Drucksache 17 / 13 659 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 16. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2014) und Antwort Steuerstrafverfahren in Berlin 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden 2013 in Ber- lin durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Fi- nanzbehörden eingeleitet? Zu 1.: In 2013 wurden durch die Berliner Finanzämter 4.274 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hin- terziehung von Besitz- und Verkehrssteuern eingeleitet. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurden in 2013 2.386 Steuerstrafver- fahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin geführt. 2. Wie viele Verurteilungen hat es 2013 gegeben und wie viele dieser Steuerstrafverfahren wurden eingestellt? Zu 2.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind von den unter 1. genannten 2.386 Verfahren im Jahr 2013 insgesamt 588 Verfahren eingestellt worden und in 753 Verfahren erfolgten Verur- teilungen. In den übrigen Verfahren dauern die Ermittlun- gen noch an bzw. liegt noch keine Entscheidung des Ge- richts vor. Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wurden im vergangenen Jahr 3.969 Strafverfahren abgeschlossen. Von diesen wurden 2.342 Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), 429 Verfahren nach § 153a StPO unter Auflagen, 448 Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO und auf- grund sonstiger Ermessensvorschriften sowie 10 Verfah- ren nach § 398a Abgabenordnung (AO) eingestellt. 3. Wie hoch war insgesamt die Schadenssumme in den 2013 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abge- schlossenen Verfahren? Zu 3.: Im Kalenderjahr 2013 wurden in den abge- schlossenen Strafverfahren strafbefangene Steuern in Höhe von 54.345.332 € festgestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt keine statisti- sche Erfassung der Schadenssummen. Berlin, den 29. April 2014 In Vertretung .......................................... Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)