Drucksache 17 / 13 693 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 29. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2014) und Antwort Schiedsstellen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Arbeit der Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesell- schaften? Antwort zu 1: Die Schiedsstellen haben sich als Kon- fliktlösungsinstitutionen im Rahmen des Mietenbündnis- ses be lschaft zuständig und erfüllen ihre Aufgaben je nach Ein- zelfall gemäß der Re Schiedsstellen befassen sich mit dem jeweils individuel- len Fall und führen eine Lösung herbei bzw. erläutern das Problem mit den Antragstellerinnen und Antragstellern. Dabei kommen das umfassende kaufmännische und juris- tische Fachwissen sowie die sehr guten Fähigkeiten und Erfahrungen im Rahmen von Konflikt guten Arbeit der Schiedsstellen zu Gute. Frage 2: Wie bewertet der Senat die geringe Anzahl an Verfahren (0 bis 6 pro Jahr) bei den Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (vgl. Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13459) und was sind nach Ansicht des Senats die Ursachen dafür? Antwort zu 2: Im Jahr 2013 gab es 10 Schiedsverfah- ren bei 626 nicht bewilligten Härtefallanträgen im Rah- men einer Mieterhöhung nach § 558 Bürgerliches Gesetz- buch (BGB). Diese geringe Anzahl von Verfahren macht deutlich, dass Mieterhöhungen im Bestand mit größtem sozialen Augenmaß erfolgen. Frage 3: Plant der Senat die Arbeit der Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu evalu- ieren? Wenn ja, wann und wie? Antwort zu 3: Von den 10 Schiedsverfahren wurden 6 Verfahren im Interesse der Mieterin/des Mieters entschie- den. Vier Mietparteien erhielten einen ablehnenden Be- scheid der Schiedsstelle. Dieses nahezu ausgeglichene Verhältnis kann als Beleg einer strukturell verankerten unparteiischen und inhaltlich sachbezogenen Haltung der Schiedsstellen gewertet werden, die im Sinne der verab- redeten Ziele des Mietenbündnisses tätig wurden. Eine Evaluation der Arbeit der Schiedsstellen scheint vor die- sem Hintergrund nicht zielführend. Frage 4: Welche Kosten sind den landeseigenen Woh- nungsbaugesellschaften in welcher Höhe durch die Schiedsstellen in den Jahren seit 2012 jeweils entstanden (bitte nach Wohnungsbaugesellschaft und Jahr aufschlüs- seln)? Antwort zu 4: Bei der GEWOBAG betrugen die Kos- 2013 3 927,00 € GE OBAU 2013 981,75 € N A k v G sind ihnen keine gesonderten Kosten entstanden. Frage 5: In welchen konkreten Arten von Mietkonflik- ten ist ein Vermittlungsverfahren durch die Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften möglich? Antwort zu 5: Die Schiedsstellen arbeiten als unpartei- ische Anlaufstelle für Mieterinnen und Mieter, die bei unterschiedlicher Bewertung formaler Sachverhalte im Rahmen des Mietenbündnisses angerufen werden können. Es geht um sozialverträgliche Lösungen bei Mieterhö- hungen und um die Prüfung von Härtefällen, die aus Mieterhöhungen resultieren können. Wenn der Wunsch der Mieterin oder des Mieters nach einer seiner Sicht entsprechenden Lösung im Rahmen einer Mieterhöhung durch die Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt wird, prüft die Schiedsstelle den Sachverhalt und führt eine allseits akzeptierte Lösung herbei. Frage 6: Zu welchen konkreten Anlässen werden die Mieterinnen auf welche Art und Weise über die Existenz der Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbauge- sellschaften informiert (bitte nach Wohnungsbaugesell- schaft und Jahr aufschlüsseln)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 693 2 Frage 7: Wo und seit wann werden die Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf