Drucksache 17 / 13 674 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 23. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin- Spandau)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung die Was- serqualität des Grimnitzsees? Antwort zu 1: Im Grimnitzsee wird keine Messstelle betrieben, daher liegen keine Angaben zur Wasserqualität des Sees vor. Naheliegend ist, dass sie stark von der Qua- lität der Unterhavel abhängt, die nährstoffreich ist (gerin- ge Sichttiefen, hohe Planktonmassen). Frage 2: Ist ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee ein wichtiges Ziel für die Senatsverwaltung?  Wie schätzt die Senatsverwaltung die Uferbefestigungen in Bezug auf eine ufernahe Vegetation und einen natürlichen Wasser-Land-Übergang ein?  Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am gesam- ten Ufer des Grimnitzsees wiederhergestellt wer- den kann?  Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die erfolgten Landaufschüttungen beseitigt wer- den?  Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die Bildung eines Schilfgürtels unterstützt wird? Frage 3: Inwieweit sind die Uferbefestigungen am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges mit dem naturschutzrechtlich vorgesehenen Röhrichtschutz ver- einbar? Antwort zu 2. und 3.: Die Grundstücke am Grimnitz- see befinden sich größtenteils in Privateigentum. Die Ufer sind teilweise mit Uferbefestigungen verbaut. Es ist ufer- nahe Vegetation vorhanden, die auch vor den befestigten Ufern gedeiht. Natürliche Wasser-Land- Übergänge kön- nen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Ufer- befestigungen geschaffen werden. Bei Neubauanträgen wird die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass mög- lichst naturnahe Böschungen gebaut werden. Röhrichte sind im Grimnitzsee am Mahnkopfweg nur am Südufer an der dort vorhandenen Parkanlage vorhan- den. Neue Ansiedlungsmaßnahmen im Bereich der ver- bauten Ufer werden für nicht sinnvoll erachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Senatsverwal- tung in der Vergangenheit ergriffen, um für eine ufernahe Vegetation im genannten Bereich, wie sie an anderer Stelle am Grimnitzsee besteht, zu sorgen? Antwort zu 4: Das Röhrichtschutzprogramm der Se- natsverwaltung beschränkt sich aus Gründen der finanzi- ellen und personellen Prioritätensetzung auf die Gewässer Oberhavel, Unterhavel, Griebnitzsee, Große Grunewald- seenkette sowie die Dahme- und Müggelspreeseen in Köpenick. Im Grimnitzsee wurden keine Maßnahmen ergriffen. Der gesetzliche Schutz von Röhrichtbeständen ergibt sich aus dem Berliner Naturschutzgesetz, 2. Abschnitt. Dort sind sowohl die Erhaltungspflichten und Schutzvor- schriften für bestehende Röhrichtbestände als auch das Ziel, Maßnahmen zur Erhaltung der Röhrichte zu ergrei- fen, rechtlich verankert. Maßnahmen der Senatsverwal- tung dienen auch diesen Zielsetzungen. Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Senatsver- waltung, wenn nicht genehmigte Uferbebauungen und - befestigungen wie am Grimnitzsee im Bereich des Mahn- kopfweges geschehen, gemeldet werden? Antwort zu 5: Es ist eine Einzelfallprüfung erforder- lich. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse am Gewäs- ser und dem Ufer wird mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und eine Stellungnahme gefordert. Frage 6: Hat die Senatsverwaltung Kenntnis, wer die Steine für die Uferbebauungen und -befestigungen im Bereich des Mahnkopfweges zur Verfügung gestellt hat? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 674 2 Antwort zu 6: Von der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wurde 2010 die marode senk- rechte Uferwand aus Holz im Bereich des Mahnkopfwe- ges durch eine naturnähere Schrägböschung ersetzt. Da- mit wurde das dahinter liegende Grundstück vor weiteren Geländeabbrüchen infolge der hydraulischen Belastung durch Schwall- und Sunkwellen der in der Unterhavel vorbeifahrenden Schiffe gesichert. Die Böschung wurde aufgrund der Empfehlungen der Bundesanstalt für Was- serbau nach dem Merkblatt „Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Bin- nenwasserstraßen“ (MAR) ausgebildet. Die Initialzündung zur Begrünung des Deckwerkes ist leider in den darauf folgenden Jahren nicht eingetreten. Deshalb wurde das Deckwerk in Abstimmung mit dem Bezirksamt Span- dau ab März dieses Jahres mit einem Spezialboden (Algi- nat) aufgefüllt und mit standortgerechten Röhrichtpflan- zen begrünt. Mit diesen zusätzlichen naturnahen Maß- nahmen wurden die beiden Ziele erreicht, nämlich das Ufer vor weiteren Abbrüchen zu sichern und zum anderen einen möglichst natürlichen Lebensraum zu schaffen. Frage 7: Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Bau nicht genehmigter Uferbebauungen und -befesti- gungen? Antwort zu 7: Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Legalisierung der unbefugt betriebenen wasserbaulichen Anlagen durch eine vom Betreiber der Anlage nachträg- lich zu beantragende Genehmigung möglich ist. Hierfür bedarf es jedoch eines Genehmigungsverfahrens nach dem Berliner Wassergesetz. Ergibt sich im Antragsver- fahren, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine nachträgliche Genehmigung unmöglich machen, kann der Rückbau oder Umbau der wasserbaulichen Anlagen vom Eigentümer verlangt werden. Frage 8: Wie ist generell das Prozedere bezüglich Ab- sprache bzw. Aufgabenteilung zwischen Senat, Bezirk und BürgerInnen bei der Genehmigung von Uferbebau- ungen und -befestigungen? Antwort zu 8: Die für Uferbebauungen und -befesti- gungen erforderlichen Genehmigungsverfahren gemäß §§ 62 ff Berliner Wassergesetz liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Im Verfahren werden die Betroffenen (Gewässereigentü- mer, Bezirksamt usw.) um Stellungnahme gebeten. Berlin, den 06. Mai 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)