Drucksache 17 / 13 684 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 25. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2014) und Antwort Wie weit ist die Psychiatrie Krankenhausplanung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation hin- sichtlich der Fortschritte, Umsetzung und Probleme (im Bezug auf die Psychiatrie im Krankenhausplanung 2010)? Zu 1.: Schon zur Erarbeitung des Krankenhausplans 2010 wurde seitens der unabhängigen Expertengruppe des Landespsychiatriebeirates sowohl für den Personenkreis der Erwachsenen als auch der Kinder und Jugendlichen darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Kapazitäten im klinischen Bereich erforderlich war. Dies fand seine Begründung insbesondere darin, dass die Inanspruchnah- me deutlich gestiegen war und trotz leicht sinkender Ver- weildauern die durchschnittliche Belegung über 90 % lag. Das Land Berlin reagierte auf diese Überschreitung der Parameter unter anderem krankenhausplanerisch mit einer Erhöhung der Soll Betten/Plätze um 243 im Vergleich zur Krankenhausplanung 2006 allein für den Personenkreis der Erwachsenen. Die Leistungen für den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen wurde um 68 Betten/Plätze erhöht. Die ansteigende Bevölkerungszahl Berlins sowie die zunehmende Bereitschaft psychisch Kranker, aktiv Hilfs- angebote in Anspruch zu nehmen, machen – vor dem Hintergrund einer Auslastung klinischer Kapazitäten, die weiterhin für beide Fachgebiete deutlich über der kran- kenhausplanerischen Obergrenze liegt – eine weitere bedarfsorientierte Anpassung erforderlich. Dabei genügt keine schlichte Erhöhung des Planbettenbestandes. Die Anpassung sollte insbesondere dazu genutzt werden, tagesklinische Kapazitäten zu erweitern, die vorhandenen regionalisierten Angebote zu ergänzen und innovative Versorgungsmodelle zur flexiblen Nutzung von Behand- lungsressourcen in den Pflichtversorgungsregionen (Be- zirken) zu entwickeln. 2. Wie weit sind die Vorarbeiten für die Psychiatrie- planung für den Krankenhausplan ab 2015 gediehen? Zu 2.: In der Sitzung des Landespsychiatriebeirates am 10.12.2012 wurde eine unabhängige Expertengruppe für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie eine unabhängige Expertengruppe für das Fachge- biet der Erwachsenen-psychiatrie ausgegründet. Ihr Ar- beitsauftrag beinhaltet fachliche und quantitative Empfeh- lungen zur Umsetzung im Krankenhausplan 2016 zu erarbeiten. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen liegen zwischenzeitlich vor und werden fachlich abschließend in der Sitzung des Landespsychiatriebeirates am 14.05.2014 beraten. Wie auch in der Vergangenheit gehandhabt, werden die Empfehlungen in das weitere Verfahren zur Abstimmung und Umsetzung der Krankenhausplanung für die Verwaltung leitend einbezogen werden. 3. Welche Berliner Krankenhäuser weisen Psychiatri- sche Einrichtungen auf? Wie viele Betten (Vollstationär, Teilstationär)? Zu 3.: Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen und Tabellen im Krankenhausplan 2010 des Landes Ber- lin verwiesen. 4. Welche Krankenhäuser besitzen Psychiatrische In- stitutsambulanzen (PIA)? Zu 4.: Nach den hier vorliegenden Informationen füh- ren alle psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen, die in die Pflichtversorgung eingebunden sind und somit die Bedingungen des § 118 SGB V erfüllen, eine Psychi- atrische Institutsambulanz. 5. Welche Veränderungen wurden seit der Verab- schiedung des Krankenhausplans 2010 vom Senat vorge- nommen/akzeptiert? 6. Welche Abweichungen vom Krankenhausplan hat der Senat durch Verwaltungshandeln vorgenommen? Und warum? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 684 2 Zu 5. und 6.: Anpassungen erfolgten in der Regel im Rahmen der Festlegungen des Krankenhausplans 2010. Die konkreten Änderungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Berlin, den 13. Mai 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014) Anlage Tabelle.: Abweichungen vom Krankenhausplan 2010 durch a) Umsetzung des Planes durch Feststellungsbescheid [bei Vivantes vom 12.05.2011/notwendig durch die Festlegung der Gesamtbettenzahl in Höhe von 5.200 statt 5.297] b) Einzelfallentscheidungen nach Planprüfung 2012/2013 [Bescheid Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herberge vom 06.09.2013 und Vivantes vom 13.02.2014] Krankenhaus Fachrichtung Krankenhausplan 2010 Feststellungsbescheide , Umsetzung Krankenhausplan 2010 Einzelfallentscheidungen 2012/2013 Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herberge Kinder- und Jugendpsychiatrie 50 [darunter 25 Tagesklinisc he Plätze] 50 [darunter 25 Tagesklinische Plätze] 58 [darunter 29 Tagesklinische Plätze]* Vivantes Klinikum im Friedrichshain Kinder- und Jugendpsychiatrie 82 [dar. 18 TK] 82 [dar. 22 TK] 82 [dar. 18 TK] Psychiatrie 25 [dar. 25 TK] 25 [dar. 25 TK] 25 [dar. 25 TK] Klinikum Am Urban Psychiatrie 205 [dar. 25 TK] 195 [dar. 25 TK] 205 [dar. 25 TK] Klinikum Hellersdorf Psychiatrie 192 [dar. 48 TK] 190 [dar. 56 TK] 190 [dar. 56 TK] Klinikum Neukölln Kinder- und Jugendpsychiatrie 38 [dar. 38 TK] 30 [dar. 30 TK] 30 [dar. 30 TK] Psychiatrie 257 [dar. 55 TK] 236 [dar. 62 TK] 257 [dar. 55 TK] AugusteViktoria - Klinikum Psychiatrie 112 [dar. 25 TK] 112 [dar. 20 TK] 112 [dar. 25 TK] WenckebachKlinikum Psychiatrie 128 [dar. 35 TK] 128 [dar. 35 TK] 128 [dar. 35 TK] HumboldtKlinikum Psychiatrie 173 [dar. 45 TK] 173 [dar. 50 TK] 173 [dar. 45 TK] Klinikum Spandau Psychiatrie 169 [dar. 42 TK] 154 [dar. 43 TK] 154 [dar. 43 TK] Vivantes GESAMT Kinder- und Jugendpsychiatrie 120 [dar. 56 TK] 112 [dar. 52 TK] 112 [dar. 52 TK] Psychiatrie 1.261 [dar. 300 TK] 1.213 [dar. 316 TK] 1.213 [dar. 311 TK] *) Die zusätzlichen 8 Betten [darunter 4 TK-Plätze] sind für die überregionale Versorgung geistig Behinderter Kinder- und Jugendlicher S17-13684 S1713684_Anlage