Drucksache 17 / 13 740 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort Zahlungsumstellung bei Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendar*innen – Leben auf Pump? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Senat eine Änderung des JAG plant, um die Auszahlung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendar*innen analog anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Monatsmitte auf das Mo- natsende umzustellen? Wenn ja: Für welchen Zeitpunkt ist diese Umstellung geplant? Zu 1.: Es trifft zu, dass die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz beabsichtigt, dem Abgeordneten- haus von Berlin zu empfehlen, die im Berliner Juristen- ausbildungsgesetz (JAG) enthaltene Regelung über den Zahltag der Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare anzupassen. Die Rechtsreferenda- rinnen und Rechtsreferendare im Land Berlin erhalten ihre Unterhaltsbeihilfe derzeit zum 15. eines jeden Mo- nats. Alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin und auch die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Land Brandenburg erhalten ihre Dienstbezüge am letzten Tag des laufenden Monats für den laufenden Monat. Der abweichende Zahlungszeit- punkt verursacht einen erhöhten Verwaltungsaufwand, da die Zahlungen gesondert von den übrigen Empfängerin- nen und Empfängern ausgelöst werden müssen. Zur Ver- einheitlichung und Vereinfachung des IT- Querschnittsverfahrens IPV (Integrierte Personalverwal- tung) soll daher der Zahlungstermin für die Unterhalts- beihilfe der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den letzten Tag des Monats für den laufenden Monat festgelegt werden. Die Umstellung soll mit Inkrafttreten des Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsge- setzes erfolgen. Der Zeitpunkt ist abhängig vom weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Das Mitzeichnungs- verfahren ist abgeschlossen; die Senatsbefassung steht noch aus. 2. Ist sich der Senat der in einem solchen Fall einma- lig entstehenden „Zahlungslücke“ für einen halben Monat bewusst, die angesichts der ohnehin nicht bahnbrechen- den Höhe der Unterhaltsbeihilfe durchaus für die meisten Referendar*innen zu sozialen Härten führen wird? Zu 2.: Der Senat ist sich bewusst, dass die Umstellung des Zahlungstermins einmalig zu einem Zeitraum von sechs statt vier Wochen zwischen zwei Zahlungen führt, der von den hiervon betroffenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren überbrückt werden muss. Die Höhe der Gesamtleistungen bleibt hiervon jedoch unbe- rührt. Den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gehen keine Bezüge verloren. Ein gewisser Ausgleich für die mit der Anpassung des Zahlungstermins verbundenen Nachteile ist darin zu sehen, dass die von der Umstellung betroffenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu Beginn des Referendariats bereits zur Monatsmitte die volle Unterhaltsbeihilfe erhalten haben, während alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin ihr erstes Gehalt erst nach Ablauf des ersten Mo- nats ihrer Tätigkeit erhalten haben. Zudem ist im Doppel- haushalt des Landes Berlin 2014/2015 eine Erhöhung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten von 2,5% pro Jahr jeweils zum 1. August vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 JAG erhöht sich der Grundbetrag der Unterhalts- beihilfe entsprechend der Erhöhung der Anwärterbezüge, so dass auch hierdurch zu einer gewissen Entlastung der von der Zahlungsanpassung betroffenen Rechtsreferenda- rinnen und Rechtsreferendare beigetragen wird. Dennoch verkennt der Senat nicht, dass die Anpas- sung des Zahlungstermins in Einzelfällen zu sozialen Härten führen kann. 3. Wenn 2. ja: Welche Verfahrensweise plant der Se- nat, um einem Eintreten dieser sozialen Härte für wohl fast alle Rechtsreferendar*innen zu begegnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 740 2 Zu 3.: Um besondere Härten im Einzelfall aufzufan- gen, werden den betroffenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren auf Antrag unkompliziert Abschlags- zahlungen in Aussicht gestellt. 4. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Perso- nalrats der Referendare, das Problem einfach durch eine wenig Verwaltungsaufwand und Einzelfallprüfungsbüro- kratie verursachende Sonderzahlung in Höhe eines halben Monatsbetrags der Unterhaltsbeihilfe für den Umstel- lungsmonat zu lösen? Zu 4.: Für den Vorschlag fehlt es derzeit an einer Rechtsgrundlage. Bei der Diskussion dieses Vorschlages ist zu berück- sichtigen, dass für die Umsetzung des Vorschlags nicht unerhebliche Haushaltsmittel aufzuwenden wären. Hier- für wären Mittel in Höhe von ca. 1 Mio € erforderlich. Dabei sind bei dieser Berechnung etwaige Sonderzahlun- gen auf Familienzuschläge noch nicht berücksichtigt. 5. Wie viele Rechtsreferendar*innen beziehen gegen- wärtig zusätzlich zu ihrer Unterhaltsbeihilfe aufstockend Leistungen nach dem SGB II? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. Berlin, den 19. Mai 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)