Drucksache 17 / 13 781 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Grundwassermanagement (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die von IHK, BBU, VDGN und weiteren Verbänden initiierte "Berliner Grundwasserkonferenz" vom 19.3.2014? Antwort zu 1: Es hat niemand von der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt an der Grundwas- serkonferenz teilgenommen. Frage 2: Warum beteiligte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sich nicht an dieser Veran- staltung, obwohl sie eingeladen war? Antwort zu 2: Durch das noch laufende Verfahren zur Vorbereitung einer Senatsbefassung wurde eine Teilnah- me als nicht sinnvoll erachtet. Frage 3: Ist dem Senat das von der IHK in Auftrag gegebene Gutachten „Folgen hoher Grundwasserstände“ bekannt und wie bewertet er dieses? Antwort zu 3: Das Gutachten ist uns bekannt. Es ist aus fachlicher Sicht nicht substantiiert und enthält viele grobe fachliche Fehler. Es werden falsche Zusammen- hänge aufgezeigt, die zu Fehlinterpretationen geführt haben. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Abweichungen hinsichtlich Anzahl und Größe der von Kellervernässung betroffenen Flächen und Gebäude Berlins lt. IHK- Gutachten und den bei der Senatsverwaltung gemeldeten Fällen und wird hieraus ein Handlungsziel abgeleitet? Antwort zu 4: Es handelt sich bei den von der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genannten Zahlen um gemeldete Schadensmeldungen, d.h. konkrete Meldungen von betroffenen Gebäuden. Das Gutachten nimmt Schätzungen vor und ermittelt eine mögliche flä- chige Betroffenheit (bebaute Blöcke) unter Annahmen von möglichen Kellertiefen und einem hypothetischen Flurabstand und ist damit nicht belastbar. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Meldung von Kellerwasserschäden wur- den durch die Senatsverwaltung ergriffen? Antwort zu 5: Es wurden keine neuen Maßnahmen er- griffen über die übliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen auf der Homepage hinaus. Frage 6: Wann ist mit der Vorlage des ausstehenden Berichtes zum „Runden Tisch Grundwasser“ im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen und hält der Senat ein senatsinternes Mitzeichnungsverfahren von über einem Jahr für angemessen? Antwort zu 6: Die Vorlage liegt als Senatsvorlage zur Beschlussfassung dem Senat vor. Mitzeichnungen für komplexe und strittige Sachverhalte führen u.U. zu lang- wierigen Verhandlungen. Frage 7: Woraus resultieren die sehr unterschiedlichen Kosten bei der Grundwasserregulierung? Antwort zu 7: Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)