Drucksache 17 / 13 732 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 29. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2014) und Antwort Besuchen unsere Kinder in Zukunft die Kita nur noch nach der Stechuhr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass der Senat eine Untersuchung zur Nutzung der Kitagutscheine, d.h. wie lange die Berliner Kinder minutengenau täglich die Kita besuchen, in Auf- trag gegeben hat? 2. Welche Senatsverwaltung hat die Federführung bei dieser Untersuchung und welche Senatsverwaltungen sind in dieses Projekt involviert? 3. Wie viel kostet dieses Projekt und wer wurde mit der Untersuchung beauftragt? Zu 1., 2. und 3.: Der Senat hat im Oktober 2013 die „Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen “ (im Folgenden kurz „Untersuchung“) ausgeschrieben und im Januar 2014 das Unternehmen Moysies & Partner mit der Durchführung beauftragt. Die Kosten für diese Untersuchung und der noch aus- zuschreibenden Untersuchung im Bereich der ergänzen- den Ganztagsförderung (EFöB) sind durch Restebildung in Kapitel 1000 auf Titel 52610 in Höhe von rund 250.000 Euro gedeckt. Da die Ausschreibung der letztge- nannten Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, kann unter Wettbewerbsgesichtspunkten zum jetzigen Zeit- punkt keine Detailaussage zu den Kosten der erstgenann- ten Untersuchung erfolgen. Die Aufschreibung der Anwe- senheitszeiten der Kinder erfolgt viertelstundengenau. 4. Welche Methodik wird bei der Erhebung ange- wandt? 9. Nach welchem Verfahren werden die Einrichtungen ausgewählt? 10. Welcher Zeitrahmen ist für die Untersuchung an- gesetzt und wie repräsentativ uns verbindlich sollen die Ergebnisse für alle Berliner Kitas sein? Zu 4., 9. und 10.: Aus den Kindertageseinrichtungen in Berlin wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe gezogen. Die Untersuchung wird im Juni und Juli 2014 in den Kalenderwochen 25, 26 und 29 an jeweils drei Tagen durchgeführt. Dabei werden die aktuellen Anwesenheits- zeiten der Kinder erhoben und stichprobenartig mit einer vereinfachten Kontrollzählung abgeglichen. Die Daten- struktur soll grundsätzlich auch differenzierte Auswertun- gen (z.B. Unterschiede in der Nutzung zwischen Einrich- tungen in Stadtrand- und Citylagen, zwischen großen und kleinen Einrichtungen u.a.m.) unterstützen. 6. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diesen Daten erhoben? 7. Ist die Teilnahme an dieser Erhebung freiwillig? Zu 6. und 7.: Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist § 9 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag). Die Träger haben sich mit dem Beitritt zur RV Tag verpflichtet, an einer Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen durch Eltern und Kinder mitzuwirken. 5. Welches Ziel verfolgt der Senat mit dieser Untersu- chung und welche Auswirkungen auf die Kitas, Eltern und Kindern sollen die Ergebnisse haben? 11. Plant der Senat auf Grundlage der Ergebnisse der Erhebung eine Veränderung a) des Kitagutscheinsystems b) der finanziellen Ausstattung der Trä- ger/Einrichtungen c) der personellen Ausstattung der Einrichtungen? 12. Wann und wo werden die Ergebnisse der Untersu- chung veröffentlicht und mit wem werden sie diskutiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 732 2 Zu 5., 11. und 12.: Ziel der Untersuchung ist die Ge- winnung einer repräsentativen und validen Datenbasis, die einen Vergleich der geförderten Betreuungszeiten mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszei- ten in Kindertagesstätten ermöglicht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) in aggregierter Form zur Verfügung gestellt. Eine Auseinandersetzung mit den gewonnenen Er- kenntnissen wird nach Vorlage der Erhebungsergebnisse in gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft und Finanzen einerseits, sowie der LIGA und dem DaKS e.V. andererseits erfolgen und kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden. 8. Wie wurden und werden die Träger, Einrichtungen und Eltern im Vorfeld informiert, beteiligt und wie wer- den die Daten der betroffenen Kinder/Familien/Eltern geschützt bzw. wie wird der Datenschutz beurteilt? Zu 8.: Die LIGA und der DaKS e. V. waren in die Konzeptionierung der Untersuchung eingebunden und über die eingegangenen Bewerbungen und unterschiedli- chen Konzepte der Bewerber unterrichtet. Mit dem beauf- tragten Unternehmen und den Verbänden wurde in zwei Workshops das Feinkonzept zur Kita-Evaluierung erar- beitet. Alle Kita-Träger, der Landeselternausschuss und die Bezirkselternausschüsse wurden über die Durchfüh- rung einer repräsentativen Erhebung informiert. In allen Phasen der Untersuchung hat die Wahrung des Datenschutzes oberste Priorität. Die Erhebung der Daten erfolgt aggregiert und anonymisiert, personenbezo- gene Daten werden nicht ausgewertet. Es sind keine Rückschlüsse auf die Wahrnehmung des Betreuungsum- fangs durch das einzelne Kind und auch keine Rück- schlüsse auf einzelne Einrichtungen möglich. Berlin, den 21. Mai 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)