Drucksache 17 / 13 637 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 11. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. April 2014) und Antwort BER – lässt sich Aufsichtsrat von Whistleblowern unterstützen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie oft und in welcher Weise wurden der Aufsichtsrat, der Regierende Bürgermeister und das Land Berlin als Gesellschafter der Flughafengesellschaft seit dem Baubeginn des Terminals am BER von Whistleblo- wern unterstützt? Frage 2: Welche neuen Erkenntnisse hat der Senat z.B. aus dem Brief des Mitarbeiters der Flughafengesell- schaft Herrn S. vom 27.3.2014 entnommen? Welche weiteren Schreiben von Herrn S. sind dem Senat bekannt geworden? Frage 3: Welche Mitglieder des Aufsichtsrates sind zu welchen Zeitpunkten in den Jahren 2012 bis 2014 von Herrn S. in Angelegenheiten des BER angesprochen oder angeschrieben worden? Frage 4: Zu welchen Zeitpunkten in den Jahren 2012 bis 2014 ist der Regierende Bürgermeister von Herrn S. in Angelegenheiten des BER angesprochen oder angeschrie- ben worden? Frage 5: Hat der Regierende Bürgermeister die Infor- mationen von Herrn S. jeweils zur Kenntnis genommen? Frage 6: Waren die Informationen von Herrn S.in sei- nem o.g. Brief bzgl. der mangelhaften Organisation der Flughafengesellschaft und des Projektes BER dem Regie- renden Bürgermeister bereits vorher bekannt? Frage 7: Waren die Informationen von Herrn S. in sei- nem o.g. Brief bzgl. der mangelhaften technischen Koor- dinierung und der fehlenden Ausführungsplanungen dem Regierenden Bürgermeister bereits vorher bekannt? Frage 8: Welche Schlussfolgerungen haben der Regie- rende Bürgermeister und der Senat aus den Informationen von Herrn S. in seinem o.g. Brief gezogen? Frage 9: Teilt der Senat die Einschätzung von Herrn S. in seinem o.g. Schreiben auf Seite 13: „Trotz 2-jähriger Planungsphase nach der Verschiebung der Inbetriebnah- me des BER liegt augenscheinlich bis zum heutigen Tage keine endgültige funktions- und genehmigungsfähige Ausführungsplanung vor. Derzeit werden noch immer Bauleistungen ohne ausreichende Planungsgrundlage durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass bereits durchge- führte Bauleistungen erneut verändert werden müssen, da durch neue Erkenntnisse im Projektablauf die bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten sich im Nachhinein als mangelhaft erweisen.“? Frage 10: Wie beurteilt der Senat den Vorgang, dass sich Mitarbeiter der Flughafengesellschaft direkt an Mit- glieder des Aufsichtsrates wenden, wenn sie wichtige Erkenntnisse über organisatorische und technische Prob- leme am BER haben, die die Inbetriebnahme grundsätz- lich in Frage stellen? Antwort zu den Fragen 1 – 10: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschafterversammlung am 27. Januar 2010 die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat gebeten hat, bei ihrer Tätigkeit die in dem Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg an privatrechtlichen Unternehmen (CGK) enthaltenen Regeln für die Unternehmen (Abschnitt VI.) zu beachten. Danach haben Geschäftsführung und Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens eng zusammenzuarbeiten. Die Geschäftsführung stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 637 2 Die Geschäftsführung hat nach dem Corporate Gover- nance Kodex den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen bedeutsamen Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risi- kolage, des Risikomanagements und der Compliance zu informieren. Die Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichts- rat müssen einen ausreichenden Überblick über die Ent- wicklung in dem Berichtszeitraum geben und die Angele- genheiten, die für die Beurteilung der Lage des Unter- nehmens wesentlich sind, umfassend behandeln. Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskus- sion zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat sowie innerhalb der Geschäftsführung und im Aufsichts- rat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. Alle Organmitglieder haben nach dem Corporate Governance Kodex sicherzustellen, dass von ihnen einge- schaltete Dritte, insbesondere Mitarbeiter oder Berater, die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten. Wie aus der Presse bekannt geworden ist, hat sich ein Mitarbeiter der Flughafengesellschaft, Herr S., in einem Schreiben u.a. an den Aufsichtsratsvorsitzenden gewandt, in dem er von der Meinung der Geschäftsführung abwei- chende Ansichten zu seinem konkreten Tätigkeitsbereich und zur Gesamtsituation des Projekts „Flughafen BER“ vertritt. Dieses Schreiben von Herrn S. wurde der Geschäfts- führung der Flughafengesellschaft mit der Bitte um eine ausführliche Stellungnahme übermittelt. Sowohl das Schreiben von Herrn S. als auch die Stellungnahme der Geschäftsführung wurden dann allen Aufsichtsratsmit- gliedern zur Verfügung gestellt. Die in dem Schreiben von Herrn S. aufgeworfenen Fragestellungen wurden danach in der Sitzung des Auf- sichtsrates am 11. April 2014 intensiv erörtert. Die Ge- schäftsführung hat in diesem Zusammenhang ihren Standpunkt ausführlich dargestellt. Über den Inhalt der Diskussion im Aufsichtsrat kann aus den o.g. Gründen keine Auskunft gegeben werden. Zum Stand der Ausführungsplanung wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13595, zum Stand der Arbeiten an der Brandschutzanlage auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13596 sowie auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13632 verwiesen. Hinsichtlich der internen Organisation der FBB wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13634 – Sprint 2014 – Bezug genommen. Berlin, den 28. April 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014)