Drucksache 17 / 13 678 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 14. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort Konsequenzen der Klage gegen den Vorstand der KV-Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Anklage gegenüber dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Zu 1.: Der Senat hat eine Anklage gegen den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) nicht zu bewerten. Die Anklageerhebung ist alleinige Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Des Weiteren kann in einem laufenden gerichtlichen Verfahren seitens des Se- nats unter Beachtung der Unabhängigkeit der Judikative keine inhaltliche Bewertung der Anklage erfolgen. 2. Sieht der Senat nicht, wie in anderen Fällen üblich, die Notwendigkeit, dass der KV Vorstand zurücktritt, um weiteren Schaden von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin abzuwenden? Zu 2.: Die Notwendigkeit eines Rücktritts von einem Amt unterliegt ausschließlich einer persönlichen Verant- wortung und Beurteilung. Ob und welche Konsequenzen während des laufenden Strafverfahrens von der Vertreterversammlung der KV Berlin im Rahmen der Selbstverwaltung gezogen werden, ist gegebenenfalls von der Vertreterversammlung festzu- legen, die nach der Satzung der KV Berlin gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 die Aufgabe hat, über eine Amtsenthebung oder Amtsentbindung eines Vorstandsmitgliedes zu ent- scheiden (§ 79 Abs. 6 SGB V i. V. m. § 35a Abs. 7, § 59 Abs. 2 und 3 SGB IV). Die Einzelheiten hierzu sind im § 7 Abs. 6 der Satzung geregelt. Das aufsichtsrechtliche Verfahren zum Übergangsgeld ist abgeschlossen. Berlin, den 08. Mai 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014)