Drucksache 17 / 13 760 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort Senats-Kampagnen zum Tempelhofer Feld durch Wohnungsbaugesellschaften finan- ziert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld haben die landeseigenen Woh- nungsbaugesellschaften „Stadt und Land“ sowie „degewo “ für ihre Beteiligung am „Aktionsbündnis Tempelhofer Feld für alle“ ausgegeben? Antwort zu 1: Die beiden Gesellschaften haben sich, wie bei anderen Neubauprojekten ebenfalls üblich, zu einem frühen Zeitpunkt mit wohnungswirtschaftlicher Expertise im Rahmen des Planungsverfahrens sowie in der Öffentlichkeitsarbeit engagiert. Sie haben in einer Absichtserklärung gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Ziel bekundet, am Rand des Tempelhofer Feldes neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aus diesem Grund sind sie Mit- glieder des Aktionsbündnisses „Tempelhofer Feld für alle“ und unterstützen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Aktionsbündnisses. STADT UND LAND und degewo haben die Aktivitäten des Aktionsbündnisses in erster Linie durch eigene Personal- und Sachleistungen unterstützt, da die erforderliche Infrastruktur im Rahmen von wohnungswirtschaftlicher Planungsexpertise sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bereits vorhanden ist. Sie sind nicht verpflichtet, einzelne geschäftliche Daten und Informationen zu veröffentlichen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Verwendung von Geldern der Wohnungsbaugesellschaften, die letztlich aus Mietzahlungen der Mieter*innen stammen, für das Akti- onsbündnis, anstatt diese für die eigentlichen Aufgaben der Gesellschaften zu nutzen? Antwort zu 2: In den Satzungen der städtischen Ge- sellschaften ist als Gesellschaftszweck festgehalten, „das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbe- sondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Woh- nungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belas- tungen“. Ferner führen die Satzungen aus, dass „die Ge- sellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt ist, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern“. Zur Errichtung preiswerten Wohnraums müssen die Ge- sellschaften u.a. auch landeseigene Flächen in Anspruch nehmen. Dabei können sie einerseits auf Grundstücke des Liegenschaftsfonds zurückgreifen, sind anderseits jedoch auch darauf angewiesen, bisher für Wohnungsbau unge- nutzte und erst zu erschließende Fläche im Rahmen ihrer Akquisetätigkeit zu erwerben und zu entwickeln. Das Engagement der städtischen WBG für eine Randbebauung am Tempelhofer Feld mit Wohnungsneubau entspricht somit vollumfassend ihrem satzungsgemäßen Auftrag. Frage 3: Wurde die Beteiligung beider Gesellschaften am Bündnis vom Senat angewiesen oder veranlasst? Antwort zu 3: Die stätischen Wohnungsunternehmen entscheiden selbstständig über ihre Budgets für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und deren Einsatz. So wie bei- spielsweise Werbe- bzw. Vermietungskampagnen im Rahmen der Unternehmenskommunikation üblich sind, ist das Engagement zur Unterstützung des Wohnungsneu- baus ebenfalls Bestandteil der Geschäftspolitik. Frage 4: Wie viel Finanzmittel wurden durch weitere landeseigene Unternehmen aufgewendet, um für die Be- bauung des Tempelhofer Feldes zu werben, z.B. durch die Zentral- und Landesbibliothek und den seit einiger Zeit zu sehenden Kinowerbespot für einen Bibliotheksneubau auf dem Tempelhofer Feld? Antwort zu 4: Wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom April 2014 über „Welche Ressourcen aus öffentlichen Unternehmen und Körperschaften Berlins fließen in die Anti-Volksentscheid-Kampagne des „Aktionsbündnisses Tempelhofer Feld für alle“?“ des Abgeordneten Herrn Dr. Lederer (Drs-Nr. 17/13593) dargelegt, sind die Akteure des Aktionsbündnisses öffentlich be- kannt und unter der Internetseite http://www.tempelhofer- feld-fuer-alle.de/ueber-uns.html nachzulesen. Die Finanz- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 760 2 aufwendungen werden im Rahmen der eigenverantwortli- chen Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Akteure einge- setzt. Darüber hinaus wurde in der Antwort auf die Schrift- liche Anfrage vom Mai 2014 über „Was kostet die ZLB1)- Kampagne für den Zentralstandort auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof?“ des Abgeordneten Herrn Dr. Lederer (Drs-Nr. 17/13737) ebenfalls bereits dargestellt, dass die Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) in 2014 über einen Etat in Höhe von 100.000 Euro für Öffentlich- keitsarbeit verfügt. Dieser Etat setzt sich aus 50.000 Euro Kosten für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit (Betreuung Homepage, Benutzerinformationen, Veranstaltungswer- bung, Leitsystem) und 50.000 Euro Öffentlichkeitsarbeit als Begleitung von Bauprojekten (Neubau, Humboldtfo- rum/Welt der Sprachen, Amerika-Gedenkbibliothek- Renovierung) und Ähnlichem zusammen. Die Kosten, die in diesem Jahr durch die ZLB für Leinwandwerbung aufgewendet werden, sind mit etwa 5.400 Euro veran- schlagt. 1) Zentral- und Landesbibliothek Berlin Frage 5: Welche Summen wurden bzw. werden durch die Tempelhof Projekt GmbH für Materialien oder Akti- vitäten rund um den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld ausgegeben? Antwort zu 5: Wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom April 2014 über „Was zahlt die landeseigene Tempelhof Projekt GmbH für die Öffentlichkeitsarbeit zum Tempelhofer Feld?“ der Frau Abgeordnete Katrin Lompscher (Drs-Nr. 17/13560) dargelegt, belaufen sich die Aufwendungen der Tempelhof Projekt GmbH auf 9.000 Euro. Berlin, den 25. Mai 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)