Drucksache 17 / 13 619 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 08. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Sicherungsverwahrung in Berlin: Gelten Recht und Gesetz auch für die Untergebrachten? Interessenvertretung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SVVollzG ist es den Unter- gebrachten zu ermöglichen, Vertretungen zu wählen. Wann haben die letzten Wahlen stattgefunden? Für wel- chen Zeitraum wurden die Vertretungen gewählt? Auf welche Weise wird sichergestellt, dass alle Untergebrach- te ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben können? Zu 1.: Die letzte Wahl hat im Bereich der Sicherungs- verwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel am 16. September 2013 stattgefunden. Die Wahlperiode beträgt ein Jahr. Es wurden drei Sprecher für den Bereich ge- wählt. Zwei der gewählten Sicherungsverwahrten haben ihr Amt zwischenzeitlich niedergelegt. Zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts werden die Kandidaten- listen im Vorfeld der Wahl per Aushang bekannt gegeben. Das gilt auch für die Bekanntgabe des Wahltermins. 2. Nach § 105 Abs. 1 S. 2 SVVollzG kann die Vertre- tung in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich für eine Mitwirkung eignen, Vorschläge und Anre- gungen an die Einrichtung herantragen. Diese sollen mit der Vertretung erörtert werden. Welche Vorschläge und Anregungen wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes von der Vertretung an die Einrichtung herangetragen? Was war das Ergebnis der gemeinsamen Erörterung? Aus welchen Gründen wurden Vorschläge und Anregungen von der Einrichtung ggf. nicht umgesetzt? Zu 2.: Die Einrichtungsleitung führt mit der Interes- senvertretung regelmäßige Gespräche durch. Vorschläge und Anregungen wurden nicht herangetragen. 3. Wie wird gewährleistet, dass die gewählten Vertre- terInnen in bzw. wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört, behindert oder benachteiligt werden? Zu 3.: Die Interessenvertreter können sich in der Ein- richtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung und derzeit auch in der Teilanstalt V außerhalb der Zählzeiten und des Nachtverschlusses frei bewegen. Ihnen wird für ihre Arbeit Material von der Anstalt gestellt. Sie können selbstständig Versammlungen einberufen und abhalten. 4. Wie wird gewährleistet, dass die Untergebrachten auch an der Interessenvertretung der Gefangenen teilneh- men können, wie dies in § 105 Abs. 2 SVVollzG vorge- sehen ist? Zu 4.: Die Interessenvertreter der Untergebrachten werden zu der Gesamtinteressenversammlung der Justiz- vollzugsanstalt Tegel schriftlich eingeladen und zu den Sitzungen zugeführt. Berlin, den 24. April 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)