Drucksache 17 / 13 628 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 09. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Schülermonatskarten für Noch-Nicht-SchülerInnen: Wissenslücken bei BVG- Verkaufsstellen, Desinformation der Eltern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Anteil der Kinder in Berlin, die erst nach ihrem 6. Geburtstag eingeschult werden? Antwort zu 1: In der für die Beantwortung der Schrift- lichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist die Er- mittlung der Anzahl der betroffenen Kinder nicht mög- lich. Frage 2: Stimmt es, dass auch für diese Zielgruppe laut VBB-Tarif Teil B, Punkt 5.2.5.2.1 die Möglichkeit besteht, Schülermonatskarten zu kaufen, auch ohne einen entsprechenden Schülerausweis? Antwort zu 2: Ja, im VBB-Tarif wurde mit dem Ta- rifwechsel zum 1. August 2013 im Punkt 5.2.5.2.1 „Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler in Berlin“ folgender Absatz eingefügt: „Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, können ohne besonderen Nach- weis bis zur Einschulung Schülertickets und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – Geschwisterkarten nutzen.“ Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass viele Eltern die- ses Angebot nicht kennen, und ist dem Senat weiter be- kannt, dass in den BVG-Verkaufsstellen die Vorlage von Schülerausweisen verlangt wird? Frage 4: Wie erklärt der Senat, dass viele Eltern und auch die BVG-Verkaufsstellen dieses Angebot nicht ken- nen? Frage 5: Akzeptiert der Senat diesen Zustand, und wenn nein, was wird der Senat unternehmen? Antwort zu 3 bis 5: Der Senat geht davon aus, dass der VBB-Tarif, in dem auch die neue Regelung enthalten ist, in ausreichendem Maße kommuniziert wird. Den Fahr- gästen stehen dabei viele Informationskanäle zur Verfü- gung: Internet, Printmedien, telefonische Service-Dienste und das Verkaufspersonal. Beim Ausstellen von Zeitkar- ten für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage von Schülerausweisen die Regel. Nur für Kinder ab sechs Jahren, die noch keine Schule besuchen, können auch ohne besonderen Nachweis diese Zeitkarten ausgegeben werden. Beim Kauf der Fahrausweise muss dem Ver- kaufspersonal nur mitgeteilt werden, dass noch kein Schulbesuch erfolgt. Der Senat begrüßt die in der Antwort zu Frage 2 dar- gestellte Ergänzung des VBB-Tarifs, da damit für die betroffenen Kinder eine Lösung gefunden wurde. Dem Senat sind keine Klagen von betroffenen Fahrgästen übermittelt worden, dass dem Verkaufspersonal die neue Ergänzung des VBB-Tarifs nicht bekannt sei. Der Senat mag aber grundsätzlich nicht ausschließen, dass möglich- erweise vereinzelt Verkaufspersonal diese neue Regelung noch nicht gekannt hat. Der Senat bittet die Verkehrsun- ternehmen stets darum, dass das Verkaufspersonal die Fahrgäste ausreichend über den VBB-Tarif informiert. Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)