Drucksache 17 / 13 779 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Mindererlöse der FBB durch ein erweitertes Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER von 22:00 bis 06:00 Uhr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie können die Mindererlöse in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages, die in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.3.2014 benannt wurden, ermittelt werden? Antwort zu Frage 1: Die Ermittlung der Mindererlöse wurde von Intraplan Consult in einem mehrstufigen Ver- fahren durchgeführt. Als Basis dienten die aktuellen Verkehrsprognosen, in denen die zu erwartende Nachfrage in den Tages- und Nachtzeiten pro Jahr erhoben wurde. Anhand gängiger Annahmen zu Flugzeuggrößen, Auslastung der Flüge sowie durchschnittlichen Erlösen pro Passagier können somit auch die zu erwartenden Erlöse prognostiziert werden. Anschließend wurde auf Basis von Vergleichen mit anderen europäischen Drehkreuzen beurteilt, inwieweit es aufgrund der zusätzlichen Einschränkungen zu einem Rückgang an Flugbewegungen (und somit auch von Passagieren und Erlösen) direkt in den betroffenen Zeiten und auch indirekt außerhalb dieser Zeiten kommen würde. Frage 2: Lässt sich dieser Betrag (unter 1.) konkreti- sieren oder hält der Senat einen Betrag zwischen 100 Mio. und 999 Mio. Euro für aussagekräftig? Antwort zu Frage 2: Die zu erwartenden Mindererlöse belaufen sich auf durchschnittlich 160 Mio. € pro Jahr und führen somit zu einem Verlust von kumuliert 3,5 Mrd. € (Zeitraum 2013-2035). Frage 3: Wie schätzt der Senat die Aussage ein, dass bei bisher 27 Mio. geplanten jährlichen Flug-Passagieren am künftigen Flughafen Willy Brandt, bei einem erweiter- ten Nachtflugverbot in den drei Tagesrandzeit-Stunden zwischen 22:00 – 0:00 Uhr und 5:00 – 6:00 Uhr, dann ca. 6 Mio. Passagiere (entspricht 22 %) ersatzlos entfielen? Antwort zu Frage 3: Ein erweitertes Nachtflugverbot hätte gravierende Folgen für den zukünftigen Aufbau des Flughafens Berlin Brandenburg als internationales Dreh- kreuz. Laut der Analyse von Intraplan Consult wäre mit einem ersatzlosen Verlust von durchschnittlich 10 Mio. Passagieren pro Jahr bzw. 227 Mio. Passagieren über den Zeitraum 2013-2035 zu rechnen. Der augenscheinlich hohe Verlust resultiert insbesondere aus dem Wegfall sämtlicher Drehkreuzfunktionen am künftigen Haupt- stadtflughafen. Frage 4: Wie wurde die Anzahl der durch ein erweiter- tes Nachflugverbot wegfallenden Arbeitsplätze i.H.v. 17.000 sowie die daraus resultierenden Steuerminderein- nahmen ermittelt? Antwort zu Frage 4: Die genaue Herangehensweise und Methodik kann der Studie „Regionalwirtschaftliche Effekte einer Betriebsgenehmigung mit Kernruhezeit für den Airport Berlin Brandenburg International BBI“ entnommen werden, die im Jahr 2007 von Prof. Dr. Herbert Baum vom Institut für Verkehrswissenschaft an der Uni- versität zu Köln in Kooperation mit der KE-Consult Kurte & Esser GbR Wirtschafts- und Verkehrsberatung verfasst wurde. Diese Studie ist frei im Internet zugänglich, u.a. auch auf der Website der FBB (http://www.berlin- airport.de/de/_dokumente/nachbarn/nachtflug /2007-06-20-gutachten-regionalwirtschaftliche-effekte- einer-betriebsgenehmigung-mit-kernruhezeit-bbi- 2007.pdf). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 779 2 Die Studie ist kürzlich im Auftrag der Flughafen Ber- lin Brandenburg GmbH aktualisiert worden. Frage 5: Beziehen sich die Steuermindereinnahmen auf den Berliner Landeshaushalt, bzw. wie würden sich die Steuermindereinnahmen bei den Anteilseignern Ber- lin, Brandenburg und Bund auswirken? Antwort zu Frage 5: Die Steuermindereinnahmen be- ziehen sich sowohl auf den Berliner Landeshaushalt wie auch auf die weiteren Anteilseigner Brandenburg und Bund. Berlin, den 19. Mai 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014)