Drucksache 17 / 13 630 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Neubau landeseigener Wohnungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen sind bei den einzelnen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Planung und im Bau? Antwort zu 1: Bei den sechs städtischen Wohnungs- baugesellschaften sind ca. 15.000 Wohnungen in Planung. Baubeginn bis 2016 wird bei ca. 6.800 Wohneinheiten (WE) erwartet. Diese verteilen sich nach Stand 12/2013 wie nachfolgend aufgeführt auf die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. - degewo ca. 1.800 Wohnungen - GESOBAU ca. 1.000 Wohnungen - GEWOBAG ca. 600 Wohnungen - HOWOGE ca. 1.800 Wohnungen - STADT und LAND ca. 700 Wohnungen - WBM ca. 900 Wohnungen Summe ca. 6.800 Wohnungen Frage 2: Wie viele Wohnungen wollen die landeseige- nen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 fertig stellen? Antwort zu 2: Die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften planen, ca. 5.200 neue Wohnungen bis 2017 fertig zu stellen. Frage 3: Welche Wohnungsgrößen und welche Vertei- lung auf Ein-, Zwei-, Drei-, Vier- und Mehrzimmerwoh- nungen planen die einzelnen Wohnungsbaugesellschaften bei ihren Vorhaben? Antwort zu 3: Diese Angaben liegen dem Senat in der Detailliertheit nicht vor. Allgemein kann gesagt werden, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften je Haus unterschiedliche Wohnungsgrößen planen, um langfristig marktgerechte Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. Frage 4: Welche Preisspreizungen bei den zu erwar- tenden Mieten sind im Rahmen von Mischkalkulationen vorgesehen und welcher Anteil der geplanten Wohnungen soll für BezieherInnen von ALG II finanziell passfähig sein? Frage 5: Welchen Anteil an Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen fordert der Senat von den lan- deseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen ihrer Neubauvorhaben und welche Mieten werden dafür ange- strebt? Frage 6: Welchen Anteil an Wohnungen für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein fordert der Senat von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen ihrer Neubauvorhaben? Frage 7: Welchen Anteil an Wohnungen für studenti- sches Wohnen fordert der Senat von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen ihrer Neubau- vorhaben? Soll es auch Gebäude mit Wohnheimcharak- ter geben? Welche Zusammenarbeit der einzelnen Woh- nungsbaugesellschaften ist mit dem Studentenwerk vor- gesehen? Antwort zu 4 bis 7: Es wird je Gebäude im Rahmen einer Mischkalkulation unterschiedliche Nettokaltmieten geben. Bei Grundstücken, die das Land Berlin in das Vermö- gen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zwecks Bebauung mit neuen Wohnungen einbringt, wird der Anteil besonders preiswert vermieteter Wohnungen je- weils vereinbart. Auch bei eigenen und am Markt erworbenen Grund- stücken werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaf- ten eine Mietenspreizung vornehmen. Es gibt keine gesonderte Vorgabe des Senats zur Ver- sorgung von ALG II Berechtigten oder von Studentinnen und Studenten bei den neuen Wohnungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 630 2 Für den Bezug einer mietverbilligten Neubauwohnung auf eingebrachten Landesgrundstücken muss eine Wohn- berechtigung im Sozialen Wohnungsbau vorliegen. Frage 8: In welchem Maße beabsichtigen die landes- eigenen Wohnungsbaugesellschaften, das Wohnungsbau- förderprogramm des Senats in Anspruch zu nehmen? Antwort zu 8: Die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften sind mit dem Senat in Gesprächen, um das am 1. April 2014 vom Senat beschlossene Wohnungsbauför- derprogramm zu nutzen. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine Zahlen genannt werden können. Der Senat erwartet eine rege Inanspruch- nahme. Berlin, den 25. April 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup .............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)