Drucksache 17 / 13 688 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2014) und Antwort Ist die Jugendförderung noch zu retten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Zuweisungen für die Jugend- förderung (§ 11 SGB VIII) an die Berliner Bezirke seit 2009 entwickelt? Bitte nach Jahren und Bezirken auf- schlüsseln. Zu 1.: Die Entwicklungen der Kosten und zugewiese- nen Budgets sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Berücksichtigt wurden die Produkte der „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ 78401 und 78387 sowie das Produkt 78404 „Erholungs- und Reisemaßnahmen“. Die Zeitreihe lässt erkennen, dass in allen (für einen Vergleich möglichen) Jahren die zugewiesenen Budgets insgesamt über den jeweiligen erweiterten Teilkosten lagen. (In 2009 ist ein entsprechender Vergleich nicht möglich, da die kalkulatorischen Kosten nicht in den Zuweisungen enthalten waren.) Bezirke übertragen die Leistungserbringung zuneh- mend an freie Träger. Die damit verbundene Senkung der Gesamtkosten im Bereich der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wirkt sich nachfolgend auch auf die zugewiesenen Budgets aus. Der mit der Übertragung verbundene kostenmäßige Effekt selbst führt nicht zu Angebotseinschränkungen. Kostensenkend hat sich au- ßerdem die Entwicklung des mittleren Kreditzinssatzes im Vergleichszeitraum ausgewirkt, der für die Ermittlung der kalkulatorischen Gebäudekosten herangezogen wird (2009 = 4,52%, 2013 = 1,28 %). 2. Wie haben sich die Angebotsstunden nach § 11 SGB VIII bezogen auf die entsprechende Alterskohorte in den Bezirken seit 2009 entwickelt? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln, wie viele Angebotsstunden jedem Jugendlichen angeboten werden konnten. Zu 2.: Die Produkte „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung “ und „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ bilden in den Bezirken die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ab. Da diese unterschiedlichen Bezugsgrößen aufweisen („Angebotsstunden“ bzw. „Teilnehmertage“), kann für das Produkt „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ keine Aufschlüsselung nach Angebotsstunden erfolgen. In der Anlage 2 ist die Entwicklung der Angebots- stunden für die „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung “ bezogen auf die entsprechende Alterskohorte dargestellt . Nachdem die durchschnittlichen Angebotsstun- den pro Jungeinwohnerin und Jungeinwohner in der Ver- gangenheit kontinuierlich gestiegen sind (von 3,79 im Jahr 2004 auf 4,88 im Jahr 2010) und sich auch danach auf diesem Niveau bewegt haben, ist für das Jahr 2013 erstmals ein leichter Rückgang (auf 4,55 Angebotsstun- den pro Jungeinwohnerin und Jungeinwohner) festzustel- len. Dieser Wert liegt aber immer noch deutlich über dem Ausgangspunkt von 2004. 3. Hält der Senat die Angebote in den Bezirken für ausreichend, um die im AGKJHG formulierten Ansprü- che der Kinder und Jugendlichen zu erfüllen? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat dem Ab- wärtstrend der Angebote der Jugendförderung entgegen- zuwirken, nachdem das 2013 zwischen der Senatsfach- verwaltung und allen Bezirken ausgehandelte Moratorium nicht umgesetzt wurde? 5. Wie ist der Stand der Beratungen der eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Finanzierungsmodell für die Ju- gendförderung und wann ist mit Ergebnissen dieser Ar- beitsgruppe zu rechnen? 6. Welche Chancen räumt der Senat der Umsetzung dieser Ergebnisse diesmal ein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 688 2 Zu 3. bis 6.: Der Senat misst der Einhaltung personel- ler und sachlicher Fachstandards sowie einer effizienten Leistungserbringung hohe Bedeutung zu. Die Finanzierung der bezirklichen Kinder- und Ju- gendarbeit ist Bestandteil der Globalsummenzuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen an die Bezirke und unterliegt den hierfür einschlägigen Normen und Verfah- rensgrundsätzen. Dies gilt auch für die innerbezirkliche Verwendung der zugewiesenen Globalsummen bei der Aufstellung und Bewirtschaftung von Bezirkshaushalts- plänen. Globalsummen und Bezirkshaushaltspläne unter- liegen dabei der parlamentarischen Haushaltsberatung und -beschlussfassung. