Drucksache 17 / 13 640 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 11. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. April 2014) und Antwort Schwimmunterricht in der Berliner Grundschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Grundschulen erteilen den Schwimmunterricht nach § 10 Abs. 6 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulver- ordnung) a. in der dritten Klasse b. in einer früheren Jahrgangsstufe? c. in einer nicht das ganze Schuljahr umfassenden Organisationsform (periodisiert) Zu 1.: Der einstündige Schwimmunterricht an den Grundschulen wird in Berlin in der Regel für die Schüle- rinnen und Schüler in der 3. Klasse durchgeführt. Dem Senat liegen über die Durchführung des obligatorischen Schwimmunterrichts in einer früheren Jahrgangsstufe und über Organisationsformen, die nicht das ganze Schuljahr umfassen, keine Angaben der Schulen vor. 2. Welche Organisationsform und Schulstufe sieht der Senat als sinnvollste für die Erteilung des Schwimm- unterrichts in der Grundschule an? Zu 2.: Der Senat sieht die seit Jahren praktizierte Re- gelung der Erteilung des ganzjährigen Schwimmunter- richts an den Berliner Grundschulen in der 3. Klasse nach wie vor als pädagogisch sinnvoll an. Die Erfahrungen zeigen, dass in der 3. Klasse die Schülerinnen und Schüler im besten motorischen Lernalter sind, keiner zusätzlichen Hilfen vor und nach dem Schwimmunterricht bedürfen und in einer Gruppengröße von 12 bis 15 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden können. 3. Wie viel Zeit einer Unterrichtsstunde Schwimmun- terricht geht üblicherweise für Wegezeiten, Umziehen und andere nicht direkt zum Schwimmenlernen gehören- den Aktivitäten drauf? Zu 3.: Die durchschnittliche Wegezeit zur Schwimm- halle beim Schulschwimmen beträgt in Berlin 20 Minu- ten. Diese Wegezeit ist für eine Großstadt nicht unge- wöhnlich und die Schulen müssen durch ihre Stundenpla- nung und die Organisation des Schulschwimmens absi- chern, dass es zu keiner zeitlichen Kürzung der Unter- richtszeit beim Schwimmunterricht kommt. 4. Mit welchem Stundenumfang wird der Schwimm- unterricht im Regelfall erteilt? Wie viele Gesamtstunden müssten nach derzeitiger Planung bislang im laufenden Schuljahr erteilt worden sein? Zu 4.: Für die Erteilung des Schwimmunterrichts ste- hen eine von drei Unterrichtsstunden für das Fach Sport nach der Stundentafel sowie zwei Unterrichtsstunden aus dem Teilungsstundenpool der Schulen zur Verfügung. Die insgesamt vorhandenen drei Stunden sind für die Erteilung des Schwimmunterrichts einschließlich einer Reduzierung der Gruppengröße auf durchschnittlich 15 Schülerinnen und Schüler zu verwenden. Diese Regelung wird in allen Bezirken angewandt, so dass bei Berück- sichtigung der betriebsbedingten Schließzeiten der Schwimmhallen in Berlin im Schuljahr mindestens 32 Unterrichtsstunden pro 3. Klasse und Schuljahr für das Schulschwimmen zur Verfügung stehen. Bis Ende April müssten im Schuljahr 2013/14 im Rahmen dieser Berech- nung im Regelfall 24 Stunden erteilt worden sein. 5. Wie viele Stunden Schwimmunterricht im aktuell laufenden Schuljahr a. wurden bislang facheinschlägig durch LehrerInnen erteilt (bitte sowohl Stundenzahl als Prozentwert angeben) b. wurden bislang nicht facheinschlägig durch Lehre- rInnen erteilt (bitte sowohl Stundenzahl als Pro- zentwert angeben) c. fielen aus (bitte sowohl Stundenzahl als Prozent- wert angeben) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 640 2 6. Sofern Stunden ausfielen: Was waren die am häu- figsten genannten Gründe für den Ausfall? 7. Sofern Stunden ausfielen: In wie vielen Klassen fielen bislang a. bis zu 10% der Stunden b. von 11% bis zu 20% der Stunden c. von 21% bis zu 30% der Stunden d. von 31% bis zu 40% der Stunden e. von 41% bis zu 50% der Stunden f. mehr als 50% der Stunden aus? Gibt es hierbei regionale Häufungen? Wie wird Sorge dafür getragen, dass bei mehr als nur vereinzeltem Ausfall (mehr als bis zu 10% der Stunden) dennoch das Ziel des Schwimmunterrichts erreicht werden kann? Zu 5. bis 7.: Der erteilte Schwimmunterricht an den öffentlichen Berliner Schulen wird nicht gesondert er- fasst. Schwimmunterricht wird als Bestandteil des Sport- unterrichtes im Rahmen der jährlichen Erhebung zum Nachweis des Pflichtstundeneinsatzes der Lehrkräfte erhoben. Diese Erhebung erfolgt nicht nach einzelnen Jahr- gangsstufen. Schwimmunterricht wird durch Lehrkräfte mit dem Ausbildungsfach Sport erteilt. Darüber hinaus können Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer Schwimm- unterricht erteilen, wenn sie die Lehrberechtigung für den Schwimmunterricht an der Berliner Schule in einem ein- jährigen Weiterbildungskurs erworben haben. Angaben zum Vertretungsanfall und somit auch zum Unterrichtsausfall werden nicht differenziert nach Unter- richtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. 8. Wie viele Berliner Grundschulen bilden einen be- sonderen Schwerpunkt „Schwimmen“ im Rahmen der flexiblen Stundentafelplanung, die die Grundschulverord- nung gestattet? Zu 8.: Jede Schule darf im Umfang von 80 Wochen- stunden vom Jahresstundenrahmen bei insgesamt gleich bleibendem Stundenvolumen abweichen, um spezifische Schwerpunkte insbesondere zur Umsetzung ihres Schul- programms zu setzen. Dem Senat sind keine Angaben bekannt, dass eine Grundschule einen spezifischen Schwerpunkt „Schwimmen“ zur Umsetzung ihres Schulprogramms konzipiert hat. Berlin, den 28. April 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)