Drucksache 17 / 13 708 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 30. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2014) und Antwort Die Pforte eines Knastes: Zukünftig privat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Aufgaben haben die Bediensteten der Pforte eines Berliner Knastes? zu 1.: Die in den Pforten der Berliner Justizvollzugs- anstalten eingesetzten Bediensteten haben die Aufgabe, den Ein- und Auslass von Personen und Fahrzeugen zu überwachen und zu kontrollieren. Die Kontrollen umfas- sen zutrittsberechtigende Dokumente (Einlassgenehmi- gungen, Ausweise) sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung in der Anstalt verbotener Gegenstände. Sie betreffen insbesondere Gefangene, die von Vollzugs- lockerungen zurückkehren und anstaltsfremde Personen ohne dienstliche Veranlassung wie z. B. Besucherinnen oder Besucher, soweit sie nicht nach gesetzlichen Best- immungen privilegiert sind. 2. Hält der Senat diese Tätigkeiten überwiegend oder teilweise für die Ausübung hoheitlicher Gewalt? Welche konkret? Wie steht es mit der körperlichen Kon- trolle der Gefangenen oder dem Schusswaffenumgang? zu 2.: Da in den Pfortenbereichen der Justizvollzugs- anstalten viele unterschiedliche Aufgaben wahrgenom- men werden, kann dies pauschal nicht bewertet werden. 3. Gibt es im Senat Überlegungen zur Privatisierung der Pfortendienste? Wie weit sind diese fortgeschrit- ten? Zu 3.: Der Berliner Justizvollzug ist durch Beschluss des Senats vom 24. Januar 2012 gehalten, bis zum Jahre 2016 insgesamt 205 Vollzeitäquivalente (VZÄ) abzubau- en. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfassend Ein- sparmöglichkeiten zu erkunden. Eine theoretische Mög- lichkeit des dauerhaften und effektiven VZÄ-Abbaus kann im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen die Übertragung bestimmter Tätigkeiten an Dritte bieten. So wurde bereits in der JVA Heidering mit der Ausgliede- rung des Küchen- und Gastronomiebetriebes sowie der Beschäftigung und Qualifizierung von Gefangenen ver- fahren. Hierzu werden derzeit erste Überlegungen ange- stellt. Ob Aufgaben des Pfortenpersonals dazu gehören werden, ist derzeit nicht entschieden. Die Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz befindet sich in einem ausführlichen Diskussionsprozess zur Frage der Erbringung der Einsparung der VZÄ mit den Leitungen und den Beschäftigtenvertretungen der Justizvollzugsan- stalten. Dieser ist noch nicht abgeschlossen. 4. Gibt es in anderen Bundesländern privatisierte Knastpforten? Wo? Wie sind die Erfahrungen? Zu 4.: In einigen Bundesländern werden in Pfortenbe- reichen Externe, d. h. keine staatlichen Bediensteten ein- gesetzt. Inwieweit hierzu belastbare Erfahrungen existie- ren, konnte in der kurzen für die Beantwortung zur Ver- fügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Berlin, den 16. Mai 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014)