Drucksache 17 / 13 607 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Ausgaben für die Kinder und Jugendarbeit in Berlin – Globalsummenprinzip Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Aufgaben und Leistungen in bezirklicher Zuständigkeit macht der Senat den Bezirken verbind- liche Vorgaben für die Einstellung von Haushaltsmitteln im Bezirksetat (z.B. durch Veranschlagungsleitlinien)? 2. Welchen prozentualen Anteil haben die Vorgaben des Senats zur Mittelverwendung in den Bezirken sowie die durch gesetzliche Aufgaben gebundenen Mittel im Vergleich zu den Mitteln, die den Bezirken im Rahmen ihrer Globalsummen insgesamt zugewiesen bekommen? Wie viel Prozent der bezirklichen Globalhaushalte sind für die Bezirke tatsächlich frei verfügbar? 3. Welche finanziellen Spielräume haben die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenzuweisungen für 2014 und 2015 absolut und prozentual, um bezirksspezifische Prioritäten bei der Mittelverwendung zu setzen (bitte bezirklich aufschlüsseln: Globalsummenzuweisung – Höhe bzw. Anteil der gebundenen Mittel durch Veran- schlagungsleitlinien bzw. gesetzliche Aufgaben und dies ins Verhältnis setzen zu frei verfügbaren Mitteln für die bezirkliche Schwerpunktsetzung)? Zu 1., 2. und 3.: Der Senat gibt den Bezirken Veran- schlagungsvorgaben (Leitlinien) für Lehr- und Lernmittel, Bauunterhaltung und Ausbildungsmittel vor. Für das Haushaltsjahr 2014 betrug die Vorgabe insge- samt 188,5 Mio. € für alle Bezirke. Die Globalsummenzuweisung 2014 für alle Bezirke erfolgte in Höhe von 5.818,2 Mio. €. Eine Unterscheidung in durch „gesetzliche Aufgaben gebundene und für die bezirkliche Schwerpunktsetzung frei verfügbare Mittel“ erfolgt entsprechend der in der Landesverfassung veran- kerten Globalsummenverantwortung (Art. 85 II VvB) dabei nicht. Demnach wird jedem Bezirk eine Global- summe zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Verhältnis zwi- schen Veranschlagungsvorgaben und Globalsummenzu- weisung aufgeschlüsselt nach Bezirken. Bezirk (Werte in T€) Leitlinien Globalsummenzu- weisung Prozentualer Anteil 2014 2014 Mitte 18.509 628.400 2,9% Friedrichshain-Kreuzberg 13.937 487.415 2,9% Pankow 17.865 600.175 3,0% Charlottenburg-Wilmersdorf 20.167 436.827 4,6% Spandau 11.797 403.373 2,9% Steglitz-Zehlendorf 17.425 383.470 4,5% Tempelhof-Schöneberg 18.309 503.916 3,6% Neukölln 17.365 583.512 3,0% Treptow-Köpenick 14.805 371.926 4,0% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 607 2 Marzahn-Hellersdorf 12.779 457.477 2,8% Lichtenberg 10.728 566.111 1,9% Reinickendorf 14.843 395.567 3,8% GESAMT 188.528 5.818.169 3,2% 4. Wie hoch war die Zuweisung für die Bezirke im Haushalt 2014 und 2015 für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII insgesamt und bezogen auf die einzelnen Bezirke (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 4.: Der nachfolgenden Tabelle sind die den Bezir- ken zugewiesenen Budgets zu entnehmen, die sich in der Kosten- und Leistungsrechnung zusammen über die Pro- dukte „B0103 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung “ und „79877 - Erholungs- und Reisemaßnahmen“ im Bereich des Jugendamts abbilden. Bezirk (Werte in T€) Budget 2014 Budget 2015 Mitte 9.922,3 9.829,3 Friedrichshain-Kreuzberg 8.199,8 8.405,9 Pankow 9.502,9 9.253,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.949,5 4.239,5 Spandau 4.988,6 4.812,7 Steglitz-Zehlendorf 5.224,3 5.056,6 Tempelhof-Schöneberg 6.709,7 6.206,1 Neukölln 7.522,1 6.677,6 Treptow-Köpenick 6.889,6 6.606,3 Marzahn-Hellersdorf 6.369,8 5.655,7 Lichtenberg 6.543,9 7.567,0 Reinickendorf 5.397,2 4.784,9 GESAMT 82.219,7 79.094,5 5. Mittel in welcher Höhe haben die Bezirke im Vergleich zur Zuweisungssumme für die jeweiligen Haushaltsjahre 2014 und 2015 tatsächlich in die bezirkli- chen Haushalte für die Kinder- und Jugendarbeit einge- stellt (bitte bezirklich aufgliedern)? 6. Wie groß waren im Ergebnis der Nachschau für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die Differenzen zwi- schen Zuweisung und tatsächlich eingestellten Mitteln für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit je Bezirk und insgesamt auf alle Bezirke bezogen und wie bewertet der Senat die Entwicklung? 7. Hat der Senat bei der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne 2014/15 entsprechende Abweichungen der Haushaltsansätze für Angebote der Kinder- und Jugend- arbeit „nach unten“ im Vergleich zur Zuweisung beanstandet und wenn nein, warum nicht? 