Drucksache 17 / 13 697 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 28. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2014) und Antwort Aktuelle Situation und Entwicklung der Nelson-Mandela-Schule „NEO“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit wie vielen Klassen startete die NelsonMandela -Schule „Neo“ in den jeweiligen Klassenstufen im Schuljahr 2013/14 und wie viele Schüler waren zu Beginn des 2. Schulhalbjahrs in den Klassen? Zu 1.: Die bestehende Genehmigung für die Durch- führung des Schulversuchs „Staatliche Internationale Schule Berlin“ (Nelson-Mandela-Schule) wurde mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 28.02.2013 zum Schuljahr 2013/2014 geändert und in Jahrgangsstufe 1 eine (zusätzliche) vierte Klasse eingerichtet, in der wegen der jahrgangsübergrei- fenden Organisation der Schulanfangsphase bis zu 10 Plätze auch an Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Jahrgangsstufe 2 befanden, vergeben werden konnten; zudem wurden eine zusätzliche Klasse in Jahrgangsstufe 7 und in Jahrgangsstufe 8 eingerichtet. 2. Wie viele Klassenräume stehen den Schülern in der Prinzregentenstraße zur Verfügung und gibt es be- stimmte Fächer, die nur an dem einen oder dem anderen Standort unterrichtet werden? 3. Wie häufig müssen Klassen von der Prinzregentenstraße in die Pfalzburger Straße wöchentlich wechseln und wie häufig wandern die Lehrer? Zu 2. und 3.: Am Standort der Filiale der Nelson- Mandela-Schule in der Prinzregentenstraße 60, nutzen die drei in der Antwort zu Frage Nr. 1 genannten Klassen drei Klassenräume (allgemeine Unterrichtsräume) und einen Fachraum. Die Organisation der schulischen Abläufe ist auf die enge Anbindung der Filiale an die Stamm- Standorte der Nelson-Mandela-Schule in der Pfalzburger Straße ausgerichtet. Daher erhalten Schülerinnen und Schüler der Filiale zweimal wöchentlich in den Randzei- ten (morgens und nachmittags) Unterricht an den Stamm- Standorten. Dies stärkt bzw. erhält – auch über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Mensa- und Biblio- theksnutzung sowie die Teilnahme an Veranstaltungen – die Schulgemeinschaft der Nelson-Mandela-Schule so- wohl für das Kollegium wie für die Schülerinnen und Schüler. Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt – dem vorgenannten Ansatz entsprechend – „blockweise“ sowohl am Filialstandort Prinzregentenstraße 60 als auch zwei- bis dreimal wöchentlich in den Standorten an der Pfalzburger Straße. 4. Am 01.08.2014 soll die Ernst-HabermannGrundschule (Babelsberger Straße) in den vorderen Teil des Komplexes der Nelson-Mandela-Schule (Prinzregen- tenstraße) ziehen; was geschieht dann mit der Nelson- Mandela-Schule „Neo“? Zu 4.: Die Verlagerung der Ernst-Habermann- Grundschule erfolgt zuständigkeitshalber in Verantwor- tung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Nach den in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorliegenden Informationen wird die Ernst-Habermann-Grundschule den Standort Babelsberger Straße/Prinzregentenstraße 60 verlassen und zum Schuljahr 2014/2015 den Schulbetrieb im Gebäude der ehemaligen Rudolf-Diesel-Schule, Prinzregentenstra- ße 33 aufnehmen. 5. Was sind die generellen Pläne der Senatsverwaltung für Bildung für den neuen Zweig der Nelson- Mandela-Schule, der derzeit aufgebaut wird (Standort, Zügigkeit, Personalausstattung, Schülerzahlprognose, Fächer/Bildungsangebot, Ganztagsbetreuung)? Zu 5.: Die Standortfrage ist noch nicht abschließend entschieden. Derzeit wird die Nutzung und Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Heinrich-von-Kleist-Schule geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 697 2 Für den Ausbau der Nelson-Mandela-Schule gelten auch für Klassen an einem anderen Standort dieselben Bedingungen, die in der Schulversuchsgenehmigung für die Schule insgesamt beschrieben sind. Ob, wann und wieweit mit der Etablierung an einem neuen Standort eine eigene, zweite Staatliche Internationale Schule gegründet wird, kann nicht vor der endgültigen Festlegung des Standorts entschieden werden. Konzeptionell wird nicht an einem weiteren, im Vergleich zum Schulversuch „Staatliche Internationale Schule Berlin“ unterschiedlichen Konzept gearbeitet. Berlin, den 13. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014)