Drucksache 17 / 13 676 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 16. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort Wie reagiert der Senat auf die Kritik an Tamiflu? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die neue Analyse des Grippemittels Tamiflu®, durchgeführt von der Cochrane Collaboration, welche dessen Wirksamkeit erneut infrage stellt? 2. Welche Schlüsse zieht der Senat aus der anhaltenden Kritik an Tamiflu® für die zukünftige Notfallversor- gung? Zu 1. und 2.: Der Senat verfolgt die Diskussion über die Wirksamkeit von Neuraminidase-Hemmern sehr auf- merksam. Allerdings ist für die Notfallversorgung der Länder entscheidend, wie die Arzneimittelzulassungsbe- hörden die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenk- lichkeit von Tamilfu bewerten. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) und auf EU- Ebene die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) zuständig. Die EMA hat bislang die in der Zulassung definierte Wirksamkeit nicht geändert. Dem Senat ist bisher nicht bekannt, dass angesichts der Kritik an der Wirksamkeit des Arzneimittels Tamiflu eine erneute Bewertung durch die EMA vorgesehen ist. Ebenso hält das BfArM in Abstimmung mit dem Ro- bert-Koch-Institut (RKI) weiterhin an der Empfehlung fest, Tamiflu und andere antivirale Arzneimittel für 20 % der Bevölkerung zu bevorraten. Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Analyseer- gebnisse der Cochrane Collaboration sind die Länder erneut an die Bundesbehörden mit der Bitte um Stellung- nahme herangetreten. Eine Antwort liegt noch nicht vor und bleibt abzuwarten. So wie in allen anderen Bundesländern werden auch zukünftig im Land Berlin Entscheidungen über evtl. not- wendige Bevorratungen zur Notfallvorsorge in Abstim- mung mit den anderen Bundesländern und auf der Grund- lage von aktuellen Bewertungen und Empfehlungen der EMA und des BfArM getroffen. Berlin, den 09. Mai 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014)