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Budget- berechnung der beiden zentralen Produkte der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Globalsummenzuwei- sung („78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ sowie „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“) wird auf die Vorlage Bez 0056 C der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.03.2014 verwiesen, die im Unter- ausschuss Bezirke des Hauptausschusses am 30.04.2014 beraten wurde. In der Vorlage wird umfassend über den aktuellen Arbeitsstand der „Arbeitsgruppe zur Finanzierungssystematik in der Kinder- und Jugendarbeit“ berichtet , die sich mit entsprechenden Hinweisen und Arbeits- aufträgen des Rats der Bürgermeister beschäftigt. Die Arbeitsgruppe wurde von der Geschäftsstelle Pro- duktkatalog Bezirke unter Beteiligung der Senatsverwal- tung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie mit der Thematik erfah- rener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter eingerichtet und wird dem Rat der Bürgermeister voraus- sichtlich im IV. Quartal abschließend Bericht erstatten. Berlin, den 16. Mai 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014) SenFin - II D 15 - 06.05.2014 Haushaltsjahr Produkt-Daten Mitte Friedrichshain - Kreuzberg Pankow Charlottenburg - Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof - Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick MarzahnHellers - dorf Lichtenberg Reinickendorf Bezirke gesamt zugew. Budget (T€) 10.067,5 5.985,9 7.703,1 5.106,0 4.473,7 4.444,0 6.129,3 6.839,1 5.467,0 5.761,0 6.190,8 5.726,3 73.893,7 erw. Teilkosten (T€) 11.886,9 9.111,3 10.369,7 6.279,3 5.324,5 5.412,1 8.063,0 9.202,3 7.687,1 7.688,6 6.587,4 6.505,4 94.117,6 zugew. Budget (T€) 12.679,5 8.624,3 10.325,7 5.234,8 5.699,0 5.463,0 7.914,9 8.793,8 7.337,7 7.711,6 7.644,8 6.631,5 94.060,5 erw. Teilkosten (T€) 10.789,6 7.085,8 10.398,7 4.972,6 5.377,1 5.386,8 7.571,5 7.815,9 7.453,1 7.329,6 6.599,6 5.770,5 86.550,7 zugew. Budget (T€) 13.271,4 8.963,3 10.330,9 5.712,2 5.552,9 5.526,1 8.065,3 8.607,9 6.814,4 7.426,2 7.128,0 6.588,6 93.987,2 erw. Teilkosten (T€) 9.567,6 6.631,3 10.304,4 4.322,1 5.252,8 5.069,0 7.098,9 7.962,3 6.830,4 6.805,2 6.561,2 5.581,2 81.986,4 zugew. Budget (T€) 10.995,5 8.661,3 9.509,3 5.353,9 5.280,2 5.272,3 7.174,0 8.516,8 6.157,5 7.267,6 6.678,0 5.681,6 86.547,9 erw. Teilkosten (T€) 9.524,1 6.956,3 10.322,0 4.522,8 5.382,2 5.199,8 7.311,6 7.479,3 6.438,2 6.808,5 6.630,8 5.645,9 82.221,5 zugew. Budget (T€) 9.717,5 8.855,4 9.375,9 5.069,9 5.021,8 5.065,6 6.863,6 7.746,7 5.977,6 6.453,3 6.210,8 5.624,6 81.982,7 erw. Teilkosten (T€) 9.714,7 6.810,4 9.912,3 4.484,0 5.088,2 5.264,9 7.256,7 7.336,3 5.859,1 5.851,8 6.267,9 5.343,9 79.190,1 2012 2013 Anlage 1 zur schriftlichen Anfrage 17 / 13688 Produkte „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ und „Erholungs- und Reisemaßnahmen“ nach § 11 SGB VIII 2009 2010 2011 SenFin - II D 15/18 - 06.05.2014 Haushaltsjahr Produkt-Daten Mi FK Pk CW Sp SZ TS Nk TK MH Lb Rd Bezirke gesamt Jungeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) 41.227 30.194 38.289 33.862 31.805 38.972 41.541 44.072 26.464 31.713 27.623 34.863 420.625 Angebotsstunden 287.670 198.142 229.458 111.345 111.759 121.057 166.805 187.936 152.603 161.798 160.429 135.218 2.024.220 Angebotsstunden pro Jungeinwohner 6,98 6,56 5,99 3,29 3,51 3,11 4,02 4,26 5,77 5,10 5,81 3,88 4,81 Jungeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) 41.365 29.697 38.146 33.642 31.694 39.083 41.195 43.409 25.629 29.983 26.683 34.525 415.051 Angebotsstunden 257.331 209.563 230.690 96.444 123.305 125.366 162.529 205.325 149.868 174.069 162.220 129.074 2.025.784 Angebotsstunden pro Jungeinwohner 6,22 7,06 6,05 2,87 3,89 3,21 3,95 4,73 5,85 5,81 6,08 3,74 4,88 Jungeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) 41.335 29.119 38.130 33.653 31.316 38.981 41.046 43.039 25.006 28.797 26.077 34.356 410.855 Angebotsstunden 238.026 231.877 244.268 80.159 118.832 127.750 159.340 194.997 156.906 166.967 161.532 134.723 2.015.377 Angebotsstunden pro Jungeinwohner 5,76 7,96 6,41 2,38 3,79 3,28 3,88 4,53 6,27 5,80 6,19 3,92 4,91 Jungeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) 41.335 29.119 38.130 33.653 31.316 38.981 41.046 43.039 25.006 28.797 26.077 34.356 410.855 Angebotsstunden 246.211 212.462 247.953 81.046 118.010 127.716 154.923 167.210 180.159 161.246 171.115 127.533 1.995.584 Angebotsstunden pro Jungeinwohner 5,96 7,30 6,50 2,41 3,77 3,28 3,77 3,89 7,20 5,60 6,56 3,71 4,86 Jungeinwohner (6 bis unter 21 Jahre) 41.335 29.119 38.130 33.653 31.316 38.981 41.046 43.039 25.006 28.797 26.077 34.356 410.855 Angebotsstunden 234.681 207.163 228.302 84.909 111.702 119.779 150.440 140.210 163.106 136.273 186.607 106.976 1.870.148 Angebotsstunden pro Jungeinwohner 5,68 7,11 5,99 2,52 3,57 3,07 3,67 3,26 6,52 4,73 7,16 3,11 4,55 2013* * Fortgeschriebene statistische Bevölkerungszahlen nach Altersgruppen und Bezirken liegen nach dem Zensus 2011 noch nicht vor. Für die Jahre 2012 und 2013 werden daher ebenfalls die Zensusdaten aus 2011 verwendet. 2011 Anlage 2 zur schriftlichen Anfrage 17 / 13688 Budgetierungsobjekt B0103 "Allgemeine Kinder- und Jugendförderung" - Bezugsgröße "Angebotsstunden" - 2010 2009 2012* S17-13688 S17-13688-AE-ANLAGE 1-14-05-13 Anlage 1 ~9536030 Anlage 2