Drucksache 17 / 13 764 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort »They Don't Care About Us«? – Mitwirkung und Beteiligung von Flüchtlingen in den Heimen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 17/12818 nimmt das Landesamt für Gesundheit und Sozi- ales (LAGeSo) in den Gemeinschaftsunterkünften, Erst- aufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte auch Heim- begehungen mit Prüfcharakter vor. Werden dabei auch Aspekte der Umsetzung der Informations- und Beteili- gungsrechte der Bewohner_innen in die Bewertung der Unterkünfte miteinbezogen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Derzeit dienen die Begehungen nicht einer ver- gleichenden Bewertung, sondern der Überprüfung, ob vertraglich vereinbarte Qualitätsanforderungen eingehal- ten werden. Beteiligungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sind davon derzeit nicht erfasst. Informations- rechte finden sich in den Beratungs- und Betreuungsauf- gaben und werden im Rahmen der Begehung mit den Einrichtungsleitungen und / oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erörtert. 2. Werden bei den Heimbegehungen mit Prüfcharakter auch Gespräche mit den Bewohner_innen zur Organisati- on und den Standards der Unterkünfte geführt? Wenn ja, was ist Gegenstand dieser Gespräche und was resultiert daraus? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern werden gegebenenfalls anlassbezogen geführt. Ergeben sich hieraus Defizite in der Umsetzung der vereinbarten Qualitätsanforderungen, werden mit den Betreibern ge- eignete Maßnahmen zur Abhilfe vereinbart. 3. In welchen Gemeinschaftsunterkünften, Erstauf- nahmeeinrichtungen und Notunterkünften gibt es Bewoh- nerbeiräte oder andere Strukturen der Mitwirkung der Bewohner_innen an der Organisation des Wohnheimbe- triebs? Wenn ja, welche? Zu 3.: Die erfragten Daten werden statistisch nicht er- fasst; entsprechende Erhebungen wären nicht mit vertret- barem Aufwand möglich. 4. Welche Vorgaben seitens des LAGeSo gibt es für die Heimbetreiber hinsichtlich der Beteiligung und Mit- wirkung der Bewohner_innen an der Organisation des Wohnheimbetriebes? Zu 4.: Seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gibt es keine derartigen Vorgaben. 5. Hält der Senat eine stärkere Beteiligung der Be- wohner_innen an der Organisation des Wohnheimbetriebs für erforderlich? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Diesbezügliche Erwartungen der Bewohnerin- nen und Bewohnern wurden bisher nicht geäußert. Eine Beurteilung über die Notwendigkeit ist insofern nicht möglich. Es ist aber bekannt, dass Einrichtungsträger Wünsche und Vorschläge von Bewohnerinnen und Be- wohnern in die Organisation des Tagesablaufes einbezie- hen. 6. Führt das LAGeSo Gespräche mit Organisationen (Betreiber von Studentenwerken, Pflegeheimen etc.), die Erfahrungen in der Mitwirkung und Beteiligung von Heimbewohner_innen haben, um aus diesen Erfahrungen zu lernen? a. Wenn ja, mit welchen Organisationen hat das LA- GeSo in der Vergangenheit Gespräche mit wel- chem Ziel geführt? b. Wenn nein, hält der Senat es für sinnvoll, aus sol- chen Erfahrungen zu lernen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 764 2 Zu 6.: Ein diesbezüglicher umfassender Erfahrungs- austausch findet nicht regelmäßig statt. Die für die in der Fragestellung genannten Einrichtungen vorliegenden Er- fahrungen sind für den Betrieb von Gemeinschaftsunter- künften für Asylbegehende nicht oder allenfalls sehr ein- geschränkt verwertbar, da sich die Rahmenbedingungen erheblich unterscheiden, etwa im Hinblick auf unter- schiedliche Bewohnerstrukturen (bezüglich Alter, Größe der Familienverbände und andere Kriterien); auch stellt der wettbewerbsorientierte Betrieb etwa von Pflegeein- richtungen einen gravierenden Unterschied dar. Ein parti- eller Interessenaustausch wird gegebenenfalls anlassbezo- gen angestrebt. Berlin, den 20. Mai 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014)