Drucksache 17 / 13 775 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Mittelverwendung für die öffentlichen Musikschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gedenkt der Senat, die zusätzlich für die öffent- lichen Musikschulen bereitgestellten 2,5 Millionen Euro für die Ausgestaltung der personellen Grundausstattung der bezirklichen Musikschulen außerhalb des VZÄ- Abbaus sicherzustellen? Zu 1.: Die pauschalen Mehrausgaben sind gemäß Auf- lage des Abgeordnetenhauses vorrangig für die Erhöhung des bezirklichen Musikschulangebotes zu verwenden. Senat und Bezirke haben sich in Umsetzungsgesprächen darauf verständigt, einen Teilbetrag der bereitgestellten Mittel zur gezielten Verbesserung der Versorgung in Bezirken mit besonders niedrigem Versorgungsgrad zu verwenden und einen Teilbetrag, rechnerisch ca. 70 Pro- zent, zur nachhaltigen Entwicklung der Musikschularbeit in den Bezirken einzusetzen. Die senatsinterne Abstimmung, ob und in welchem Rahmen, unter Berücksichtigung der mit den Bezirken vereinbarten Zielgrößen für die Personalausstattung zum 31.12.2016, zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die zusätzliche Leistung und nachhaltige Absicherung des Angebots der bezirklichen Musikschulen möglich sind, ist noch nicht abgeschlossen. 2. Ist die vom Abgeordnetenhaus mit der Bereitstel- lung der zusätzlichen Mittel beabsichtigte Stärkung be- sonders der Leitungsfunktionsstellenstruktur in den Be- zirken überhaupt möglich? Zu 2.: Das Abgeordnetenhaus hat mit Beschluss vom 7.11.2013 den Senat aufgefordert, „gemeinsam mit den Bezirken dafür zu sorgen, dass eine Mindestqualität für die Musik- und Volkshochschulen hinsichtlich des quanti- tativen und qualitativen Angebots und der Leitungsfunk- tionsstellenstruktur geschaffen wird“. Hierüber ist dem Abgeordnetenhaus zum 31.5.2014 abschließend zu be- richten. Der oben erwähnte Beschluss des Abgeordneten- hauses vom 12.12.2013 über pauschale Mehrausgaben für Zwecke der Musikschulen hingegen enthielt keinen Hin- weis darauf, dass mit den zusätzlich bereitgestellten Mit- teln die Leitungsfunktionsstellenstruktur verbessert wer- den solle. Grundsätzlich gilt mit Blick auf die Einrichtung von Leitungsfunktionsstellen die Antwort unter 1. Das Steuerungsgremium zur gemeinsamen Wahrneh- mung der bildungspolitischen Verantwortung von Senat und Bezirken für die außerschulische Bildungsarbeit, dem die Staatssekretäre für Bildung und für Kultur sowie die für Weiterbildung und Kultur zuständigen Bezirksstadträ- tinnen und Bezirksstadträte angehören, hat im Juni 2013 die Absicht bekräftigt, qualitative und quantitative Aus- stattungsstandards für Musikschulen und Volkshochschu- len zu entwickeln. Dahingehende konkrete Beratungen stehen jedoch noch aus. Berlin, den 28. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)