Drucksache 17 / 13 642 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 11. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. April 2014) und Antwort Verjährung von Forderungen – Teil 2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Aus diesem Grund wurde eine Stellungnahme der Charité eingeholt, die die Grundlage der Beantwortung darstellt. 1. Um wie viele Forderungen der Charité handelt es sich ganz konkret, die in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 wegen Verjährung ausgefallen sind? 2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Forderungen der Charité ganz konkret, die in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 wegen Verjährung ausgefallen sind und wie hoch ist die jährliche Summe des Forderungsausfalls aus den genannten Jahreszahlen ganz konkret? Zu 1. und 2.: Nach Angaben der Charité gibt es in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 keine Forderungen gegen- über den Krankenkassen, die auf Grund der gesetzlichen Verjährungsfristen nicht beglichen worden sind. Anzumerken ist, dass die gesetzlichen Verjährungs- fristen von den mit den Kassen vereinbarten Abrech- nungsfristen zu unterscheiden sind und es sich folglich auch um verschiedene Sachverhalte handelt (siehe auch Schriftliche Anfrage Nr. 17/13 346). Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)