dem Internetauftritt der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft ausgewiesen (bitte den jeweiligen Link beifügen)? Frage 8: Was ist der konkrete Inhalt des Informati- onsmaterials (Beiblätter, Faltblätter etc.) über die Schiedsstellen der landeseigenen Wohnungsbaugesell- schaften (bitte im Original beifügen)? Antwort zu 6, 7 und 8: Durch die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften wurde über eine Informations- kampanie im März 2013 mit Flyern und einer Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die Ziele, die Struktur und einzelnen Elemente des Mietenbündnisses informiert. Darüber hinaus ebenfalls in den Mieterzeitschriften der Gesellschaften. Darin wird auf die Einrichtung von Schiedsstellen bei den Gesellschaften als Widerspruchsstelle zur Klärung unterschiedlicher Sichtweisen und im Streitfall hingewiesen. Dazu ergän- zend, weisen im entsprechenden Einzelfall Gesellschaften schriftlich ihre Mieter auf die Möglichkeit hin, sich an die Schiedstelle wenden zu können und halten die Informati- onen zum Mietenbündnis auf Ihren Internetseiten und in den Beratungsstützpunkten bereit. Dazu wurde von den jeweiligen Gesellschaften die unten angeführten Internet- links übermittelt. Eine Recherche zur Veröffentlichung der einzelnen Bestandteile der Internetinhalte war auf- grund der Terminsetzung fristgerecht nicht möglich. Gesellschaft Anlässe, GESOBAU Im Vorfeld von Modernisierungsmaßnahmen werden die Mieterinnen und Mieter im Rahmen von Mieterversammlungen nochmals auf die Tätigkeit der externen Ombudsfrau, die gleichzei- tig Schiedsperson für die GESOBAU ist, hingewiesen. Bei Ablehnung eines Einspruches durch die GESOBAU informiert die Gesellschaft im Ablehnungsschreiben über die Existenz der Schiedsstelle. Link http://www.gesobau.de/mieterinfos/mieter-aktuell/mietenbuendnis/ GEWOBAG Bei Ablehnung eines Einspruches durch die GEWOBAG informiert die Gesellschaft im Ableh- nungsschreiben über die Existenz der Schiedsstelle. Link https://www.gewobag.de/hinweise-fuer-mieter-52.html?tipp=13&starten=starten Stadt und Land Die Flyer der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind in den Servicebüros und auf der Internetseite als weitere Information vorhanden. Link http://www.stadtundland.de/media/pdf/1111.pdf WBM Bei individueller Beratung im Rahmen des Mietenbündnisses zur Einzelfallprüfung wird auf die Existenz der Schiedsstellen verwiesen. Kontaktdaten des externen Ombudsmannes sind auf der Internetseite zu finden. Link http://www.wbm.de/de/suchergebnis/?tx_solr%5Bq%5D= mietenb%C3%BCndnisses&id=362&L=0 DEGEWO Bei individueller Beratung im Rahmen des Mietenbündnisses zur Einzelfallprüfung wird auf die Existenz der Schiedsstellen verwiesen. Link http://www.degewo.de/content/de/Unternehmen/4-1_Aktuelles/4-4- Aktuelles_Archiv_2013/Berliner_Mietenbuendnis.html HOWOGE Bei Ablehnung eines Mieterinnen- und Mietereinspruches durch die HOWOGE informiert die Gesellschaft im Ablehnungsschreiben über die Möglichkeit sich an die Schiedsstelle wenden zu können. Link http://www.howoge.de/unternehmen/ueberblick/buendnisse-und-vereinbarungen.html Frage 9: Welche konkreten Kriterien müssen vorlie- gen, damit ein Vermittlungsverfahren durch die Schieds- stellen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt werden kann? Antwort zu 9: Die Schiedsstellen können jederzeit durch die Mieterinnen und Mieter der städtischen Woh- nungsbaugesellschaft in Anspruch genommen werden, sofern sie ihre Positionen im Rahmen des Mietenbündnis- ses nicht hinreichend berücksichtigt erachten. Berlin, den 14.05.2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)