Drucksache 17 / 13 780 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Grundwassermanagement (I) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist mit der Fertigstellung der personellen und administrativen Grundlagen für die Realisierung der in Zusammenhang mit dem lokalen Grundwassermanagement geplanten Pilotprojekten zu rechnen und was sind die konkreten Ziele der Pilotprojekte? Antwort zu 1: Die Besetzung der Beschäftigungsposition wird voraussichtlich in einigen Wochen abgeschlossen sein. Die Pilotprojekte sollen den Betroffenen aufzeigen, wie die Maßnahmen möglichst effizient, umweltschonend, nachhaltig und mit den Behörden abgestimmt durchgeführt werden können. Die Art der Maßnahmen muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Frage 4: Welchem Zeitplan folgt das lokale Grundwassermanagement und was sind die nächsten Handlungen im Zusammenhang mit diesem? Antwort zu 4: Es wird kein definierter Zeitplan festgelegt. Frage 5: Wie viele Schadensmeldungen im Zusammenhang mit steigendem Grundwasser sind bisher in der zentralen Schadensmeldestelle des Landes eingegangen (bitte Aufgliederung nach Bezirken und Jahren)? Antwort zu 5: Für das gesamte Stadtgebiet liegen seit 1995 1322 Schadensmeldungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vor (siehe Anlage). Im übrigen wird auf die Erörterungen des Themas im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen. Frage 2: Für welche Gebiete sind Pilotprojekte in welchen Zeiträumen geplant? Antwort zu 2: In erster Linie erfolgt die Auswahl nach Dringlichkeit, d.h. Gebiete mit besonders vielen Schadensfällen werden ausgewählt. Drei Pilotgebiete sollen bearbeitet werden, je ein Gebiet mit vorrangig Einfamilienhausbebauung, ein Gebiet mit hauptsächlich betroffenen Industrie- und Gewerbebetrieben, sowie ein Gebiet mit dichter Bebauung durch Wohnungsgesellschaften. Frage 3: Wie werden die ausgewählten Gebiete ermittelt, wer wird konkret pro Gebiet daran beteiligt und ab wann erfolgt die Beteiligung? Antwort zu 3: Es werden je nach Pilotgebiet Gespräche mit der IHK, den Grund- und Eigentümerverbänden sowie den Vereinigungen der Wohnungsbaugesellschaften geführt werden. Entsprechende Kontakte der jeweiligen Akteure des Runden Tisch Grundwasser liegen vor und werden genutzt. Die Beteiligung erfolgt umgehend nach Besetzung der Beschäftigungsposition. Frage 6: Geht der Senat davon aus, dass es eine Vielzahl weiterer und nicht gemeldeter Kellerwasserschäden gibt? Antwort zu 6: Der Senat geht davon aus, dass die Mehrzahl der betroffenen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zur Klärung der Ursachen ihres nassen Kellers entsprechende Informationen zur Entwicklung des Grundwasserstandes einholen. Frage 7: Wie haben sich die Grundwasserschäden an öffentlichen Gebäuden seit der letzten Anfrage Drs. 17/12069 vom 14.5.2013 bis heute entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? Frage 8: Gibt es inzwischen konkretere Angaben zu den jährlich entstehenden Kosten durch Kellervernässungs-schäden an öffentlichen Gebäuden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 780 Antwort zu 7 und 8: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke sowie die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) um Mitwirkung gebeten. Die Berliner Bezirke sowie die BIM GmbH haben mitgeteilt, dass es keine aktuellen Veränderungen im Vergleich zur seinerzeitigen Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12069 gibt bzw. wurde hierzu Fehlmeldung angezeigt. Berlin, den 23. Mai 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014) 2