Drucksache 17 / 13 645 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 04. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2014) und Antwort Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kriterien bestehen zur Partizipation am Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), für das das Abgeordnetenhaus 20 Millionen Euro pro Jahr im Rahmen des Doppelhaushaltes 2014/2015 zur Verfügung stellt? 2. Wie verteilt der Senat die 20 Millionen Euro auf die einzelnen Berliner Bezirke und weshalb gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Mittelzuweisungen für die jeweiligen Bezirke? Zu 1. und 2.: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat für das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) mit dem Haushaltsgesetz zum Doppelhaushalt 2014/2015 Mittel im Umfang von insgesamt 20 Millionen Euro (pro Haushaltsjahr 10 Millionen Euro) eingestellt. Die Kriterien und Grundsätze zur Umsetzung des Pro- gramms sind in der „Vorlage einer schriftlichen Handreichung betr. Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)“ - Rote Nummer 1453 - an den Hauptausschuss dargestellt. Diese sind in einer Arbeitsgruppe unter Feder- führung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) gemeinsam mit den Be- zirken und der Senatsverwaltung für Finanzen entwickelt und abgestimmt worden. Die Ergebnisse des Abstim- mungsprozesses sind in das Umsetzungsschreiben der SenBildJugWiss mit Datum vom 05.03.2014 eingeflos- sen, mit dem der Programmstart und der Aufruf der Be- zirke zur Anmeldung von Maßnahmen für das Jahr 2014 erfolgte. Für die Zumessung der Mittel für die Bezirke (pro Haushaltsjahr 10 Mio. Euro) waren drei Indikatoren maß- gebend:  der prozentuale Anteil der im Bezirk lebenden Kita-Kinder (Wohnortbezug)  der prozentuale Anteil der im Bezirk betreuten Kita-Kinder (Einrichtungsbezug) und  der prozentuale Anteil der im Bezirk melderechtlich registrierten Kinder unter 10 Jahren (Spiel- platzbezug) jeweils bezogen auf die jeweilige Gesamtheit der Kin- der in Berlin. Den gemittelten prozentualen Anteilen entsprechend wurden die Mittel des KSSP auf die Bezirke verteilt. Dieses Verfahren ist mit den für Jugend zuständi- gen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten und der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt worden. 3. Welche Kita-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2014 angemeldet und welche Sanierungs- maßnahmen wurden in diesem Jahr in welchen Kitas in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolu- men im Rahmen des KSSP genehmigt? 4. Welche Eigenmittel stellen die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP in ihrem Bezirkshaushalt zur Kita-Sanierung im Jahr 2014 jeweils zur Verfügung? 5. Welche Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen mit wel- chem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2014 angemeldet und welche Sanie- rungsmaßnahmen wurden in diesem Jahr für welche Spielplätze in den jeweiligen Bezirken mit welchem In- vestitionsvolumen im Rahmen des KSSP genehmigt? 6. Welche Eigenmittel stellen die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP in ihrem Bezirkshaushalt zur Spielplatz-Sanierung im Jahr 2014 jeweils zur Verfü- gung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 645 2 Zu 3., 4., 5. und 6.: Die Bezirke haben die in 2014 zu realisierenden Maßnahmen bis zum 31.03.2014 gemeldet. Es sind differenzierte Auflistungen für die Kita-Sanierung und Spielplatzinstandsetzung eingereicht worden. Die Prüfungen der Meldungen sind in vollem Gange und für über die Hälfte der Bezirke bereits erfolgreich abge- schlossen. In Einzelfällen sind Nacharbeiten erforderlich. Dennoch werden in Kürze auch die noch offenen Vorgän- ge geklärt sein und alle Bezirke nach Erhalt ihres Auf- tragsschreibens mit der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen begonnen haben. Es sind auch Teilmaßnahmen beantragt worden, die anteilig aus dem KSSP und den Bezirkshaushalten finan- ziert werden. Auch bei den aus den Bezirkshaushalten eingesetzten Mitteln handelt es sich um Mittel des Landes Berlin. Da Teilmaßnahmen im Rahmen des KSSP in sich abgeschlossene Maßnahmen darstellen, wird auf eine Erfassung der nicht aus dem KSSP finanzierten Maßnah- meteile und -kosten durch die SenBildJugWiss verzichtet. Die derzeit vorliegenden Kostenangaben sind kalkulatori- sche Größen. Darstellungen zum Investitionsvolumen können während der Umsetzung des Programms durch die Dynamik immer nur „Momentaufnahmen“ sein. Die hier gestellten Fragen werden im Rahmen der Berichter- stattung zum Auflagenbeschluss zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haus- haltsjahre 2014 und 2015 (hier konkret Auflagenbeschluss Nr. 53 zum KSSP) beantwortet. Berlin, den 28. April 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)