Drucksache 17 / 13 692 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 24. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2014) und Antwort Befinden sich noch Munitionskisten auf Eiswerder? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Polizeipräsidenten von Berlin und das Bezirk- samt Spandau um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermit- telt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Was wurde genau in der Munitionskiste, die im Sommer 2013 aus dem Spandauer See gezogen wurde, gefunden? Antwort zu 1: Am 23.August 2013 wurde die Polizei Berlin durch einen Spaziergänger über die Beobachtungen einer dritten Person vom Vorabend informiert. Danach sei vermutlich von einem Baugrundstück illegal Material in die Wasserstraße verbracht worden. Von der Polizei Berlin wurden keine Munitionskiste oder andere Gegenstände geborgen. Die Wasserschutzpo- lizei hat das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA) über den Verdacht informiert. Frage 2: Wurde der Uferbereich über die bezeichnete Stelle hinaus abgesucht und wurden weitere Funde in Ufernähe gemacht? Antwort zu 2: Der Uferbereich wurde von einer Bootsbesatzung der Wasserschutzpolizei abgesucht. Es wurden weder Schleif- spuren noch verdächtige Gegenstände festgestellt. Frage 3: Ist der Senat dem Hinweis nachgegangen, dass die Kiste von einem benachbarten Grundstück, das gerade bebaut wird, kommen soll? Antwort zu 3: Der Polizei Berlin liegen hierüber keine belastbaren Erkenntnisse vor. Frage 4: Wurde diesbezüglich Strafanzeige gestellt? Antwort zu 4: Der Polizeieinsatz wurde als Tätig- keitsbericht bearbeitet. Ein Strafermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, wer die Untersuchung des Baugeländes durchführte und an welcher Stelle der großflächigen Baugrube auf Eiswerder diese Kiste vor der "Entsorgung" in den Spandauer See ursprünglich aufge- funden wurde? Antwort zu 5: Der Polizei Berlin liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass und warum der Bunker bei der Untersuchung des Geländes nur ange- schnitten und sofort wieder abgedeckt wurde? Antwort zu 6: Weder der Polizei Berlin noch der zu- ständigen Stelle im Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirkes Spandau ist bekannt, dass sich auf der Insel Eiswerder ein Bunker befindet. Frage 7: Wird das gesamte Gelände auf der Insel Eis- werder um den Fund der Munitionskiste vor Baubeginn noch einmal - oder erstmalig - auf weitere personenge- fährdende Altlasten untersucht? Antwort zu 7: Eine gesonderte Altlastenuntersuchung auf der Fläche der vom Spaziergänger angezeigten Be- obachtung ist nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 692 2 Frage 8: Gibt es ein Altlastensanierungskonzept für die Insel Eiswerder? Antwort zu 8: Ja, es gibt für sanierungsbedürftige und sensibel genutzte Teilbereiche der Insel Eiswerder Altlas- tensanierungskonzepte, die z.T. in 2013 bereits umgesetzt worden sind bzw. in diesem Jahr noch umgesetzt werden. Dabei wurden und werden auf sensibel genutzten Teilflä- chen der Insel Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt, weil der Boden mit Quecksilber, Blei und PAK (Polyzyk- lische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet ist. Frage 9: Umfasst das Sanierungskonzept für die Alt- lastenbeseitigung auf Eiswerder auch alte Munitionsbe- stände? Antwort zu 9: Vor Beginn von Bodensanierungsmaß- nahmen wird grundsätzlich die für Kampfmittel zuständi- ge Ordnungsbehörde eingebunden. Diese prüft, ob bei Durchführungen der beabsichtigten Bodensanierungs- maßnahmen eine von Kampfmitteln ausgehende konkrete Gefahr besteht. Bisher wurden im Rahmen der Ufergestal- tung und des Anlegens der Grünflächen auf der Insel Eiswerder nach Kampfmitteln gesucht. Die Menge der geborgenen Kampfmittel war gering und fast ausschließ- lich ungefährlich (überwiegend wurden leere Munitions- hülsen gefunden). Frage 10: Welche weiteren Punkte umfasst das Sanie- rungskonzept für Eiswerder? Antwort zu 10: Auf künftig sensibel genutzten Teil- flächen sind vor Aufnahme der jeweiligen Nutzungen Bodensanierungsmaßnahmen erforderlich. Frage 11: Ist die Altlastensanierung von Eiswerder abgeschlossen? Antwort zu 11: Nein, sie wird wie beschrieben fortge- führt. Frage 12: Befindet sich die Insel Eiswerder immer noch im Altlastenkataster der Stadt Berlin? Antwort zu 12: Ja, die gesamte Insel Eiswerder wird im Bodenbelastungskataster unter der Nr. 9565 geführt. Berlin, den 12. Mai 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014)