Drucksache 17 / 13 665 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 17. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2014) und Antwort Die Zukunft des Teufelsseekanals: Sportboote statt Biber und Fischotter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass der Senat beabsichtigt, den Spandauer Teufelsseekanal an einen privaten Investor zu verkaufen? Antwort zu 1: Der Verkauf des Teufelsseekanals ist am 31.03.2014 vertraglich durch den Liegenschaftsfond an die CHRISTBURK Grundbesitz GmbH mit Sitz in Berlin erfolgt. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass der Kanal seit der Stilllegung des Kraftwerks Oberhavel zum Lebens- raum von Bibern, Fischottern und anderen FFH-Arten geworden und eine Biotopverbindung zu den Gewässern im Spandauer Forst ist? Wie will der Senat in Zukunft den Lebensraum dieser Arten schützen? Antwort zu 2: Die naturschutzfachliche Bedeutung des Teufelsseekanals als Verbindungsbiotop zwischen dem Gewässersystem innerhalb des besonders geschützten NATURA 2000-Gebietes Spandauer Forst und der teil- weise ebenfalls besonders geschützten Oberhavel ist be- kannt. Daher wurde bereits frühzeitig auf die Notwendig- keit einer FFH 1 - Verträglichkeitsprüfung (gemäß § 35 Gesetz über Naturschutz- und Landschaftspflege von Berlin [NatSchGBln]) hingewiesen. Diese, wie auch der Umweltbericht und die Faunistische Untersuchung, wird als Teil des Bebau- ungsplanverfahrens (B-Plan-Verfahrens) erstellt und zeigt neben den Risiken die Möglichkeiten zur Stabilisierung der Biotopverbindungsfunktion und nachhaltigen ökolo- gischen Verbesserung der derzeit mangelhaften Ufersitua- tion auf. 1 Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Frage 3: Trifft es zu, dass die Umweltverträglichkeits- prüfung im Rahmen des Planverfahrens durch ein Büro im Auftrag des Investors durchgeführt wird? Antwort zu 3: Das Verfahren zur FFH-Verträg- lichkeitsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es liegt ein Protokoll eines Abstimmungsgespräches vom 26.3.2014 zwischen dem Bezirksamt Spandau, dem Investor, den beteiligten Gutachtern und der Oberen Naturschutzbehör- de vor, auf dessen Grundlage ein Gutachten zur FFH- Verträglichkeitsprüfung erstellt werden soll. Frage 4: Wurden BürgerInnen und Öffentlichkeit über die Pläne des Senats informiert und an deren Ausgestal- tung beteiligt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Im Verkaufsverfahren durch den Lie- genschaftsfond erfolgte eine Beteiligung der Behörden über das LAUS 2 -Verfahren. Der betreffende B-Plan 5-87 ist vom Bezirksamt Spandau erstellt und ausgelegt wor- den. Hierbei wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Frage 5: Wie bewertet der Senat, dass im Teufelssee- kanal neue Liegeplätze für Sportboote angelegt werden sollen, obwohl es im Bereich der Oberhavel sowohl in Spandau als auch in Reinickendorf zahlreiche ungenutzte Liegeplätze gibt? Antwort zu 5: Die Förderung des Tourismus und des Sportbootverkehrs werden grundsätzlich befürwortet, müssen jedoch unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes sorgsam abgewogen werden. Dieses erfolgt mit den oben genannten Verfahren. 2 Liegenschafts-Auskunftssystem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 665 2 Frage 6: Teilt der Senat die Auffassung, dass auch im Fall eines Verkaufs des Kanals ein breiter Uferstreifen von Bebauung freizuhalten, naturnah zu gestalten und öffentlich zugänglich zu machen ist? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Durch einen Teilabriss der vorhandenen senkrechten Uferspundwände soll gemäß § 41a Berliner Wassergesetz (BWG) in Verbindung mit § 61 Bundesna- turschutzgesetz (BNatschG) ein Gewässerrandstreifen wiederhergestellt werden, der als Flachwasserzone und naturnahe Böschung baurechtlich und vertraglich nach- haltig als Biotopschutzfläche und Biotopverbindung gesi- chert und aus der gärtnerischen und baulichen Nutzung herausgenommen wird. Diese Biotopaufwertung und - sicherung dient als Ausgleichsmaßnahme für Nutzungsin- tensivierung durch die geplante Umnutzung. Uferwege und eine Erholungsnutzung würde diese Biotopschutz- funktion erneut beeinträchtigen. Berlin, den 05. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2014)