Drucksache 17 / 13 733 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 06. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2014) und Antwort Was tut Berlin für die Opfer der Haasenburg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche waren von der Eröffnung bis zur Schließung in den Einrichtungen der Haasenburg eingewiesen, wie viele davon waren geschlossen eingewiesen? Zu 1.: Zu der erhobenen Anzahl, der Rechtsgrundlage und den weiteren Vorschriften bei Unterbringungen Berliner Kinder und Jugendlicher in den verschiedenen Einrichtungen der Haasenburg GmbH bis zur Schließung wird auf die Be- antwortung der Kleinen Anfrage (KA) 17/11 048, KA 17/11 443, KA 17/12 341 und KA 17/ 12 255 sowie auf die Bera- tung der Drucksache (Drs.) 17/1114 hingewiesen. 2. Was hat der Berliner Senat bisher getan oder hat es vor zu tun, um den Betroffenen, die als ehemalige Insassen der Haasenburg durch das Zwangs- und Machtsystem ver- letzt, traumatisiert und geschädigt wurden, zu unterstützen und ihre Rehabilitation zu ermöglichen? 3. Wenn keine Aktivitäten geplant sind, um die Be- troffenen zu unterstützen, warum nicht? Zu 2. und 3.: Die Prüfung des Bedarfes nach ggf. im Ein- zelfall notwendigen und geeigneten ggf. therapeutischen Anschlusshilfen obliegt dem fallzuständigen Jugendamt und geschieht auf der Grundlage der Hilfeplanung gemäß § 36 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nach dem Bedarf des Einzelfalls. 4. Welche „Lehren“ aus dem Haasenburgskandal zieht der Berliner Senat, wie wird dieser Skandal in Berlin aufge- arbeitet werden? Zu 4.: Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen nur als ultima ratio auf Grundlage des § 42 Abs. 5 SGB VIII bei erheblicher Eigen- oder Fremdgefährdung und nur zur Siche- rung des Kindeswohls in zeitlich enger Befristung zulässig ist. In einem solchen Setting ist auf allen Interventionsebe- nen (Betriebserlaubnisverfahren, Vertragsgestaltung und im Rahmen der Hilfeplanung) darauf zu achten und sicherzu- stellen, dass es nicht nur auf Ebene des Konzepts, sondern auch in Praxis klare Regeln und Verfahren gibt, die drangsa- lierende pädagogische Maßnahmen ausschließen. In Berlin muss und wird sofort jedem Anzeichen möglicher Abwei- chungen vom Konzept bzw. jedem besonderen Vorkommnis durch die Einrichtungsaufsicht nachgegangen. Darüber hin- aus gibt es zwischen dem Berliner Träger der Jugendhilfe, der auf dieser Grundlage eine Krisen- und Clearingeinrich- tung betreibt, die Vereinbarung, dass unangemeldete Besu- che/Prüfungen gemäß § 46 SGB VIII auch ohne besonderen Anlass erfolgen können. Solche Prüfungen ohne Anlass erfolgten 2014 bereits zwei Mal; es gab keine Beanstandun- gen von Seiten der Einrichtungsaufsicht. Auch die Jugend- ämter gehen im Rahmen der Hilfeplanung unangekündigt in die Einrichtung und führen Gespräche mit den von ihnen betreuten Jugendlichen. Die für Jugend und Familie zustän- dige Senatsverwaltung hat zudem einen ständigen interdis- ziplinären Fachbeirat zur intensiven Begleitung und Evalua- tion dieser Einrichtung einberufen, der insofern auch die Funktion eines Kontrollgremiums hat. Hinsichtlich der wei- teren in Berlin geltenden Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit der Unterbringung mit der Möglichkeit zur Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen wird auf die Beantwortung der unter Nr. 1 genannten Kleinen Anfra- gen hingewiesen. Darüber hinaus wurde im Jugend- Rundschreiben Nr. 2/2013 vom 19. November 2013 geregelt, welche berlineinheitlichen fachlichen und rechtlichen Stan- dards, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Beachtung der Kinderrechte im Zusammenhang mit freiheitsentziehen- den Maßnahmen in allen Fällen angewandt werden müssen. Mit der im Juni startenden Ombudsstelle wird Berlin sicher- stellen, dass sich Kinder und Jugendliche direkt dorthin wenden können. Berlin, den 20. Mai 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014)