Drucksache 17 / 13 776 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Zentraler Festplatz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld wurde bislang in den Zentralen Festplatz investiert? Frage 2: Welche konkreten Baumaßnahmen wurden dabei durchgeführt? Antwort zu 1 und 2: Der zentrale Veranstaltungsplatz ist seit dem 01.01.2000 an die Berliner Festplatz Ver- waltungs GmbH vermietet. Das Objekt wurde zum 01.01.2008 in das Treuhandvermögen des Liegenschafts- fonds eingebracht. Investitionen in die Liegenschaft sind seitdem durch den Grundstückseigentümer nicht vorge- nommen worden. Werterhaltungs- und Wertverbes- serungsmaßnahmen obliegen laut Mietvertrag dem Nut- zer. Die erbrachten Leistungen sind teilweise auf das Nutzungsentgelt anrechenbar. Für die bei Kapitel 1250, Titel 72010 – Errichtung eines Zentralen Festplatzes in Wedding – etatisierte Maßnahme wurden insgesamt 6.888 T€ verausgabt, der Großteil bis 2002. Innerhalb dieser Maßnahme sind der Abriss von Bunkern, die Entfernung der übrigen Militäranlagen, die Sicherung der Ver- und Entsorgung (Be- und Entwäs- serung, Strom-10KW-Sonderkabel), erste Ausgleichs- maßnahmen innerhalb des Plangebietes, die Befestigung des Platzes und die Anbindung an die Bundesautobahn (BAB) 111/Kurt-Schumacher-Damm realisiert worden. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Auslastung (Ver- anstaltungen und Besucherzahlen) des Zentralen Festplat- zes? Frage 4: Wie hat sich die Auslastung (Veranstaltungen und Besucherzahlen) des Zentralen Festplatzes seit der Öffnung entwickelt? Antwort zu 3 und 4: Konkrete Erkenntnisse zu der Auslastung des Zentralen Veranstaltungsplatzes, Ver- anstaltungen und Besucherzahlen liegen dem Senat nicht vor. Etwaige Veranstaltungen werden durch den Mieter bzw. die jeweiligen Veranstalter organisiert und durchge- führt. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Anbindung an den Zentralen Festplatz mit dem ÖPNV und dem PKW? Antwort zu 5: Die Erschließung im öffentlichen Nah- verkehr (ÖPNV) erfolgt überwiegend durch Busse. Hier- zu wurde bereits im Jahr 2002 am Kurt-Schumacher- Damm eine Busvorfahrt unmittelbar am Hauptzugang des Veranstaltungsplatzes eingerichtet. Diese Haltestelle, an der bis zu 5 Busse gleichzeitig halten können, wird wäh- rend Veranstaltungen zusätzlich zur fahrplanmäßigen Haltestelle an der Aristide-Briand-Brücke bedient. Somit können die vorhandenen Buslinien bei entsprechendem Bedarf verstärkt werden. Der Busverkehr dient als Zu- bringer zu den nächstgelegenen U-Bahnhöfen am Kurt- Schumacher-Platz im Norden und Jakob-Kaiser-Platz im Süden sowie dem S- und U-Bahnhof Jungfernheide. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist der Veran- staltungsplatz über eine Stichstraße von der Allée du Stade zu erreichen. Bei Veranstaltungen werden auf dem Gelände bis zu 750 Stellplätze für die Besucherinnen und Besucher zur Verfügung gestellt. Das angrenzende Wohngebiet wird durch verkehrslenkende Maßnahmen von einer Belastung durch Parksuchverkehr geschützt. Die vom Veranstaltungsplatz induzierten Verkehrsspitzen sind vor allem an den Wochenenden sowie Feiertagen und überlagern sich somit nicht mit den Spitzenbelastungen (insbesondere im Berufsverkehr) des Kurt-Schumacher Damms und der A 111. Insgesamt besteht eine ausrei- chende Kapazität zur Erschließung des Zentralen Veran- staltungsplatzes sowohl durch den ÖPNV als auch MIV. Berlin, den 26. Mai 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)