Drucksache 17 / 13 752 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort BER-Debakel XCIX: Welche Ansprüche hat die Flughafengesellschaft gegen Planungs- und Baufirmen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Ansprüche gegen Planungs- und Bauunternehmen auf Grund von Planungs-, Bauüberwachungs- und Bau- mängeln im Zusammenhang mit der Errichtung des Flug- hafens Berlin Brandenburg geprüft und beziffert? Frage 2: Durch welche Stellen wurden diese Ansprü- che geprüft und beziffert? Frage 3: Wurden die Ansprüche bereits geltend ge- macht? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Frage 4: In welcher Höhe belaufen sich die geltend gemachten Ansprüche insgesamt? Frage 5: Sollte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die o. g. Ansprüche weder geprüft noch beziffert und geltend gemacht haben, mit welcher Begründung geschah dies? Frage 6: Haben sich die Vertreter des Landes Berlins in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für die Prüfung, Bezifferung und Geltendmachung der o. g. Ansprüche eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Antworten zu Fragen 1 - 6: Die FBB GmbH hat nach der außerordentlichen Kündigung des Generalplanerver- trages mit der pg bbi durch Sachverständige eine Be- standsaufnahme zur Ermittlung etwaiger Planungs- und Baumängel durchführen lassen. Auf Grund der Ergebnis- se dieser Prüfungen hat die FBB GmbH eine Schadener- satzklage vor dem zuständigen Landgericht erhoben. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Ob- jektüberwachung die erstellten Bestandsaufnahmeunterla- gen im Hinblick auf etwaige Baumängel ständig über- prüft. Die FBB GmbH macht in diesem Zusammenhang Mängelansprüche gegen Baufirmen auf Basis vertragli- cher Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen geltend. Berlin, den 17. Mai 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014)