Drucksache 17 / 13 666 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 22. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2014) und Antwort Straßenrückbau in Frohnau – warum wird der Wunsch der Bürger ignoriert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass ein durchschnitt- licher Zebrastreifen in Berlin knapp 28.000 € kostet und in der Gartenstadt Frohnau für knapp 450.000 € eine Fahrbahnüberquerung gebaut (240.000 € Baukosten + 210.000 € Umbau der Regenentwässerung) wird und wie bewertet der Senat diese Kosten im Vergleich? Antwort zu 1: Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Berlin kostet durchschnittlich ca. 35.000 €. In diesem Durchschnittswert sind keine Kosten für eventuell erfor- derliche Arbeiten der Regenentwässerung enthalten, da diese nicht bei jedem Fußgängerüberweg anfallen. Höhere oder niedrigere Baukosten im Einzelfall ergeben sich aus dem Umfang der erforderlichen baulichen Veränderungen am Standort des jeweilig vorgesehenen Fußgängerüber- weges. Die Maßnahme Fußgängerüberwege am Zeltinger Platz umfasst drei Fußgängerüberwege. Davon ist einer über die Zeltinger Straße bereits fertiggestellt. Die zurzeit kalkulierten Baukosten für die drei Fußgängerüberwege am Zeltinger Platz betragen insgesamt 223.271,41 €. Die weiteren Kosten für die erforderlichen Arbeiten für die Regenentwässerung betragen nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe insgesamt 88.000 € (davon 56.000 € reine Baukosten). Die erhöhten Baukosten entstehen aufgrund der Ver- legung der Bushaltestelle und der dem Gartendenkmal Zeltinger Platz angepassten Verwendung hochwertigen Baumaterials. Die Sicherheit und Verbesserung des Komforts für Fußgänger beim Queren von Straßen ist für den Senat eine wichtige verkehrspolitische Zielstellung. Dafür sind auch im Einzelfall erhöhte Baukosten über dem Durch- schnittswert aufgrund der durch die örtliche Situation erforderlichen baulichen Veränderung gerechtfertigt. Frage 2: Vor dem Hintergrund einer Unterschriftenak- tion mit weit mehr als 2.000 unterzeichnenden Bürgern sowie einer gemeinsamen Petition von 6 Frohnauer Orga- nisationen, in der die Bürger vor der endgültigen Einlei- tung der Baumaßnahmen eine Absicherung der von der Senatsverkehrsverwaltung angeordneten Maßnahmen durch rechnergestützte Simulation oder längere Praxis- tests fordern, um die kostenaufwendigen geplanten Stra- ßenverengungen und die damit zwangsläufig einherge- henden Stausituationen auf den Prüfstand zu stellen, frage ich den Senat: Warum hat sich der Senat gegen die gefor- derte Simulation entschieden? Antwort zu 2: Der Anlage der Fußgängerüberwege gingen langjährige Diskussionen und vielfache Forderun- gen nach Verkehrssicherheitsmaßnahmen aus der Bevöl- kerung und der Bezirksverordnetenversammlung voraus. Im Ergebnis bietet die gewählte Lösung die beste Sicher- heit für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Bei den beiden sich zurzeit in Realisierung befinden- den Fußgängerüberwegen am Zeltinger Platz in Höhe des Supermarktes und der Post wird an zwei Stellen nur punk- tuell die Fahrbahn auf eine Fahrspur eingeengt. Es wird somit nur eine geringfügige Veränderung im Straßenver- lauf wie auch an anderen Fußgängerüberwegen in Berlin üblich vorgenommen. Aus Gründen der Verhältnismäßig- keit werden bei derartigen kleinen Maßnahmen keine Simulation oder längere Praxistests vorgesehen. Fahrver- suche mit Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei provisorisch abgegrenzten Fahrbahneinengun- gen haben stattgefunden. Nach bereits seit Jahren bestehenden Forderungen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Zeltinger Platz und der langwierigen Abstimmung zur Lösungsfin- dung ist die endgültige Umsetzung der Anordnung der Fußgängerüberwege im Interesse der Fußgängerinnen und Fußgänger nunmehr angemessen. Berlin, den 05. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)