Drucksache 17 / 13 664 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 17. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2014) und Antwort Wenig nachhaltig: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Berliner Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass das Abgeordne- tenhaus am 8. Juni 2006 beschlossen hat, der Senat solle in fünfjährigen Abständen, jeweils zur Mitte einer Legis- laturperiode, über die Umsetzung der Agenda 21, Hemm- nisse und geplante Maßnahmen berichten? Antwort zu 1: Dieser Abgeordnetenhausbeschluss ist dem Senat bekannt – s. dazu auch Antwort zu Frage 2. Frage 2: Warum ist der Senat – wie zuletzt durch Staatssekretär Gaebler im Ausschuss für Stadtentwick- lung und Umwelt am 9. April 2014 bekräftigt – der Auffassung , dass er diesem Beschluss nicht mehr nachzu- kommen braucht, nachdem er am 25. Februar 2010 (mit achtmonatiger Verspätung) einen ersten und einzigen Bericht (Drs. 16/3003) vorgelegt hat? Antwort zu 2: In der angeführten Drucksache (Drs.) 16/3003 wurde ausführlich begründet dargelegt, dass eine Berichterstattung auf Grundlage des Abgeordnetenhaus- beschlusses Drs. 15/3245 bzw. 15/5221 durch eine Nach- haltigkeitsberichterstattung auf der Basis eines Kernindi- katorensatzes zu ersetzen ist. Der Berliner Kernindikato- renbericht zur nachhaltigen Entwicklung Berlins wurde erstmals im August 2012 vorgelegt. Frage 3: Wie kommt der Senat zu der Einschätzung, dass ein Datenbericht zu den „Kernindikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins“, der sich für die einzelnen Indikatoren auf die „Beschreibung des Indikators“, „Ergebnisse “ und „Ziel und Zielerreichung (Trend)“ beschränkt , auch in der Lage ist, auch über Hemmnisse sowie geplante Maßnahmen Auskunft zu geben? Oder hält der Senat die zuletzt genannten Punkte nicht für be- richtenswert? Antwort zu 3: Der Datenbericht 2012 zu den Kernin- dikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins gibt auf Basis einer offiziellen Datenlage Auskunft sowohl über die Entwicklung des jeweiligen Indikators im Zeitverlauf als auch über die zukünftige Entwicklung des Indikators (Trend) und die Erreichung der gesteckten Ziele. Daraus lassen sich direkt Handlungserfordernisse ableiten. Frage 4: In welchen (regelmäßigen) Abständen wird das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg über die Ent- wicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren in Berlin berich- ten? Für wann ist der nächste Bericht geplant? Wird der Senat zu dem Bericht Stellung nehmen? Antwort zu 4: Der Aktualisierungszyklus des Daten- berichts zu den Kernindikatoren zur nachhaltigen Ent- wicklung Berlins orientiert sich an dem des Indikatoren- sets der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland der Bundesregierung, der zweijährig ist. Daher ist geplant, bis Mitte dieses Jahres einen aktua- lisierten Datenbericht für die Berliner Kernindikatoren vorzulegen. Auch dieses Mal wird dieser Datenbericht vom Amt für Statistik für Berlin-Brandenburg erstellt. Dabei findet eine fachbezogene Einbindung der zuständi- gen Senatsressorts statt, sodass der Senat an diesem Be- richt mitwirkt. Eine gesonderte Stellungnahme seitens des Senats erübrigt sich damit. Berlin, den 30. April 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ............................................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)