Drucksache 17 / 13 782 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Wie geht es weiter mit der Grundwasserförderung in Johannisthal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erfolgt die Fertigstellung und Veröf- fentlichung der für 2013/2014 geplanten neuen Wasser- schutzgebietsverordnung für Johannisthal insbesondere auch hinsichtlich der neu festzulegenden Wasserschutz- gebietszonen? Antwort zu 1: Eine Wasserschutzgebietsverordnung war nicht mit Terminsetzung 2013/14 geplant, weder in der Fertigstellung noch zur Veröffentlichung. Die Aus- weisung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgt nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens und der damit erfolgten Festsetzung der Fördermengen. Frage 2: Warum ist der ursprünglich für 2009 geplante Neubau des Wasserwerkes Johannisthal bisher noch im- mer nicht erfolgt? Antwort zu 2: Für die Planung eines Wasserwerkneu- baus sind zeitlich und inhaltlich umfangreiche Vorarbei- ten und Planungsschritte abzuarbeiten. Es wird derzeit geprüft, welche Rahmenbedingungen für die Wiederinbe- triebnahme zu beachten sind. Frage 3: Wann erfolgt der von 2009 auf 2014 ver- schobene Neubau und wie weit ist der derzeitige Pla- nungs- und Ausführungsstand? Antwort zu 3: Eine Verschiebung auf 2014 ist nicht Stand der Planungen. Vielmehr kann nach wie vor kein Termin für den Neubau genannt werden. Es wird derzeit geprüft, welche Rahmenbedingungen für die Wiederinbe- triebnahme zu beachten sind. Frage 4: Wie haben sich die Grundwasserstände und die Grundwasserförderung in Johannisthal in den letzten 10 Jahren entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? Antwort zu 4: Die meisten Grundwassermessstellen zeigen lediglich saisonale Schwankungen. In einigen Gebieten sind die Grundwasserstände in den letzten 10 Jahren um ca. 50-80 cm gestiegen. Die Grundwasserstän- de sind grundsätzlich durch die Förderung des Wasser- werkes und der Sanierungsbrunnen beeinflusst. Frage 5: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der derzeit 27 Orte für die Pegelmessung mit Funkmess- stellen in Berlin und ist eine Erweiterung dieser Stellen vorgesehen? Antwort zu 5: Alle Funkpegel liegen im Urstromtal in Gebieten mit gestiegenen Grundwasserständen. Frage 6: Inwieweit wird der Pegelstand des Grund- wassers im Bereich Johannisthal überwacht und wie wird auf Veränderungen im Rahmen des Grundwassermana- gements reagiert? Antwort zu 6: Alle Grundwasserstandsdaten werden aufgezeichnet und ausgewertet. Es gibt keine Aktivitäten zur Veränderung der Grundwasserstände. Frage 7: Wird bei der Bewertung der Messergebnisse der Funkmessstellen berücksichtigt, dass viele Grundstü- cke deutlich tiefer liegen als die in der Regel im öffentli- chen Straßenbereich befindlichen Funkmessstellen? Antwort zu 7: Die Messergebnisse werden in mNHN standardisiert erfasst und nicht in Meter unter Geländehö- he. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 782 2 Frage 8: Reicht die in Drs. 14/1506 festgelegte dauer- hafte Mindestfördermenge von 11 Mio. m³/a für das Was- serwerk Johannisthal aus, um in diesem Gebiet siedlungs- verträgliche Grundwasserstände zu erreichen? Antwort zu 8: Über Drucksachen werden keine Min- destförderungsmengen festgelegt. Die Frage der Sied- lungsverträglichkeit von Grundwasserständen stellt sich in dieser pauschalen Form nicht bzw. ist nicht zu beant- worten. Wenn die Vorschriften des § 13 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) eingehalten werden, können keine Kellerwasserprobleme durch Grundwasser entstehen. Gebäude sind demzufolge entsprechend gegen den höchs- ten Grundwasserstand abzudichten. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014)