Drucksache 17 / 13 621 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 11. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort § 55 und DeutschPlus 4 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche wissenschaftlich empirischen Kenntnisse besitzt der Senat über die Validität von Deutsch Plus 4, insbesondere vor dem Hintergrund der neu formulierten Paragraphen §55 und § 126 SchulG? Zu 1.: DeutschPlus 4 wurde im Januar 2008 durch das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Branden- burg e.V. (ISQ) in Kooperation mit der Freien Universität Berlin (FU) pilotiert, auf Objektivität, Validität und Zu- verlässigkeit überprüft und entsprechend der Pilotierungs- ergebnisse optimiert. Die Stichprobe fokussiert auf Kin- der im Alter von 4 bis 5 ½ Jahren. Diese empirische Prü- fung hat ergeben, dass Deutsch Plus 4 die wissenschaftli- chen Gütekriterien in den aufgeführten Bereichen erfüllt und für eine Altersgruppe von 4 bis 5 ½ Jahren geeignet ist. 2. Wie alt werden die jüngsten Kinder sein, die an der jährlichen Sprachstandfeststellung nach § 55 Absatz 1 Satz 3 SchulG teilnehmen? Zu 2.: Die jüngsten Kinder werden 4 Jahre alt sein. 3. Für welche Altersgruppe wurde Deutsch Plus 4 entwickelt? 4. Muss der Test überarbeitet werden oder kann der identische Test für 4-, 4 ½- und 5-Jährige Kinder verwen- det werden? Zu 3. und 4.: Das Sprachstandserhebungsinstrument DeutschPlus 4 ist eine Weiterentwicklung von Deutsch- Plus. Die Zielgruppe von DeutschPlus 4 umfasst Kinder im Alter von 4 bis 5 ½ Jahren und kann somit für 4- bis 5- Jährige Kinder verwendet werden. 5. Wird sich die Anzahl der Kinder, die einer Sprachförderung bedürfen, aufgrund der Vorverlagerung des Sprachtests erhöhen? Wenn nein, wie begründet dies der Senat? Wenn ja, warum und um wie viele? Zu 5.: Ob sich die Anzahl der Kinder mit Sprachför- derbedarf erhöht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ver- lässlich prognostiziert werden. 6. Ist dem Senat der Umstand bekannt, dass Kinder, die bilingual aufwachsen, für das Erlernen beider Spra- chen in den ersten Lebensjahren mehr Zeit benötigen, ohne dass diese zeitliche Verzögerung ein Symptom für eine defizitäre Sprachentwicklung ist? Eignet sich DeutschPlus4 sowie die in Berlin praktizierte vorschuli- sche Sprachförderung für diese Kinder? Zu 6.: Normale Sprachentwicklung umfasst ein breites Spektrum. In der Sprachentwicklung sind die Unterschie- de, unabhängig davon, ob ein Kind bilingual aufwächst, beträchtlich. Mit dem Instrument zur Sprachstandsfest- stellung DeutschPlus 4 wird ausschließlich festgestellt, ob die Förderung der sprachlichen Kompetenzen in der spä- teren Unterrichtssprache Deutsch erforderlich ist. Über die deutsche Sprache wird im schulischen Kontext Wis- sen erworben. Sprache repräsentiert Begriffe, Ereignisse, Gedanken. Ausreichende sprachliche Kompetenzen in der Unterrichtssprache Deutsch bilden demnach die Grundla- ge für den Lernerfolg. Die Sprachlernangebote in der Kita für Kinder mit auf der Grundlage von § 55 Schulgesetz festgestelltem Sprachförderbedarf zielen auf die Entwick- lung der Sprachkompetenz in der Verkehrssprache Deutsch. Die Sprachlernangebote setzen bei den individu- ellen sprachlichen Kompetenzen der Kinder an. In die förderdidaktischen Überlegungen wird das empirisch belegte Wissen über Wechselwirkungen mit dem Erwerb der zweiten Sprache einbezogen. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2014)