Drucksache 17 / 13 690 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 29. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2014) und Antwort Sicherheit am Wannseereaktor (BER II): Fragen zur Berliner Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Da der geplante Endlagerungsort Schacht Konrad, wiederholt Sicherheitsmängel zu beklagen hat, wie wahrscheinlich ist es, dass die Abfälle der Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) wie geplant ab 2019 dort gelagert werden können? Zu 1.: Die Bereitstellung des Endlagers fällt in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des Bundes. Nach Auskunft des zuständigen Bundesamtes für Strah- lenschutz soll das Endlager ab 2019 zur Verfügung ste- hen. 2. Plant der Senat zu den 250 m³ freien Lagerkapazitäten in den 800 m³ großen ZRA-Hallen noch weitere Hallen hinzuzubauen, um auch im Falle einer späteren Inbetriebnahme von Schacht Konrad über genügend Lagerkapazitäten zu verfügen? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Im Übrigen ist der Bau weiterer Hallen zur Lagerung radioaktiver Abfälle auf dem Gelände der Landessammelstelle in Berlin- Wannsee gegenwärtig nicht geplant. 3. Wie oft und wo werden radioaktive Messungen um den Wannseereaktor und das Zwischenlager gemacht? (Bitte listen Sie die Häufigkeit, die Orte sowie die Messergebnisse der letzten 10 Jahre auf) Zu 3.: Die Umgebung des Forschungsreaktors und der Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) wird mit ho- hem Aufwand bereits seit Inbetriebnahme radiologisch überwacht. Messungen erfolgen auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB), an dessen Grenze (Zaun) und auch an einer Vielzahl von Standorten in unterschiedlich großen Entfernungen. Im Rahmen der Fernüberwachung erfolgen die Messungen automatisch in 10-minütigen Abständen. Die Daten werden laufend zur Aufsichtsbehörde übertragen. Im Rahmen dieses Pro- gramms werden Luftaktivität und Gamma-Ortsdosisleis- tung gemessen. Durch die Messstelle der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt werden darüber hinaus entspre- chend der „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ Wasser, Boden, Bewuchs und angebautes Obst und Gemüse aus der Um- gebung der Anlage beprobt und im Labor auf den Gehalt künstlicher radioaktiver Stoffe untersucht. Die Gesamtheit der Messergebnisse lässt sich auf- grund ihrer Menge nicht tabellarisch wiedergeben. Zu- sammenfassungen sind u. a. der jährlich erscheinenden Veröffentlichung “Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung “ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit zu entnehmen. Verwie- sen sei auch auf die Bundestagsdrucksache 17/6803 aus dem Jahr 2011, in der für einen Zeitraum von 10 Jahren Messwerte der Umgebungsüberwachung grafisch wieder- gegeben werden. 4. Zu welchem Ergebnis kam die Sicherheitsprüfung des ZRA durch die Entsorgungskommission (ESK), die Mitte 2013 abgeschlossen sein sollte? a) in Bezug auf die Lagerung der ZRA? b) in Bezug auf den Katastrophenschutzplanung der ZRA bei naturbedingten Ereignissen (Sturm, extreme Schneefälle, Starkregen, Waldbrand,...), bei anlageninter- nen Ereignissen (Brände, Überflutungen,...), bei Flug- zeugabsturz, einschl. Treibstoffbrand, bei Explosions- druckwellen? Zu 4.: Der ESK-Stresstest Teil 2 (Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, stationäre Einrichtungen zur Konditionierung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, Endlager für radioaktive Abfälle) der Entsor- gungskommission (ESK) ist abgeschlossen. Die Ergeb- nisse sind der Stellungnahme der ESK vom 11.07.2013 zu entnehmen. Die revidierte Fassung vom 18.10.2013 ist im Internet unter Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 690 2 www.entsorgungskommission.de/stellungnahmen--- empfehlungen---briefe/index.htm abrufbar. Die Ergebnis- se der ESK basieren auf generischen Modellannahmen hinsichtlich der Schadensbilder, der Arten und Inventare von Gebinden, des Zustandes der Abfälle etc. und enthal- ten somit keine konkreten Aussagen für die ZRA. Ent- sprechend den Empfehlungen der ESK wurde in Abspra- che mit der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ein Ingenieurbüro mit einer vertieften anlagenspezifischen Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse sollen spätes- tens bis Ende des Jahres vorliegen. 5. Erfolgte die Sicherheitsprüfung durch Vor-Ort- Begehung oder Aktensichtung? Zu 5.: Nach Auskunft der zuständigen Stelle erfolgte die von den Experten der ESK durchgeführte Prüfung auf Grundlage der bei den für die Anlagen zuständigen Ge- nehmigungs- und Aufsichtsbehörden erfragten Daten. 6. Wie setzte der Senat das Gebot der Abfallver- meidung bei radioaktiven Abfällen um? Zu 6.: Der Umgang mit radioaktiven Stoffen - dazu gehören auch radioaktive Abfälle - unterliegt bundes- rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Diese Bundesre- gelungen finden im Land Berlin beim Betrieb der ZRA Anwendung. Maßnahmen zur Abfallreduzierung, wie zum Beispiel die Konditionierung von Abfällen zur Vo- lumenreduzierung und die Freigabe von Abklingabfällen nach entsprechender Lagerzeit und Freigabemessung, werden gegebenenfalls von der ZRA durchgeführt. Berlin, den 16. Mai 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)