Drucksache 17 / 13 656 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 16. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2014) und Antwort Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Kosten des Landes Berlin für die „Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen “, für die die Firma M. & P. beauftragt wurde? Zu 1.: Die Kosten für die „Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen“ (im Folgenden kurz „Untersuchung“) und der noch auszuschreibenden Untersuchung im Bereich der ergänzenden Ganztags- förderung (EFöB) sind durch Restebildung in Kapitel 1000 auf Titel 52610 in Höhe von rund 250.000 Euro gedeckt. Da die Ausschreibung der letztgenannten Unter- suchung noch nicht abgeschlossen ist, kann unter Wett- bewerbsgesichtspunkten zum jetzigen Zeitpunkt keine Detailaussage zu den Kosten der erstgenannten Untersu- chung erfolgen. 2. Welche Einsparungserwartungen und -planungen gehen mit dieser Untersuchung einher? 3. Werden die Eltern gezwungen, ihre KITA-Gut- scheine zu reduzieren, wenn sie für ihr Kind nicht den kompletten, im Gutschein genehmigten Betreuungsum- fang wahrnehmen? Zu 2. und 3.: Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Erhebung der zeitlichen Nutzung der Kindertagesein- richtungen durch Eltern und Kinder (Rahmenvereinba- rung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen - RV Tag - § 9 Abs. 4). Eine Auseinandersetzung mit den gewonnenen Erkenntnissen wird nach Vorlage der Erhebungsergebnisse erfolgen und kann zum aktuellen Zeitpunkt folglich noch nicht vor- weggenommen werden. Die Erhebung der Daten erfolgt anonymisiert. Perso- nenbezogene Daten werden nicht ausgewertet. Somit sind keine Rückschlüsse auf die Wahrnehmung des Betreu- ungsumfangs durch das einzelne Kind möglich. 4. Wer hat bisher die zeitliche Nutzung der KITA- Plätze auf ihre Übereinstimmung mit dem genehmigten Umfang für das jeweilige Kind kontrolliert und weshalb soll die bisherige Kontrolle nicht mehr ausreichen? Zu 4.: Der mit dem Kita-Gutschein genehmigte Be- treuungsumfang beschreibt eine zeitliche Spanne in Stun- den, die durch die Eltern flexibel genutzt werden kann. Bei einer dauerhaft nur teilweisen Nutzung des bewillig- ten und finanzierten Betreuungsumfangs sind die Träger von Tageseinrichtungen bereits jetzt gemäß § 4 Abs. 12 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) ver- pflichtet, das Jugendamt entsprechend zu informieren. Berlin, den 02. Mai 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014)