Drucksache 17 / 13 663 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2014) und Antwort Tragfähiges Zukunftskonzept für den SESB-Zweig an der Homer-Grundschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hält es die Senatsverwaltung für möglich die Verlagerung des SESB-Zweiges an die Athene-Grundschule um ein Jahr zu verschieben, da die Eltern erst 3 Wochen vor Anmeldungsbeginn von der Verlagerung erfuhren? Zu 1.: Nein, eine zeitliche Verschiebung der Verlage- rung des Zuges der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) an die Athene-Grundschule um ein Jahr ist nicht möglich. Zum einen ist die Aufnahme in die 1. Jahrgangs- stufe für das Schuljahr 2014/2015 weitestgehend abge- schlossen. Dies trifft sowohl für die Athene-Grundschule mit insgesamt 36 Anmeldungen für den deutsch- griechischen SESB-Zug als auch für die Homer- Grundschule mit der Einrichtung einer zusätzlichen Re- gelklasse mit 26 Kindern (höchste zulässige Einrichtungs- frequenz) zu. Zum anderen ist der Bezirk angesichts der Anzahl der im Schuljahr 2014/2015 schulpflichtig wer- denden Kinder und des damit verbundenen Raumbedarfs gehalten, ein auskömmliches Schulplatzangebot in Pan- kow zu gewährleisten. 2. Wie lässt sich zukünftig bei solchen Entscheidungen die Informationspolitik besser gestalten, sodass Be- zirksverwaltung, Schulaufsicht, Schulleiter, Eltern und Lehrer sich frühzeitig über alternative Konzepte verstän- digen können bzw. sich auf die veränderte Situation rechtzeitig vorbereiten können? Zu 2.: Die Entscheidung, den deutsch-griechischen Zug der SESB von der Homer-Grundschule zu verlagern, beruht auf den Rahmenvorgaben der SESB als Schule besonderer pädagogischer Prägung vom 30. März 2012, wonach an jedem SESB-Standort grundsätzlich mindes- tens zwei Züge einzurichten sind. Auch im Abschlussbe- richt zum Schulversuch SESB an das Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 16/3575 vom 22.10.2010 wurde darauf hingewiesen, dass für die deutsch-griechische SESB „…zu prüfen (ist), ob ein einziger, mit Schülerzahlen stabiler Standort im Süden der Stadt (Athene- Grundschule) ausreichen würde.“ Die abschließende Entscheidung konnte jedoch erst nach der Schaffung der strukturellen Voraussetzung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im August 2013 getroffen und kommuniziert werden. Dieser Umstand war insbesondere für Eltern, die im Vorfeld keine Möglichkeit erhielten, über den Prozess der Verlagerung informiert zu werden, schwer nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund des Wun- sches einiger Eltern, dennoch eine griechische Alphabeti- sierung ihrer Kinder nutzen zu können, werden gegenwär- tig Möglichkeiten des Angebots einer Arbeitsgemein- schaft Griechisch an der Homer-Grundschule geprüft. 3. Der Bezirk Pankow kann in den letzten Jahren einen starken Anstieg an Zuzug der griechischen Bevölke- rung verzeichnen. Hält es unter diesem Aspekt die Se- natsverwaltung nicht für sinnvoll die Bedarfe erneut zu prüfen und die Entscheidung ggf. zu überdenken? Zu 3.: Ein wachsender Zuzug griechischer Familien wirkt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in einem gestiegenen Bedarf an Plätzen an der deutsch-grie- chischen SESB aus. Für die Einrichtung einer zweizügigen deutsch– griechischen SESB bedarf es nicht nur muttersprachlich griechischer, sondern im gleichen Verhältnis auch mutter- sprachlich deutscher Schülerinnen und Schüler, die bei durchgängig zweisprachigem Unterricht die jeweilige Kultur und Sprache des Partnerlandes erlernen wollen. Darüber hinaus bleibt der in der Antwort zu 1. darge- stellte Schulplatzbedarf im Bezirk Pankow auch in den kommenden Jahren bestehen. 4. Lässt sich der Bedarf für die Verlagerung des SESB-Zweiges an die Athene-Grundschule durch Anmel- dezahlen belegen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 663 2 Zu 4.: Mit 36 Anmeldungen liegt die Anzahl signifi- kant über der Einrichtungsfrequenz von 24 bis maximal 26 pro Klasse (zwei Plätze sind bis vier Wochen vor Be- ginn der Sommerferien für die Aufnahme von Kindern aus hochmobilen Familien freizuhalten). Eine Zweizügig- keit ist damit gewährleistet. 