Drucksache 17 / 13 709 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 05. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2014) und Antwort Entwicklung und Eigentumsquote in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Wohneigentumsquote in Berlin in den zurückliegenden zehn Jahren entwickelt? Antwort zu 1: Zur Beantwortung dieser und der fol- genden Fragen sei vorangestellt, dass auf unterschiedliche Datenquellen zurückgegriffen werden musste, welche unterschiedliche Erhebungsmethoden anwenden. Dies bewirkt nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Daten untereinander. Auch beziehen sich die Angaben ausschließlich auf das selbstgenutzte Wohneigentum. Die Quote selbstgenutzten Wohneigentums lag gemäß der Zusatzerhebung des Mikrozensus 2002 zur Wohnsitu- ation der Privathaushalte in Berlin bei 13 % (rd. 214.000 Wohnungen). Das Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung vom 09. Mai 2011 weist für Ber- lin eine Quote an selbstgenutzten Wohneigentum von 15 % (rd. 280 000 Wohnungen) aus. Frage 2: Wie verhielt sich die Berliner Wohneigen- tumsquote in diesem Zeitraum jeweils im Vergleich zu der Wohneigentumsquote anderer Bundesländer? Antwort zu 2: Die Quoten selbstgenutzten Wohnei- gentums nach Bundesländern können nachstehender Ta- belle entnommen werden. Quoten selbstgenutzten Wohneigentums (Eigentümerquote) 2002 und 2011 Bundesland 20021) 20112) Baden-Württemberg 49 51 Bayern 49 48 Berlin 13 15 Brandenburg 40 42 Bremen 35 37 Hamburg 22 24 Hessen 45 46 Mecklenburg-Vorpommern 36 36 Niedersachsen 51 51 Nordrhein-Westfalen 39 41 Rheinland-Pfalz 56 54 Saarland 57 58 Sachsen 31 30 Sachsen-Anhalt 40 38 Schleswig-Holstein 49 48 Thüringen 42 42 Deutschland insgesamt 43 43 1) Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002 zur Wohnsituation 2) Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung vom 09. Mai 2011 Eigentümerquote in % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 709 2 Frage 3: Wie verhielt sich die Berliner Wohneigen- tumsquote in diesem Zeitraum jeweils im Vergleich zu der Wohneigentumsquote anderer deutscher Großstädte? Antwort zu 3: Im Vergleich deutscher Großstädte stellt sich Quote selbstgenutzten Wohneigentums wie folgt dar: Quoten selbstgenutzten Wohneigentums (Eigentümerquote) 2002 und 2011 Stadt 20021) 20112) Berlin 13 15 Hamburg 22 24 München 23 24 Frankfurt/M. 16 19 Köln 24 26 1) Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002 zur Wohnsituation 2) Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung vom 09. Mai 2011 Eigentümerquote in % Frage 4: Wie verhielt sich die Berliner Wohneigen- tumsquote in diesem Zeitraum jeweils im Vergleich zu der Wohneigentumsquote anderer europäischer Haupt- städte? Antwort zu 4: Hierzu liegen dem Senat keine Ver- gleichsdaten vor. Frage 5: Wie hat sich der Anteil selbstgenutzten Wohneigentums innerhalb der Berliner Eigentumswoh- nungen sowie innerhalb des Wohnungsbestandes insge- samt in den zurückliegenden zehn Jahren entwickelt? Antwort zu 5: Auf Grundlage der Ergebnisse der Zu- satzerhebung zum Mikrozensus 2002 und 2010 zur Wohnsituation der Privathaushalte ergibt sich für selbst- genutztes Wohneigentum in Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen ein Anteil von 6 % im Jahr 2002 und von 7 % im Jahr 2010 gegenüber 13 % in 2002 und 15 % in 2010 bezogen auf den gesamten Wohnungsbestand. Frage 6: Wie hat sich die absolute Zahl selbstgenutzter Eigentumswohnungen in Berlin in diesem Zeitraum ent- wickelt? Antwort zu 6: Die Zahl selbstgenutzten Wohneigen- tums in Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen betrug im Jahr 2002 rd. 91.000 Wohnungen und im Jahr 2010 rd. 113.000 Wohnungen. Frage 7: Wie haben sich die Wohneigentumsquote und die absolute Zahl selbstgenutzter Eigentumswohnun- gen in Berlin in den zurückliegenden zehn Jahren inner- halb der erwerbsfähigen Bevölkerung bezogen auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen entwickelt? Antwort zu 7: Aus den vorliegenden Ergebnissen der Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002 und 2010 zur Wohnsituation der Privathaushalte lässt sich eine entspre- chende wohnungsbezogene Aussage nicht entnehmen. Hilfsweise kann aber auf den Anteil der Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum abgestellt werden. Da- nach ergibt sich nachfolgende Verteilung: Anteil der Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum nach Einkommensklassen Einkommensklassen von … bis unter … EUR 2002 2010 unter 500 / / 500 - 700 3% / 700 - 