Drucksache 17 / 13 767 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 09. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014) und Antwort Der unheimliche Unbekannte – Der Polizeiliche Staatsschutz (III): Zusammenarbeit mit den Mobilen Einsatzkommandos – Nachfragen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie vielen der 48 Einsatzersuchen des Polizeilichen Staatsschutzes (LKA 5) im Jahr 2013 hat das LKA 62 (Mobiles Einsatzkommando – MEK) entsprochen (vgl. Antwort zu Frage 6 in der Anfrage 17/13594)? Zu 1.: Das Landeskriminalamt (LKA 62) hat im Jahr 2013 allen 48 Einsatzersuchen des LKA 5 entsprochen. 2. Welchem „Phänomenbereich“ lassen sich die oben genannten Einsätze des MEK im Auftrag des Polizeili- chen Staatsschutzes (LKA 5) für operative Maßnahmen zuordnen? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Da- tum/Zeitraum, Einsatzanlass und „Phänomenbereich“.) Zu 2.: Eine differenzierte Statistik wird für das LKA 62 nicht vorgehalten. Dem LKA 5 obliegt die Bearbeitung politisch motivierter Straftaten aus den Phänomenberei- chen Links-, Rechts-, Ausländerextremismus sowie Is- lamismus. 3. Wo ist die polizeiliche Aufgabenbeschreibung des LKA 62 konkret festgeschrieben? (Bitte die Aufgabenbe- schreibung der jeweiligen MEK im Originalwortlaut beifügen. Falls diese nach der Verschlusssachenanwei- sung eingestuft sein sollte, bitte Einsichtnahme im Ge- heimschutzraum ermöglichen.) Zu 3.: Die Gründung und Aufgabenbeschreibung des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) geht auf einen Be- schluss des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister /- senatoren der Länder (AK II) vom 17. Januar 1974 zu- rück, der das Konzept für die Aufstellung und den Einsatz von Spezialeinheiten der Länder und des Bundes für die Bekämpfung von terroristischen Personen zum Gegen- stand hatte. Zu den Aufgaben des Mobilen Einsatzkom- mandos heißt es unter anderem weiter in dem Beschluss: „Für Observation und Fahndung auf dem Gebiet der Schwerkriminalität, für strafprozessuale Maßnahmen mit hohem Gefährdungsgrad (bei Erpressungen, Geiselnahme, Rauschgift- und Waffenhandel, Bandendelikten usw.) sind in aller Regel die MEK heranzuziehen.“ 4. Welche Aufgaben nehmen die neun Kommissariate des LKA 62 jeweils wahr? (Bitte eine Einzelaufschlüsse- lung nach Kommissariat.) Zu 4.: Die Kommissariate LKA 621 bis LKA 628 ha- ben den Auftrag, Observationsmaßnah-men durchzufüh- ren. Das LKA 629 leistet technische Unterstützungsmaß- nahmen. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage finden Observationen des LKA 62 außerhalb von Berlin statt? Zu 5.: Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben am 8. Januar 1991 ein Abkommen über die erwei- terte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Straf- verfolgung im Interesse einer verbesserten Verbrechens- bekämpfung geschlossen. Im Artikel I (1) dieses Ab- kommens heißt es: „Bei der Verfolgung von Straftaten sind die Polizeivollzugsbeamten des vertragsabschließen- den Landes berechtigt, Amtshandlungen auch in den Ländern vorzunehmen, wenn einheitliche Ermittlungen insbesondere der räumlichen Ausdehnung der Tat oder der in der Person des Täters der Tatausführung notwendig erscheinen.“ 6. Wie sind die personelle Zusammenarbeit und die Weisungsbefugnisse des LKA 62 und der operativen Einheiten „Fahndung, Aufklärung und Observation“ (FAO) der örtlichen Polizeidirektionen bei temporärer Auftragsverdichtung und bei terroristischen Anschlägsfäl- len wie in der Antwort zu Frage 10 in der Anfrage 17/13594 konkret ausgestaltet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 767 2 Zu 6.: Die Auftragssituation des LKA 62 erreicht mit- unter Kapazitätsgrenzen, so dass Unterstützungen aus den Einheiten „Fahndung Aufklärung und Observation“ (FAO) der Direktionen notwendig sind. Seitens der Koor- dinierungsstelle des LKA 6 wird dazu fernmündlicher Kontakt zu den Leiterinnen bzw. Leitern der einzelnen in Betracht kommenden Einheiten aufgenommen und er- fragt, inwieweit eine Auftragsübernahme unter Berück- sichtigung der dortigen eigenen Auftragslage erfolgen kann. Eine Weisungsbefugnis zur Unterstellung von FAO-Einheiten hat das LKA 6 nicht. In Fällen von terroristischen Anschlagsfällen oder - gefahren ist es denkbar, dass die Auslastungsgrenzen des LKA 62 schnell und langfristig erreicht werden, sodass bei der Aufgabenwahrnehmung Prioritäten zu setzen sind. Berlin, den 27. Mai 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)