Drucksache 17 / 13 700 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 28. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2014) und Antwort Private Entsorgung von Abfall – ein Reinfall? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Firma Recycling- Team-Berlin e.K. wegen Insolvenz seit Februar 2014 ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nach- kommt, auch die Tonnen nicht abgeholt und der hinterleg- te Pfand von 100,00 EUR nicht rückbezahlt wird? Antwort zu 1: Die Einstellung der Papierentsorgung durch die Firma Recycling Team Berlin (RTB) ist dem Senat aus mehreren Presseberichten bekannt geworden, in denen auch der vermutete Hintergrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Firma aufgrund sinkender Altpapier- preise geschildert wurde. Ob die Firma mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, ist dem Senat ebenso wenig bekannt wie die Frage, ob die Tonnen abgeholt wurden bzw. ob das hinterlegte Pfand zurück bezahlt worden ist. Aus einem im Rahmen der Beantwortung dieser An- frage im Internet recherchierten Vertragsmuster geht hervor, dass die Höhe der einmalig zu entrichtenden Pfandgebühr in Abhängigkeit von dem Volumen der Papiertonne differierte. Für haushaltsübliche Größen von 120 bzw. 240 l betrug sie 40 bzw. 50 €. Frage 2: Bejahendenfalls, hat der Senat auf den Anbie- ter bzw. den Insolvenzverwalter eingewirkt, zumindest die Altpapiertonnen abzuholen? Antwort zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Die Sammlung von Altpapier findet grundsätzlich im freien Wettbewerb statt. Die zwischen Kundinnen und Kunden und Anbieter geschlossenen bilateralen Verträge unterliegen dem Privatrecht. Seitens des Senats besteht keine Handhabe und Veran- lassung, auf derartige Vertragsverhältnisse einzuwirken. Frage 3: Gab oder gibt es eine Information an die be- troffenen Bürger, wie sie etwaige Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden können? Frage 6: Welche Hinweise hat der Senat den betroffe- nen Bürgern bereits gegeben bzw. wie wird der Senat die Haushalte informieren? Antwort zu 3 und 6: In der Antwort zu der Schriftli- chen Anfrage 17/13467 zum gleichen Thema hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz da- rauf verwiesen, dass „grundsätzlich ein Dauerschuldverhältnis gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann, wenn der andere Vertragspartner seine vertraglichen Verpflich- tungen verletzt und er gemäß § 314 Abs. 2 BGB erfolglos abgemahnt oder ihm erfolglos eine Frist zur Abhilfe ge- setzt wurde. Ob dies den betroffenen Kundinnen und Kunden vor- liegend empfohlen werden kann, kann hier nicht generell beurteilt werden, sondern hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.“ Frage 4: Entstehen durch das Müllentsorgungsprob- lem Beeinträchtigungen der öffentlichen Gesundheit; wenn ja, wie geht der Senat dagegen vor? Antwort zu 4: Nein Frage 5: Wie wird das Entsorgungsproblem von im- merhin 16.000 Haushalten (Eigenauskunft RTB) zurzeit gelöst und welche Angebote, ggf. welche Anbieter stehen den Betroffenen insbesondere zur Verfügung? Antwort zu 5: Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl zwischen Haussammlung und Abgabe des Altpa- piers an stationären Sammelstellen. In Berlin haben ca. 40 Firmen die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus Privathaushalten angezeigt. Davon bieten derzeit 7 Fir- men die Sammlung haushaltsnah an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 700 2 Der Preis für die Entleerung einer 120 Liter Tonne be- trägt derzeit, je nach Anbieter, zwischen 2,00 € und 3,00 €. Die übrigen Firmen betreiben stationäre Aufkaufstellen , an denen der Kunde einen Geldbetrag in Abhän- gigkeit vom Gewicht des angelieferten Altpapiers erhält. Bei beiden Sammelformen richtet sich der finanzielle Ausgleich u. a. nach dem jeweiligen Marktpreis des Alt- papiers und ist demzufolge variabel. Über die Dienstleistungen des freien Marktes hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Alt- papier auf einem der 15 Recyclinghöfe der Berliner Stadt- reinigungsbetriebe kostenfrei abzugeben. Die Firma RTB erklärte im Rahmen ihrer Anzeige gemäß § 18 des Gesetzes zur Förderung der Kreislauf- wirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz- KrWG), zwischen 15.000 und 35.000 kg Altpapier monat- lich zu erfassen. Bezogen auf die Gesamtmenge an ge- sammelten Altpapier in Berlin entspricht diese Menge einem Anteil von etwa 0,1 bis 0,2 %. Aufgrund der zahlreichen Angebote des Marktes sieht der Senat kein Entsorgungsproblem. Frage 7: Wie will der Senat künftig verhindern, dass unseriös arbeitende Anbieter die Leistungen der öffentli- chen Daseinsvorsorge zur Geschäftemacherei missbrau- chen? Antwort zu 7: Gewerbliche Sammlungen von Abfällen sind nach § 18 KrWG anzeigepflichtig. Die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im August 2012 im Rahmen des Anzeigeverfahrens die Unterlagen der Firma RTB darauf hin geprüft, ob Sammlung und Verwertung von Altpapier ordnungsgemäß erfolgen und ob der Sammlung öffentliche Interessen entgegenstehen. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Tatsachen bekannt, die Anlass für eine Untersagung der Sammlung gegeben hätten. Berlin, den 09. Mai 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014)