900 / 3% 900 - 1.100 5% 6% 1.100 - 1.300 6% 7% 1.300 - 1.500 8% 8% 1.500 - 2.000 11% 11% über 2.000 23% 26% Quelle: Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002, 2010 Jahr Frage 8: Wie haben sich die Wohneigentumsquote und die absolute Zahl selbstgenutzter Eigentumswohnun- gen in Berlin in diesem Zeitraum bezogen auf die unter- schiedlichen Altersgruppen entwickelt? Antwort zu 8: Die vorliegenden statistischen Informa- tionen lassen eine solche Differenzierung nicht zu. Frage 9: Wie haben sich die Wohneigentumsquote und die absolute Zahl selbstgenutzter Eigentumswohnun- gen in Berlin in diesem Zeitraum bezogen auf Berlinerin- nen und Berliner mit Migrationshintergrund entwickelt? Antwort zu 9: Die vorliegenden statistischen Informa- tionen lassen eine solche Differenzierung nicht zu. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 709 3 Frage 10: Wie hat sich die durchschnittliche Wohnflä- che selbstgenutzter Eigentumswohnungen in Berlin in diesem Zeitraum entwickelt? Antwort zu 10: Aus den vorliegenden Ergebnissen der Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002 und 2010 zur Wohnsituation der Privathaushalte ergibt sich für selbst- genutztes Wohneigentum in Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen für das Jahr 2002 eine durchschnittli- che Wohnfläche von 91,3 m² und für das Jahr 2010 von 94,3 m². Frage 11: Wie haben sich die Preise für den Erwerb von Wohneigentum in Berlin prozentual im Vergleich zu den Miethöhen in diesem Zeitraum entwickelt? Antwort zu 11: Aus dem IBB-Wohnungsmarktbericht 2013 lassen sich im Vergleich des III. Quartals 2005 und des III. Quartals 2013 folgende Entwicklungen bei den Angebotspreisen und -mieten ableiten: Eigenheime +26% Eigentumswohnungen +66% Nettokaltmieten +31%. Frage 12: Welchen Stellenwert misst der Senat dem selbstgenutzten Wohneigentum unter Gesichtspunkten der Altersvorsorge (insbesondere Mietfreiheit im Alter), unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten (insbeson- dere Verantwortungskultur) sowie integrationspolitischen Gesichtspunkten bei? Antwort zu 12: Berlin ist überwiegend Mieterstadt und wird dies auch künftig bleiben. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Berliner Wohnungspolitik bei vielfälti- gen Maßnahmen zur Gewährleistung der Bezahlbarkeit des Wohnens zur Miete sowie der sozialen Mischung in den Berliner Stadtteilen. Daneben hat auch das selbstge- nutzte Wohneigentum eine wohnungswirtschaftliche Bedeutung, wenn es beim Neubau von Eigentumswoh- nungen zur Selbstnutzung den Mietwohnungsmarkt ent- lastet. Der Schaffung zusätzlichen Wohneigentums durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnun- gen steht der Senat hingegen kritisch gegenüber, da hier- mit häufig die Verdrängung einkommenschwacher Haus- halte aus ihren Wohnungen verbunden sein kann. Frage 13: Welchen Beitrag leisten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften heute, ihren Mietern die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen, was wurde dafür früher getan und wie hat sich die Bildung von Wohneigentum innerhalb des Bestands der Wohnungs- baugesellschaften in der Vergangenheit ausgewirkt? Antwort zu 13: Satzungsgemäßer Auftrag der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) ist das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbe- sondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Woh- nungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belas- tungen. Die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen, gehört demnach nicht zum satzungsgemäßen Leistungs- spektrum der kommunalen Wohnungswirtschaft. Viel- mehr sind die sechs städtischen WBG das zentrale In- strument Berlins zur Durchsetzung der wohnungs- und mietenpolitischen Strategie der Stadt. Den Schwerpunkt bildet dabei die kommunale Daseinsvorsorge in der Mie- terstadt Berlin, in der 85% der Haushalte Mieterhaushalte sind. Vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Ein- wohnerzahl stehen der Mietwohnungsneubau und die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Mietwohnungen zu tragbaren Belastungen seit Beginn der aktuellen Legis- laturperiode wieder besonders im Fokus der Geschäftstä- tigkeit der sechs städtischen WBG. Diese strategische Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der WBG löst eine Phase ab, in der nicht zuletzt auch die kommunale Woh- nungswirtschaft Beiträge zur Konsolidierung des Landes- haushaltes leisten musste. Berlin, den 15. Mai 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)