Drucksache 17 / 13 769 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014) und Antwort Geschlechterunterschiede bei Einkommen und Verdienst – was tut der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Daten außer dem Gender Datenreport er- hebt der Senat zu den Einkommensunterschieden von Frauen und Männern in landeseigenen Betrieben und Beteiligungsunternehmen, um Entscheidungen und Maß- nahmen im Sinne des Gender Mainstreaming zu treffen bzw. umzusetzen? 1.1 Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat auf- grund dieser Daten in diesem Bereich? 1.2 Sollten keine Daten vorliegen, warum nicht und wann ist eine diesbezügliche Datenerhebung geplant? Zu 1. und 1.1: Der Senat erhebt keine Daten zu den Einkommensunterschieden von Frauen und Männern in landeseigenen Betrieben und Beteiligungsunternehmen. Zu 1.2: Der Senat sieht keinen besonderen Erkennt- niswert in einer Abfrage der durchschnittlichen Einkom- men von Männern und Frauen zur Feststellung der Ein- kommensunterschiede und plant auch keine derartige Erhebung. Die Gründe für die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind vielfältig und der Senat setzt bei den landeseigenen Betrieben und Beteili- gungsunternehmen bereits mit einer breiten Palette geziel- ter Maßnahmen an, die auch zum Abbau des Entgeltgefäl- les zwischen Männern und Frauen beitragen. 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in die- ser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming ergriffen, um Einkommensunter- schiede zwischen Männern und Frauen in landeseigenen Betrieben, Gesellschaften und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, Anstalten öffentlichen Rechts, Tochter- organisationen und Verwaltungen deutlich zu reduzieren und mittelfristig ganz abzuschaffen? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu 2.: Es obliegt den Unternehmen, darauf zu achten, dass Lohnunterschiede, die auf Diskriminierung zurück- zuführen sind, nicht entstehen bzw. aktiv beseitigt wer- den. Die darüber hinaus bestehenden Einkommensunter- schiede beruhen auf Faktoren, auf die der Senat mit viel- fältigen Maßnahmen Einfluss nimmt. Zu nennen sind hier gesetzliche Regelungen wie das Landesgleichstellungsge- setz (LGG), das u.a. auf eine Erhöhung des Anteils von Frauen in verantwortungsvollen und besser bezahlten Positionen – in denen sie im Einzelfall möglicherweise unterrepräsentiert sind - abzielt, aber auch Kampagnen wie der Girls Day, der dazu beitragen soll, das Berufs- wahlspektrum von Frauen zu erweitern. 3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in die- ser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming ergriffen, um die vermehrte Be- schäftigung von Frauen im Teilzeitbereich und in Mi- nijobs zu reduzieren? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu 3.: Insbesondere durch seine Kampagne im Rah- men des Projekts Joboption http://www.minijob- machmehrdraus.de/ hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, den Anteil der geringfügigen Beschäftigung zu verrin- gern. Dem Senat ist bekannt, dass Teilzeitbeschäftigung seit Jahren zunimmt. Im Jahr 2012 betrug laut Mikrozen- sus der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen 36,5 % bei den Frauen und 19,5 % bei den Männern. Eine signifikante Steigerung bei den Frauen gegenüber den Männern kann der Senat jedoch nicht feststellen. Auch bei Teilzeitbeschäftigung ist zu beachten, dass diese eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsmodelle umfasst, die nicht per se aus gleichstellungspolitischer Sicht negativ zu beurteilen sind. Dennoch sieht der Senat mit Sorge, dass sich auf der Skala der Arbeitszeiten die Gewichte hin zu kürzeren Wochenarbeitszeiten verscho- ben haben. Die Anteile der Erwerbstätigen mit Wochen- arbeitszeiten unter 10 Stunden sowie der Beschäftigten mit unter 21 Wochenstunden erhöhten sich zwischen 1991 und 2012 insgesamt für Männer von 3,4 % auf 12,8 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 769 2 % und für Frauen von 12 % auf 19,8 %. Gegenüber dem Vorjahr ist dieser Anteil bei Frauen leicht zurückgegan- gen (Quelle, GenderDatenReport, Daten für Report 2014, noch nicht veröffentlicht). Der Senat sieht für Berlin hier einen Handlungsbedarf, der über gleichstellungspolitische Maßnahmen hinausgeht, der Mindestlohn ist hier ein wesentlicher Baustein. 4. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in die- ser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming ergriffen, um in landeseigenen Betrieben, Gesellschaften und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, Anstalten öffentlichen Rechts, Tochter- organisationen und Verwaltungen den Anteil von Frauen in Führungspositionen (Gremien, Vorstände und Auf- sichtsräte) zu steigern? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu 4.: Ein wichtiges Instrument zum Abbau der Be- nachteiligung von Frauen und damit auch der Entgeltun- gleichheit ist die erfolgreiche Umsetzung des Landes- gleichstellungsgesetzes. Es enthält u. a. detaillierte Vor- gaben und Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien einschließlich Aufsichtsratsposi- tionen und – wegen des besonderen Handlungsbedarfs – jetzt auch Regelungen zur Besetzung von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen. Die Verwaltungen und die Anstalten öffentlichen Rechts sind direkt an diese Bestimmungen gebunden und für Unternehmen mit überwiegender Landesbeteiligung hat der Senat die Anwendung dieser Bestimmungen si- cherzustellen. 5. Liegen dem Senat geschlechtsdifferenzierte Daten zu sogenannten „Aufstocker_innen“ in landeseigenen Betrieben, Gesellschaften und Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, Anstalten öffentlichen Rechts, Tochter- organisationen und Verwaltungen vor? 5.1 Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat auf- grund dieser Daten in diesem Bereich? 5.2 Sollten keine Daten vorliegen, warum nicht und wann ist eine diesbezügliche Datenerhebung geplant? Zu 5., 5.1 und 5.2: Dem Senat liegen keine ge- schlechtsdifferenzierten Daten zu sogenannten „Aufstocker _innen“ in den genannten Institutionen vor. Eine dahingehende Datenerhebung ist nicht möglich, da es den Personalabteilungen und Dienststellen nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang Beschäftigte ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, um diese Daten bei den Beschäftigten zu erheben. 6. Welche geschlechtsdifferenzierten Daten erhebt der Senat zu Berliner_innen, die zur Sicherung ihres Lebens- unterhalts von staatlichen Transferleistungen abhängig sind? 6.1 Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat auf- grund der Ergebnisse? 6.2 Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bis Ende der Legislaturperiode geplant, um diesem Hand- lungsbedarf zu folgen? Zu 6., 6.1 und 6.2: Der Senat kann hier auf die auch der Allgemeinheit zugänglichen Daten der Bundesagentur für Arbeit und auf die Sozialstatistik zurückgreifen. Diese Daten stehen auch geschlechtsdifferenziert zur Verfü- gung. Der Senat sieht eine wesentliche politische Aufgabe darin, den Anteil der Menschen, die auf staatliche Trans- ferleistungen angewiesen sind zu reduzieren. Im Bereich der Aufstockerinnen und Aufstocker ist ein Ansatzpunkt der gesetzliche Mindestlohn. Auch die in der Beantwor- tung der Frage 3 genannte Kampagne zu den sogenannten Minijobs soll dazu beitragen, den Anteil der Aufstocke- rinnen und Aufstocker mit einer geringfügigen Beschäfti- gung zu verringern. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jun. 2014)