Drucksache 17 / 13 705 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 30. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014) und Antwort Dem Adel verpflichtet? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 der Schriftlichen Anfrage wurden die für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin jeweils zuständigen obersten Dienstbehör- den von mir als für das Besoldungsrecht zuständige Se- natsverwaltung um die Zulieferung der abgefragten An- gaben gebeten, da eine zentrale Erfassung über den Ver- zicht auf Rückforderungen zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen im Land Berlin nicht erfolgt. In dem nachgefragten Zeitraum der Jahre 2012 bis 2014 gab es in den Bereichen der obersten Dienstbehörden - soweit Mel- dungen fristgerecht eingegangen sind - überwiegend keine Personalfälle, in denen von der Ermessensregelung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Bundesbesoldungsgesetz in der Überlei- tungsfassung für Berlin Gebrauch gemacht worden wäre. 1. In wie vielen Fällen haben Behörden des Landes Berlin in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von dem in § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG-ÜfBE erläuterten Ermessen Gebrauch gemacht und aus Billigkeitsgründen von einer Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge ganz oder teil- weise abgesehen (bitte für die Jahre und für die Katego- rien „ganz“ und „teilweise“ gesondert ausweisen)? 2. In welche Besoldungsgruppen waren die Beamtin- nen und Beamten, zu deren Gunsten auf die Rückzahlung verzichtet wurde, jeweils eingruppiert? 3. Auf welchen Betrag summierten sich die nicht zu- rückgeforderten Bezüge in den jeweiligen Jahren? Zu 1., 2. und 3.: In der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten folgende Fälle festgestellt werden: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung: Von der Rückforderung ganz abgesehen Von der Rückforderung teilweise abgesehen Betrag 2012 0 0 2013 1 Fall (Besoldungsgruppe B 7) 0 9.187,24 € 2014 0 0 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Von Rückforderung ganz abgesehen Von Rückforderung teilweise abgesehen Betrag 2012 0 0 2013 0 2 Fälle (Besoldungsgrup- pen R 1 und R 2) 2.563,48 € 2014 0 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 705 2 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen: Von Rückforderung ganz abgesehen Von Rückforderung teilweise abgesehen Betrag 2012 0 0 2013 1 Fall (Besoldungsgruppe B 7) 0 3.736,22 € 2014 0 0 In den für das Jahr 2013 ermittelten Fällen belief sich die Summe der nicht zurückgeforderten Bezüge auf ins- gesamt 15.486,94 €. Berlin, den 17. Mai 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014)