Drucksache 17 / 13 770 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2014) und Antwort Gender Mainstreaming in der Politik für Menschen mit Behinderungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche geschlechtsdifferenzierten Daten erhebt der Senat im Rahmen von Gender Mainstreaming zu Leistungsempfängerinnen im Bereich der Eingliederungs- hilfe? 1.1 Welchen speziellen geschlechtsspezifischen Hand- lungsbedarf sieht der Senat aufgrund dieser Daten jeweils für Frauen und Männer mit Behinderungen? 1.2 Sollten keine entsprechenden Daten vorliegen, wa- rum nicht und wann ist eine diesbezügliche Datenerhe- bung geplant? Zu 1.: Die Daten zu den Empfängerinnen und Emp- fängern von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII in Berlin werden grundsätz- lich geschlechterdifferenziert erhoben und monatlich in der landeseigenen Statistik über Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Berlin im Gesundheits- und Sozialinformati- onssystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Internet veröffentlicht (Fundort: http://www.gsi-berlin.info). Dort werden auch weitere Differenzierungen bzw. Untergliederungen der Daten zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach ver- schiedenen soziodemo-grafischen, leistungsbezogenen und raumbezogenen Merkmalen zur Verfügung gestellt. 2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Bereich der Politik für Men- schen mit Behinderungen ergriffen, um geschlechtsspezi- fische Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinde- rungen zu bekämpfen? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu 2.: Das Gleichstellungspolitische Rahmenpro- gramm mit dem Leitbild „Gleichstellung im Land Berlin“ bildet den Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung der Gleichbehandlung für Frauen und Mädchen mit Behinde- rung in zentralen Handlungsfeldern, wie z .B. im Bereich „Existenzsichernde Beschäftigung“, „Soziale Gerechtigkeit “ und „Bildung“ sowie bei den gleichstellungspolitischen Vorhaben, wie z. B. den Förderprogrammen zur beruflichen Qualifizierung und Beratung und zur Stär- kung der Fraueninfrastruktur. Zu den zentralen Hand- lungsfeldern zählt ebenso der Gewaltschutz und die Ge- waltprävention, der weitere Ausbau der barrierefreien Beratungs-, Schutz- und Hilfeangebote bei häuslicher und sexueller Gewalt sowie die Teilnahme von Mädchen mit Behinderung am Girls´Day (Mädchen-Zukunftstag). 3. Welche konkreten Konzepte und Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen ergriffen, um die (Aus)Bildung von Frauen mit Behinderungen zu fördern? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legisla- turperiode noch geplant? 4. Welche konkreten Konzepte und Maßnahmen hat der Senat in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen ergriffen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Behinderungen zu fördern? Welche weiteren Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu 3. und 4.: Mit der Novellierung des Berliner Hoch- schulgesetzes im Jahr 2011 wurde der § 28 a „Beauftragte oder Beauftragter für Studentinnen und Studenten mit Behinderung“ eingefügt. An allen Hochschulen des Landes wurden inzwischen entsprechend § 28 a Beauftragte bestellt. Diese wirken bei der Organisation der Studienbe- dingungen für Studierende mit Behinderung mit, sind für die Beratung von Studierenden oder Studienbewerberin- nen und Studienbewerbern mit Behinderung zuständig und sollen ferner bei der Planung behinderungsgerechter technischer und baulicher Maßnahmen mitwirken. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 770 2 Es wird ferner geprüft, inwieweit zulassungsrechtliche Regelungen für Studierende mit Behinderung überarbeitet werden müssen, dies gilt auch für das Zweitstudium. In den Hochschulverträgen 2014-2017 wurden Regelungen zur Inklusion festgeschrieben. In den Förderprogrammen des Senats finden Frauen und Mädchen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen besondere Beachtung. Dabei geht es u. a. um eine Verbesserung ihrer Beschäftigungschancen sowie um den Ausbau und den Erhalt einer Angebots- struktur für Frauen mit Behinderung. Im Rahmen des Förderprogramms zur beruflichen Qualifizierung und Beratung von Frauen werden Projekte für besonders benachteiligte Frauen gefördert, insbeson- dere Alleinerziehende, Migrantinnen ohne Berufsab- schluss, ältere Frauen, Frauen mit gesundheitlichen oder psychosozialen Einschränkungen. Die Stellen im Förderprogramm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur Berlins werden mit Frauen besetzt, die als Migrantinnen oder Schwerbehinderte oder Frauen über 45 Jahren mit besonderen Vermittlungsschwierigkei- ten auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Zugleich können durch das Programm ergänzende Angebote für Frauen mit Behinderung gemacht werden. Der Senat setzt sich für eine Willkommenskultur und für den Abbau noch vorhandener Zugangsbarrieren bei Mehrfachdiskriminierungen ein, wovon insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund sowie ältere und Frau- en mit Behinderung betroffen sind. Zur Sensibilisierung für Teilhabemöglichkeiten von Frauen mit Behinderung führte der für die Frauenpolitik des Senats zuständige Bereich am 17.10.2012 und 28.10.2013 zwei Workshops für Projektmitarbeiterinnen der Frauenbeschäftigungs-, Beratungs- und Qualifizie- rungsprojekte sowie der Migrantinnen- und Anti-Gewalt- Projekte durch. Unter dem Thema "Herzlich Willkommen - Wie kön- nen Frauen mit Behinderungen Ihre Angebote wahrneh- men?" wurden rechtliche Grundlagen zur UN-Behinder- tenrechtskonvention (UN-BRK) vermittelt, ein Projekte- check durchgeführt sowie Anregungen und Vorschläge zur Schaffung von Barrierefreiheit, zum verbesserten Zugang zu Beratung und Information und zur Erschlie- ßung von Beschäftigungsperspektiven erarbeitet. Generell wird es als wichtig erachtet, dass die Maß- nahmen zur Umsetzung der UN-BRK mit der Beteiligung Betroffener bzw. den Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung entwickelt werden, um passgenaue Er- gebnisse zu erzielen. So war bei den o. a. Workshops die Interessenvertre- tung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) Kooperationspartnerin und die Referentin selbst schwer- behindert. Gefördert wird die Teilnahme von Mädchen mit Be- hinderung am Girls´Day (Mädchenzukunftstag) durch den weiteren Ausbau von barrierefreien Angeboten sowie die Teilnahme von Jungen mit Behinderung am Boys´Day durch die Entwicklung barrierefreier Angebote. Im Rahmen der regionalen Umsetzung der „Initiative Inklusion“ wirkte der für die Frauenpolitik zuständige Bereich des Senats darauf hin, dass in der Kooperations- vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Bunde- sagentur für Arbeit festgeschrieben wurde, dass Frauen mit Schwerbehinderung und Empfängerinnen und Emp- fänger von Leistungen der Grundsicherung mit Schwer- behinderung bei der geplanten Schaffung von 180 neuen Arbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen des allge- meinen Arbeitsmarkes für Ältere mit Schwerbehinderung besonders berücksichtigt werden. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014)