8. Welche Gründe sind nach Meinung des Senats ausschlaggebend, wenn Bezirke weniger als zugewiesen für die Kinder- und Jugendarbeit in ihren Haushalt ein- stellen? Zu 5., 6., 7. und 8.: ie interne Verteilung der Global- summen im Rahmen der Bezirks-Haushaltspläne sowie deren Bewirtschaftung erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. Dies gilt auch für die Aufgaben im Jugend- bereich. Der auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung berechnete Globalsummenteil (sog. Produktsummen- budget) ist zwar mit produktbezogenen Einzelbudgets unterlegt. Die Veranschlagung im Haushalt erfolgt aber auf kameralem Wege, so dass der gewünschte Vergleich zwischen Zuweisung und Veranschlagung grundsätzlich nicht möglich ist. Im Rahmen der Nachschau werden die Bezirkshaus- haltspläne vielmehr darauf geprüft, ob z.B. die Global- summen eingehalten, die Höhe der ausgewiesenen Pau- schalen zulässig, die gebildeten Ansätze realistisch sind und ob Rechtsvorschriften, Auflagen und Leitlinien be- achtet wurden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 607 3 9. Wie bewertet der Senat Positionen, wonach die chronische Unterfinanzierung der Bezirke durch das Land Berlin diesen nicht die Spielräume lasse, um Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht zu finanzie- ren? Wie bewertet der Senat diese Auffassung auch vor dem Hintergrund der vorläufigen Jahresabschlüsse der Bezirke für 2013? Zu 9.: Eine „chronische Unterfinanzierung“ der Bezirke durch das Land Berlin liegt nicht vor. Das vorläufige isolierte Jahresergebnis i.H.v. +1,6 Mio. € bestätigt das. 10. Wie korrespondiert es nach Meinung des Senats mit der bezirklichen Eigenständigkeit, wenn der Senat im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpoli- tik Landesprogramme mit verbindlicher Mittelbindung wie z.B. zum Aufbau von Familienzentren oder zur Spiel- platzsanierung auflegt und damit in bezirkliche Zustän- digkeiten eingreift? Teilt der Senat die Auffassung, dass die Bezirke für eigene Schwerpunktsetzungen, wie z.B. zur Sicherung und Entwicklung ihrer Kinder- und Ju- gendarbeit, nicht über die notwendigen Mittel verfügen? Zu 10.: Der Senat hat auch im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik unmittelbare Verantwort- lichkeiten. Gemäß Nr. 15 des Allgemeinen Zuständig- keitskatalogs (ZustKat AZG) obliegen ihm u.a. die „Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und des Lan- desjugendamtes“ sowie die „Familienförderung einschließlich der Zentralen Vormundschafts- und Unter- haltsvorschusskasse (ZVK/UVK) mit Ausnahme des Erziehungs- und Familiengeldes, der Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und der Leis- tungen von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltssicherung nach Bundesrecht“. Diesen Zuständigkeiten, zu denen auch die Förderung überbezirklicher bzw. gesamtstädtisch bedeutsamer Einrichtungen, Modellvorhaben, Projekte oder Verbände gehört, wird mit der Haushaltsveranschla- gung im Kapitel 1040/42 Rechnung getragen. Hinsichtlich der Kita- und Spielplatzsanierung ist zu- dem darauf hinzuweisen, dass die erstmalige Auflage des genannten Sonderprogramms und dessen zentrale Veran- schlagung im Kapitel 1005 erst im Zuge der parlamentari- schen Haushaltsberatung erfolgte. Mit der zentralen Etati- sierung ist ein einheitlicher, zielgerichteter und zweckmä- ßiger Mitteleinsatz beabsichtigt 11. Was schlussfolgert der Senat für die Zukunftsfähigkeit des Globalsummenprinzips, wenn durch ver- bindliche Vorgaben des Senats und individuelle Rechts- ansprüche den Bezirken zunehmend die finanziellen Spielräume fehlen, um eigene Prioritäten zu setzen, um z.B. im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eine be- darfsgerechte und landesweit vergleichbare Infrastruktur vorzuhalten? Was gedenkt der Senat zu tun? Zu 11.: Eine Beeinträchtigung der finanziellen Spiel- räume der Bezirke durch die benannten Veranschlagungs- vorgaben wird nicht gesehen. 2014 beträgt der durch Leitlinien vorgegebene Anteil 3,2 % an der Globalsum- menzuweisung und liegt damit im Rahmen der vorange- gangenen Jahre. Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung ........................................ Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2014)