Drucksache 17 / 13 719 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 06. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2014) und Antwort Mehr Milieuschutz ermöglichen – Bezirke finanziell unterstützen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Bezirken finanzielle Mittel für die Durchführung der notwendigen Voruntersu- chungen zwecks Erlassung von sozialen Erhaltungssat- zung gemäß § 172 BauGB (auch als Milieuschutzgebiete bezeichnet) zur Verfügung stellt? Frage 2: Wenn ja: Wie können die Bezirke auf diese Mittel zugreifen bzw. diese in Anspruch nehmen und wurden sie über diese Möglichkeit informiert? Antwort zu 1 und 2: Das trifft grundsätzlich nicht zu. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im September 2013 in einem Einzelfall die Bereit- schaft erklärt, bei dringlichen und notwendigen Untersu- chungen, bei Nachweis und nach Maßgabe der Haushalts- lage, einem Bezirk ergänzende Mittel bereitzustellen. Frage 3: Falls nein: Plant der Senat, die Bezirke finan- ziell zu unterstützen, um die Einführung neuer Milieu- schutzgebiete zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu ermöglichen? Antwort zu 3: Der Erlass von sozialen Erhaltungsver- ordnungen ist nach § 30 Ausführungsgesetz zum Bauge- setzbuch (AGBauGB) Bezirksangelegenheit. Somit wer- den auch die Untersuchungen in bezirklicher Verantwor- tung vorbereitet und finanziert. Berlin, den 16. Mai 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)