Drucksache 17 / 13 670 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 22. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort TTIP und CETA (III): Transparenz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Weise ist die Bundesregierung der Auf- forderung des Bundesrats vom 7.6.2013 (Drs. 464/13) nachgekommen, „(…) die Länder in regelmäßigen Abständen zum Fortgang der Beratungen im handelspoliti- schen Ausschuss der EU umfassend und kontinuierlich zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die möglich- erweise tangierten Länderkompetenzen und die im Falle eines Inkrafttretens möglicherweise umzusetzenden Rechtsvorschriften. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf die Verpflichtungen, die für die Bundesregierung aus dem Lindauer Abkommen erwachsen.“? Zu 1.: Bereits seitdem mit den Verhandlungen mit Kanada zu einem Umfassenden Wirtschafts- und Han- delsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) die Komplexität der Freihandelsabkommen zugenommen hat und ein Bedürfnis nicht nur nach informatorischer Berücksichtigung der Länder, son- dern auch nach materiell-rechtlichen Zulieferungen be- steht, werden die Länder inzwischen im Vorfeld von Verhandlungen sowie im weiteren Verlauf detaillierter und häufiger vom Bund über den Fortgang der Verhand- lungen unterrichtet und bei der Festlegung von für die Länder sensiblen Verhandlungspositionen einbezogen. So hat das innerhalb der Bundesregierung federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Länder wiederholt zu spezifischen Informations- und Abstim- mungssitzungen eingeladen. Diese vertiefte Form der Zusammenarbeit wird begleitend zu den Verhandlungen der Europäischen Union (EU) einer Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) fortgeführt und ausgeweitet. Zwar stehen die Verhandlungen zum TTIP noch am An- fang. Auch hier informiert der Bund die Länder jedoch über den aktuellen Verhandlungsstand und über die für Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission einzubringenden Positionierungen. Zuletzt hat am 03.04.2014 eine Informations- und Beratungssitzung zum TTIP stattgefunden. Weitere Beratungsrunden sind anberaumt. Parallel hat die Europäische Kommission angeboten, auch die Büros der deutschen Länder in Brüssel regelmäßig über den Verhandlungsstand zu informieren und hiermit bereits begonnen. Die Interessen der deutschen Bundesländer können damit auch direkt an die Europäische Kommissi- on herangetragen werden. 2. Wie kann die Bundesregierung nach Auffassung des Senats die Länder umfassend und kontinuierlich in- formieren, wenn die USA sich weiterhin weigern, der EU- Kommission die Erlaubnis zu erteilen, die amerikanischen Verhandlungspapiere den EU-Mitgliedsstaaten zugäng- lich zu machen, und die Bundesregierung somit selbst nur ein lückenhaftes Bild von den Verhandlungen hat? Zu 2.: Nach Auskunft der Bundesregierung befinden sich die Verhandlungsführenden der Europäischen Kom- mission sowie der USA weiterhin in Gesprächen zum genauen Grad der Geheimhaltung der von den USA übermittelten Dokumente. Die Bundesregierung wird weiterhin fordern, dass diese auch den Regierungen der Mitgliedstaaten zugänglich zu machen sind. Dessen unge- achtet geht der Senat nicht davon aus, dass die Bundesre- gierung ein nur lückenhaftes Bild von den Verhandlungen hat. Die Europäische Kommission informiert die Mit- gliedstaaten regelmäßig über den Verlauf der Verhand- lungen und führt seit Verhandlungsbeginn einen breit angelegten Dialog mit der Wirtschaft, den Parlamenten und Gewerkschaften sowie Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung regelmäßig den Handelspolitischen Ausschuss in Brüssel, um weitergehende Nachfragen zu stellen und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 670 2 3. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 ferner beschlossen: „Der Bundesrat fordert angesichts der Tragweite und Bedeutung des zu verhandelnden Abkommens die Bun- desregierung auf, sich für die Veröffentlichung der Ver- handlungsmandate sowie eine transparente Verhandlungs- führung einzusetzen.“ Ist dem Senat bekannt, dass – obwohl diese Forderung nach wie vor nicht erfüllt ist – eine Reihe von Dokumenten veröffentlicht wurden, so etwa • das Verhandlungsmandat des Rates an die Kommission auf der Webseite der für TTIP zuständigen Spreche- rin der Liberalen Fraktion im EP, Marietje Schaake (http://www.marietjeschaake.eu/2013/11/ttip-faq- negotiation-phase-updates-news-docs/) • der Vorschlag der Kommission für Investitionsschutz in TTIP auf der Webseite der ZEIT http://www.zeit.de/wirtschaft/2014- 02/freihandelsabkommen-eu-sonderrechte- konzerne/komplettansicht • der konsolidierte Text des CETA-Abkommens, den die EU-Kommission (Dokument 2088/13) dem Rat am 20.12.2013 zukommen ließ, von der Piratenpartei (https://www.piratenpartei.de/wp- content/uploads/2014/02/CETA-consolidated-texts- December2013_IPR_v4.pdf) • die PR-Strategie der Kommission zu TTIP, die am 22.11.2013 mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten disku- tiert wurde und die das Ziel hat, „Möglichkeiten für die stärkere Kooperation und Koordinierung der entsprechen- den Kommunikationsaktivitäten auszuloten“ auf der website von Corporate Europe Observatory http://www.corporateeurope.org/de/trade/2014/01/durchg esickerte-pr-strategie-der-europ-ischen-kommission-ber- ttip-kommunizieren? Wurde der Senat darauf von der Bundesregierung aufmerksam gemacht? Zu 3.: Dem Senat ist bekannt, dass im Internet einzel- ne, auf den Verhandlungsprozess tatsächlich oder ver- meintlich bezogene oder diesem entstammende Doku- mente auffindbar sind. Obwohl auch der Senat das hohe Maß an Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente bedauert, lehnt er die in der Veröffentlichung liegende Verletzung der zwischen den Verhandlungsparteien ver- einbarten Geheimhaltung jedoch ab. Hinweise auf ohne das Einverständnis der Verhandlungsparteien in die Öf- fentlichkeit gelangte Dokumente gibt die Bundesregie- rung den Ländern zu Recht nicht. 4. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Bundesregierung trotz klarer Aufforderung des Bundes- rats im Rat gegen den französischen Vorschlag, das EU- Verhandlungsmandat zu veröffentlichen, gestimmt hat? Zu 4.: Nach Informationen der Bundesregierung wur- de die Frage der Veröffentlichung des Mandats im Rah- men des Mittagessens beim Handelsministerrat am 18. Oktober 2013 erörtert. Zu einer Beschlussfassung hier- über kam es indes nicht. Berlin, den 06. Mai 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014)