5. Ab welcher Schüleranzahl gilt ein SESB-Zweig nicht mehr als unterausgelastet? Welche Zügigkeit muss erreicht werden? Zu 5.: An jedem Grundschulstandort sollen grundsätz- lich mindestens zwei Züge (bei jahrgangsübergreifender Organisation vier Klassen) in der Schulanfangsphase mit einer Eingangsfrequenz von 24 bis höchstens 26 Schüle- rinnen und Schülern je Klasse gebildet werden. 6. (Warum) Erfolgt die Lehrkräftezumessung und Einsatzplanung gemeinsam mit oder getrennt von der Regelschule? Wie begründet sich bei gemeinsamer Pla- nung die Vorgabe der Mehrzügigkeit für die SESB? Zu 6.: Die Zumessung der Lehrkräfte erfolgt entspre- chend der gültigen Verwaltungsvorschrift getrennt nach SESB und Regelklassen. Für die SESB ist die jeweilige Stundentafel der Errichtungsverfügung verbindlich. Die Zweizügigkeit begründet sich durch die Unter- richtsorganisation der SESB und den Einsatz der Lehr- kräfte, die insbesondere in der nichtdeutschen Partner- sprache unterrichten. Der Unterricht in der Mutter- und der Partnersprache erfolgt in getrennten Gruppen. Vor dem Hintergrund der Konzeption der SESB als durchgängiger Bildungsgang, der in der Jahrgangsstufe 1 beginnt und grundsätzlich erst mit dem Erwerb schuli- scher Abschlüsse endet, sollten für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 die Anzahl der Schülerinnen und Schü- ler, die diesen Bildungsgang fortsetzen wollen, ausrei- chend sein. Überproportional viele Schülerinnen und Schüler der deutsch-griechischen SESB - verglichen mit anderen Sprachkombinationen – setzen den Bildungsgang nicht an den weiterführenden SESB fort. 7. Wie viele Lehrerstellen bzw. -stunden hat die Homer -Grundschule für Deutsch, wie viele für Griechisch- Unterricht und wie viele für welche auf griechisch unter- richteten Fächer? Zu 7.: Der Umfang des Unterrichts gemäß Stundenta- fel ist der folgenden Übersicht (Anlage 3 der Errichtungs- verfügung vom 30.03.2012) zu entnehmen: Jahrgangsstufe SESB- Klassen Schülerinnen und Schüler Muttersprache (Unterrichtsstunden) Partnersprache (Unterrichtsstunden) Geografie/ Geschichte in Partnersprache (Unterrichtsstunden) 01 1 13 7 3 0 02 1 14 7 4 0 03 1 20 6 6 0 04 1 19 6 6 0 05 1 16 5 5 3 06 1 16 5 5 4 Summe der Stunden 36 29 7 in Vollzeit- einheiten (VZE) 1,3 1 0,3 8. Wie viele Lehrererstellen für Deutsch und Griechisch müssten zusätzlich an der Homer-GS eingerichtet werden, um mit Aufgabe des Europaschulkonzeptes ein griechisch-sprachiges Angebot beizubehalten? Hält der Senat es für wünschenswert und machbar, zumindest ein griechisches Profil an der Schule einzurichten? Zu 8.: Die Möglichkeit und der Bedarf der Einrich- tung einer AG Griechisch als zusätzliches Angebot wird gegenwärtig geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Angaben hinsichtlich eines daraus resul- tierenden zusätzlichen Bedarfs an griechisch mutter- sprachlichen Lehrkräften gemacht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 663 3 9. Könnten die unterfrequenten Klassenstufen in jahrgangsübergreifendem Unterricht in 3 Klassenräumen zusammengefügt werden? 10. Könnten die Kinder der ersten SESB-Klasse, die zum Schuljahr 2014/15 beginnen würde, in die dann zweite Klasse integriert werden, um so einen Raum für das Regelschul-Angebot der Homer Grundschule bereit- zustellen? Zu 9. und 10.: Die rein rechnerische Gebäudekapazität der Homer-Grundschule beträgt 3,0 Züge. Im Schuljahr 2013/2014 ist diese Kapazität mit 3,4 Zügen (Regel- und SESB-Klassen) ausgelastet worden. Ziel der Schulent- wicklungsplanung (äußere schulische Bedingungen) ist, temporäre Abweichungen vom idealtypischen Raum- /Zugverhältnis durch schulorganisatorische Maßnahmen möglichst zügig abzubauen und nicht festzuschreiben. Für das Schuljahr 2014/2015 werden 7 Lerngruppen in der Schulanfangsphase sowie eine Regelklasse mit insgesamt 127 Schülerinnen und Schülern des ersten Jahrgangs eingerichtet. Damit ist die Schule über die idealtypische Kapazität ausgelastet. Berlin, den 07. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014)