Drucksache 17 / 13 720 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 02. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2014) und Antwort Umsetzung und Kontrolle der Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizist*innen im Einsatz in der Walpurgisnacht und am 1. Mai Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Waren alle Berliner Polizist*innen, die in der Walpurgisnacht 2014 in Berlin eingesetzt waren, gekenn- zeichnet? Zu 1.: Nach den polizeiinternen Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Polizeidienstkräften waren alle in der Walpurgisnacht 2014 in Berlin eingesetzten uniformierten Dienstkräfte der Berliner Polizei durch ein Schild mit ihrem Familiennamen oder an dessen Stelle durch ein Schild mit einer fünfstelligen Dienstnummer sichtbar gekennzeichnet. Alle im Einsatzanzug eingesetz- ten Dienstkräfte der Polizei Berlin waren mit einer Rü- ckenkennzeichnung versehen. Gegenteilige Erkenntnisse liegen nicht vor. 2. Waren alle Berliner Polizist*innen, die am 1. Mai 2014 in Berlin eingesetzt waren, gekennzeichnet? Zu 2.: Ja, siehe auch Beantwortung der Frage 1. 3. Durch welches Verfahren wird intern kontrolliert bzw. sichergestellt, dass auch bei Großereignissen wie dem 1. Mai, bei dem 4000 Berliner Polizist*innen einge- setzt werden, sicher Auskunft gegeben werden kann, dass alle eingesetzten Kräfte gekennzeichnet waren? Zu 3.: Die Kontrolle des Tragens der vorgeschriebe- nen Kennzeichnung obliegt auch bei Großereignissen den jeweiligen Vorgesetzten. Darüber hinaus werden die eingesetzten Dienstkräfte grundsätzlich vor größeren polizeilichen Einsatzlagen hinsichtlich der bestehenden Kennzeichnungspflicht sen- sibilisiert. 4. Wie oft musste die Berliner Polizei seit Einführung der Kennzeichnungspflicht in Berlin im Nachhinein ihre zuvor getätigte Aussage revidieren, dass alle eingesetzten Polizist*innen gekennzeichnet waren? Zu 4.: Eine gesonderte statistische Erfassung zu Ver- stößen gegen die Kennzeichnungspflicht wird nicht ge- führt. Jeder bekannt gewordene oder angezeigte Fall wird nachhaltig überprüft und innerdienstlich ausgewertet. Berlin, den 22. Mai 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014)