Drucksache 17 / 13 625 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Berliner Familienhebammen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hebammen arbeiten derzeit (Stand 31.03.2014) in Berlin als Familienhebammen (gesamt und pro Bezirk)? Zu 1.: In Berlin arbeiten derzeitig 27 Familienhebam- men. Davon sind 11 Familienhebammen in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf und Mitte über die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ eingesetzt. In den übrigen Bezirken erfolgt der Einsatz von 16 Familienhebammen im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (BI). 2. Wie viele Familienhebammen arbeiten zu dem vom Senat vorgeschlagenen Kostensatz und wie hoch ist dieser? Zu 2.: Von den in Berlin im Rahmen der BI eingesetz- ten Familienhebammen arbeiten 14 Familienhebammen nach dem vom Senat vorgeschlagenen pauschalen Stun- densatz in Höhe von 55,00 € auf der Grundlage des „Gemeinsamen Rundschreibens Nr. 01/2013 - Höhe des Ent- gelts von Familienhebammen“ der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die bei der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ tätigen Familienhebammen werden nach einem eigenen Kostensatz vergütet. 3. Welche Tätigkeiten werden über diesen Kostensatz abgedeckt? 4. Ist aus Sicht der Senatsverwaltung mit diesem Kostensatz das Auskommen einer Familienhebamme gesichert? Zu 3. und 4.: Die über den pauschalen Stundensatz abgedeckten Tätigkeiten beinhalten den direkten Kontakt in und mit der Familie sowie in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeiten im Kontext Früher Hilfen. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sind dem „Gemeinsamen Rundschreiben Nr. 01/2013“ zu entnehmen . Der Stundensatz wurde auskömmlich kalkuliert. 5. Haben die Bezirke eigene Kostensätze mit den Familienhebammen ausgehandelt? Wenn ja, welche Be- zirke und in welcher Höhe? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Ist eine Evaluation der Arbeit der Familienheb- ammen geplant? Wenn ja, wann? Wie werden die Ergeb- nisse veröffentlicht? Zu 6.: Die Arbeit der Familienhebammen wird länder- übergreifend durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert. Eine Veröffentli- chung der Ergebnisse ist zum Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. Die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ hat die Arbeit ihrer Familienhebammen evaluiert und im Internet veröf- fentlicht. 7. Wie viele Familien werden in Berlin von Famili- enhebammen betreut? Wie viele Familien pro Bezirk? Zu 7.: Berlinweit gibt es bislang wenig Erfahrungs- werte, da Familienhebammen nach dem Abschluss der Qualifizierung durch das Zentrum für Weiterbildung der Alice-Salomon-Hochschule Berlin erst seit November 2013 zur Verfügung stehen. Nach ersten Erkenntnissen kann eine Familienhebamme pro Bezirk mit 10 Stunden in der Woche im Durchschnitt ca. 3 Familien parallel betreuen. Diese Erfahrungswerte decken sich mit den Ergebnissen der Stiftung „Eine Chance für Kinder“. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 625 2 8. Wie viel Zeit verbringt eine Familienhebamme durchschnittlich pro Monat bei einer Familie, welche weiteren Tätigkeiten muss sie mit welchem Zeitaufwand abdecken? Zu 8.: Wie viel Zeit jede Familienhebamme in der Familie monatlich verbringt, kann nicht pauschal beant- wortet werden, da der Betreuungsbedarf in Familien auf- grund unterschiedlicher Problemlagen sehr differieren kann. Der wöchentliche Aufwand schwankt in der Regel zwischen 1 und 4 Stunden pro Familie, also zwischen 4 und 16 Stunden im Monat. Neben dem direkten Familien- kontakt fallen folgende Tätigkeiten an: Anfahrt, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Netzwerkarbeit, Dienst- beratungen sowie Fortbildung und Supervision. Familienhebammen der Stiftung „Eine Chance für Kinder“, die bereits länger in dieser Tätigkeit sind, berichten , dass eine Familienhebamme bei voller Auslastung rund 30 - 32 Stunden monatlich im direkten Familienkon- takt arbeitet, bei 11 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit und der Begleitung von 3 Familien. 9. Wie erfahren die Familien von der Möglichkeit, von einer Familienhebamme betreut zu werden bzw. wie kommen Familienhebammen und Familien zusammen? Welche Informationsangebote gibt es? Zu 9.: In jedem Bezirk gibt es mit den Koordinatorin- nen und Koordinatoren Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Familienhebammen. Darüber hinaus stehen vermittelnde Fachkräfte, insbesondere des Regionalen Sozialpädagogi- schen Dienstes (RSD), des Gesundheitsamtes, der Zentren für Familienplanung, der freien Träger sowie der (Schwangeren-)Beratungsstellen zur Verfügung. Aber auch Geburtskliniken, niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen und Hebammen vermitteln Familien weiter, wenn sie den Bedarf einer intensiveren Begleitung erkennen. Des Weiteren wird das Angebot der Familien- hebammen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von den bezirklichen Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkko- ordinatoren bekannt gemacht, insbesondere in den beste- henden Gremien und Netzwerken der Bezirke. Darüber hinaus gibt es Informationsangebote auf Internetseiten der Bezirksämter sowie Informationsflyer. 10. Wie wird die Tätigkeit von Berliner Familienheb- ammen für die Zukunft gesichert? Zu 10.: Der Einsatz und die Tätigkeit der Familien- hebammen wird im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 gefördert. Nach bisherigen Ankündigungen plant der Bund ab dem Jahr 2016 die Einrichtung eines dauerhaften Fonds zur Weiterfinanzie- rung dieser Aufgabe in den Ländern. Berlin, den 23. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)