Drucksache 17 / 13 668 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 22. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2014) und Antwort Urteilt die Senatsverwaltung beim Frohnauer Zebrastreifen nach Gefühl? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Angesichts einer als Alternative zum 450.000 € teuren Straßenrückbau zur Errichtung einer Straßenüberquerung am Zeltinger Platz von der Bevölkerung vorgeschlagenen Ampellösung, die seinerzeit von der Verkehrsverwaltung hinsichtlich der Standorte für die Ampeln und die Haltestreifen als völlig ungeeignet und „nicht-gesetzeskonform“ bewertet wurde, und der nunmehr genau an den damals vorgeschlagenen Standorten errichteten Baustellenampeln und provisorischen Halte- streifen frage ich den Senat: Hat sich zum Jahreswechsel die Gesetzeslage verändert, wollte man nur den Bürgern nicht recht geben oder wie erklärt sich der Senat den Widerspruch in der Umsetzung? Antwort zu 1: Die Gesetzeslage hat sich nicht verän- dert. Zu den Kosten der Anlage von drei Fußgängerüber- wegen (FGÜ) am Zeltinger Platz und dem Umfang der vorbereitenden Baumaßnahmen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13666 verwiesen. Vor Errichtung des letzten FGÜ sind Bauarbeiten für die Regenentwässerung der Berliner Wasserbetriebe er- forderlich. Diese finden mitten in der Fahrbahn des Zel- tinger Platzes im Einmündungsbereich der Burgfrauen- straße statt. Nur zur vorübergehenden verkehrlichen Absicherung der durch diese Baumaßnahme entstandenen Engstelle und sicheren verkehrlichen Regelung des Gegenverkehrs war die Errichtung einer provisorischen Lichtzeichenan- lage erforderlich. Straßenverkehrsbehördlich angeordnet ist diese Sicherung einer Arbeitsstelle bis 30.06.2014. Sie ist in keiner Weise vergleichbar mit einer dauer- haften Lichtsignalanlagen-Anordnung, wie sie in der Frage vorausgesetzt wird. Berlin, den 06. Mai 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)