Drucksache 17 / 13 756 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort Keine Homöopathie-Studiengänge an Hochschulen I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es aus der Sicht des Senats wissenschaftspoli- tisch vertretbar oder wünschenswert, mit der Ausstellung von Bachelor- und Masterabschlüssen für Homöopathie die Abschlüsse sämtlicher Akademiker zu entwerten, die sich den Mühen eines Studiums in Fächern unterzogen haben, in denen die Regeln der Wissenschaftlichkeit gel- ten und gelehrt werden? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Nein. Ein Studiengang, welcher nach den gel- tenden hochschulrechtlichen Vorgaben genehmigt wurde und der Qualitätssicherung unterliegt, entwertet keine anderen Abschlüsse, welche für andere Studiengänge vergeben werden. Die Qualitätssicherung von Studien- gängen erfolgt insbesondere über die Akkreditierung durch eine vom Deutschen Akkreditierungsrat akkredi- tierte Akkreditierungsagentur. Im Rahmen dieses Akkre- ditierungsverfahrens werden die Qualifikationsziele des Studiengangkonzepts, die konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem, das Studiengangkon- zept, die Studierbarkeit des Studiengangs, das Prüfungs- system, die studiengangbezogenen Kooperationen, die Ausstattung des Studiengangs und die hochschulische Qualitätssicherung im Hinblick auf diesen Studiengang überprüft. Um diese Qualitätssicherung zu gewährleisten, werden die privaten Hochschulen im Land Berlin ver- pflichtet, im ersten Jahr der Aufnahme des Studienbe- triebs das Akkreditierungsverfahren durchzuführen. In Einzelfällen geschieht dies auch vor Aufnahme des Stu- dienbetriebs. Die Steinbeis-Hochschule Berlin war dabei, ihren geplanten Bachelorstudiengang Homöopathie die- sem Verfahren zu unterziehen. 2. Hat aus der Sicht des Senats die Berliner Wissen- schaftspolitik eine Verantwortung in Sinne des Verbrau- cherschutzes gegenüber Studierenden, die viel Geld und Energie für ein Studium aufwenden, das weder zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit noch zu einem Heilberuf qualifiziert und mit dem sie sich in akademischen Kreisen eher lächerlich machen? Zu 2.: Die Unterstellung, dass der geplante Studien- gang Homöopathie die genannten Folgen hat, wird unter Verweis auf die Antwort zu 1. zurückgewiesen. 3. Ist die Gleichstellung seriöser wissenschaftlicher Ausbildungen mit Zertifikatslehrgängen oder Jodel-Diplo- men durch staatlich anerkannte akademischer Titel aus der Sicht des Senats wissenschaftspolitisch grundsätzlich erwünscht? Zu 3.: Nein; davon ist im genannten Fall wie unter 1. dargelegt aber auch nicht die Rede. 4. Ist auf Grund des Nicht-Einschreitens des Landes Berlin im Fall Traunstrein mit weiteren Esoterik-Studien- gängen oder gar mit der Vergabe von Professorentiteln für solche Fachdisziplinen zu rechnen? a) Wenn ja, wo? Zu 4.: Das Land Berlin unterstützt keine Esoterikstu- diengänge, auch nicht in Traunstein, s. Antwort zu 1. 5. Bewegen sich komplementärmedizinische Studien- gänge im Rahmen der Hochschulzulassung oder handelt es sich um gewerbliche Lehrgänge, für die Anbieter (z.B. Heilpraktikerschulen) bestenfalls Zertifikate ausstellen? Zu 5.: Wenn komplementärmedizinische Studiengän- ge nach den geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben als Studiengänge genehmigt werden, handelt es sich um Studiengänge, für welche die von der Kultusministerkon- ferenz vorgesehenen Abschlüsse (Bachelor, Master, in Einzelfällen Diplom) vergeben werden können. Lehrgän- ge sind hingegen nicht genehmigungspflichtig, sind aber auch keine Studiengänge. Für die Durchführung können daher Zertifikate vergeben werden, aber keine hochschul- rechtlichen Abschlüsse. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 756 2 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 13. Mai 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2014)