Drucksache 17 / 13 643 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Thomas Birk (GRÜNE) vom 09. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2014) und Antwort Gefährlicher Schildbürgerstreich beim Übergang zwischen Gleisdreieckpark und Flaschenhalspark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den derzeitigen Übergang zwischen Gleisdreieckpark (Ostpark) und den Park im Flaschenhals an der Yorckstraße? Hat der Senat ernsthaft geglaubt, die Menschen würden, von einer Rampe kommend, Umwege von bis zu 400 m machen, um die gegenüberliegende Rampe zu erreichen? Frage 2: Wie bewertet der Senat die Proteste insbe- sondere der Nutzer*innen, vor allem den erhobenen Vor- wurf fehlender Verkehrssicherheit und der Behinderung von Fuß- und Radverkehr? Frage 3: Wie schätzt der Senat das Unfallrisiko an dieser Stelle ein? Frage 5: Wie will der Senat den Übergang vom Gleis- dreieckpark in den Park im Flaschenhals umgestalten und bis wann soll dies erfolgen? Frage 6: Wie wird bis zur Fertigstellung der ange- strebten Lösung die Sicherheit der FußgängerInnen und RadfahrerInnen gewährleistet werden und bis wann? Antwort zu 1, 2, 3, 5 und 6: Mit der kurzfristigen Er- öffnung der nach enger und konzentrierter Abstimmung zwischen dem Senat, der Grün Berlin GmbH und der Deutschen Bahn als provisorischer Übergang hergestell- ten „Brücke 10“ über die Yorckstraße am 17. April 2014 gibt es an dieser Stelle nun eine kurze und sichere Que- rungsmöglichkeit für alle nicht motorisierten Verkehrs- teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. An der Brücke wurden Absturzsicherungen montiert und ein befahrbarer Betonbelag aufgebracht. Damit kann die Wegeverbindung sowohl von zu Fuß gehenden als auch von Rad fahrenden genutzt werden. Frage 4: Wieso gab es bei Eröffnung des Parks keine Lösung, was ist bei der Planung schief gegangen? Antwort zu 4: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat die gemeinsame Vereinbarung mit dem Senat und der Deutschen Bahn zur Übernahme und Gestaltung der Brü- cken und einzelner Bauelemente an der Yorckstraße, die Voraussetzung für die weiteren Vorbereitungen war, erst zum Jahreswechsel unterzeichnet. Deshalb konnten die Gespräche mit der Bahn erst danach konkretisiert werden. Die Option, den bereits fertiggestellten Park wegen der Verzögerung nicht zu eröffnen und damit den Berlinerin- nen und Berlinern vorzuenthalten, wurde vom Senat ver- worfen. Der hohe Zuspruch, den der neue Park erfährt, bestätigt die Richtigkeit dieser Entscheidung. Frage 7: Wie hoch sind die bisherigen Kosten dieses Übergangs, wie hoch schätzt der Senat die Kosten für eine Interimslösung und wie hoch für eine endgültige Lösung, und wer kommt für die jeweiligen Kosten auf? Antwort zu 7: Die jetzt hergestellte provisorische Lö- sung auf der „Brücke 10“ hat insgesamt rund 26.500 € gekostet. Gegenwärtig wird an der Realisierung des Lü- ckenschlusses vom Park auf dem Gleisdreieck zum Fla- schenhals über insgesamt vier der Bahnbrücken gearbei- tet. Vor einer endgültigen neuen Nutzung dieser vier Brücken als Fernradweg und grüne Wegeverbindungen müssen sie grundsaniert werden. Für dieses Projekt wurde ein GRW-Fördermittelantrag bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zur Schlie- ßung dieser Lücken im überregionalen Radverkehrsnetz eingereicht. Sobald dieser positiv beschieden ist, wird die Planung und Umsetzung der Maßnahme zügig vorange- bracht. Die Kostenschätzung liegt derzeit bei insgesamt rund 2,9 Mio. €. Den Eigenanteil (insgesamt rd. 290.000 €) trägt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 643 2 Frage 8: Eine Ampellösung wäre für die Verkehrslen- kung Berlin erst denkbar, wenn der Bedarf in einem Gut- achten nachgewiesen ist. Welche Beweise verlangt die Verkehrslenkung Berlin, um hier eine Ampellösung ernsthaft in Angriff zu nehmen, nachdem der Verkehrsse- nator bei der Eröffnung eine rasche Lösung in Aussicht gestellt hat? Antwort zu 8: Die Anordnung einer Lichtzeichenanla- ge hat sich durch die Eröffnung der Brücke zur Querung erübrigt und wird daher von der Verkehrslenkung Berlin nicht weiter geprüft. Berlin, den 02. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)